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Im Prinzip ist es ein Einbruch. Ein privater, umschlossener Raum wird ohne Berechtigung geöffnet. Dies sollte - solange es nicht im Rahmen einer behördlich angeordneten Maßnahme steht - nicht legal sein.
wo steht, daß die dein auto NICHT aufmachen dürfen?
hier gegenüber schleppen die regelmäßig ab und jedesmal gehen die ohne mit der wimper zu zucken mit dem draht durch die "aufgestemmte" tür. alarm hin oder her... das ist denen vollkommen latte.
gib mir das gesetz welches diese praxis verbietet und ich zeige zukünftig jeden abschlepper an, den ich bei so einer aktion beobachte...
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- jedermann darf ungestraft die Scheibe eines Fahrzeuges einschlagen und dort das schon sichtlich durch die z.B. Sommerhitze beeinträchtigte Kind oder Tier befreien, das der Besitzer währens seiner Einkaufstour im Fahrzeug zurückgelassen hat.
@ marcus
Bei meiner obigen frage nach der zulässigkeit des eindringens ins auto dachte ich ehrlich gesagt weniger an peanuts wie eine folgenarme ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr daran, ob da nicht ein straftatbestand erfüllt sein könnte (einbruch? Hausfriedensbruch? Schwere privatsphärenverletzung?), für den man dem eindringling ein für ihn möglicherweise sehr böse ausgehendes strafverfahren anhängen könnte ...
XXX er sagte dabei etwas von Notstandshandlung - Notstandsgesetz oder so.
Genau weiß ich es nicht mehr, aber solche Dinge fallen in einen Bereich, in dem der Bürger die Sache selbst in die Hand nehmen kann, wenn zu befürchten ist, daß bis zum eintreffen der Polizei ein unabwendbarer Schaden entstehen könnte.
Mir stellt sich die Frage, ob Abschlepper nicht eine Sicherungspflicht haben wenn Sie umsetzen. Wenn ich mein Auto offen irgendwo stehen lasse, dann ist das Verleitung zum Diebstahl. Und die Beifahrertür wieder zu zu machen ist ja wohl nen Witz.
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.