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Im Prinzip ist es ein Einbruch. Ein privater, umschlossener Raum wird ohne Berechtigung geöffnet. Dies sollte - solange es nicht im Rahmen einer behördlich angeordneten Maßnahme steht - nicht legal sein.
 
Im Prinzip ist es ein Einbruch. Ein privater, umschlossener Raum wird ohne Berechtigung geöffnet. Dies sollte - solange es nicht im Rahmen einer behördlich angeordneten Maßnahme steht - nicht legal sein.

Wenn nicht die Abschlepper Kraft ihrer Tätigkeit davon befreit sein sollten.<_<

Im übrigen schaffen die es doch, jedes Fahrzeug auch ohne zu öffnen abzuschleppen.

Klauen an die 4 Räder und hoch damit auf den Abschleppwagen.
 
wo steht, daß die dein auto NICHT aufmachen dürfen?

hier gegenüber schleppen die regelmäßig ab und jedesmal gehen die ohne mit der wimper zu zucken mit dem draht durch die "aufgestemmte" tür. alarm hin oder her... das ist denen vollkommen latte.

gib mir das gesetz welches diese praxis verbietet und ich zeige zukünftig jeden abschlepper an, den ich bei so einer aktion beobachte... :angry:
.

Es dürfte der 118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" erfüllt sein.
Das Öffnen fremder Autotüren ist eine grob ungehörige Handlung, da sie im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftordnung steht.
Sonst könnte ja jeder Autos aufmachen und schauen, was sich so im Handschuhfach usw. befindet.

Ansonsten seh ich das wie Helmut2. Kein vernünftiger Abschlepper muß ein Fzg. zum Abschleppen öffnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei ....... und das hier nur, um im Bedarfsfall den einen oder anderen zur Zivilcourage zu ermuntern:

- jedermann darf ungestraft die Scheibe eines Fahrzeuges einschlagen und dort das schon sichtlich durch die z.B. Sommerhitze beeinträchtigte Kind oder Tier befreien, das der Besitzer währens seiner Einkaufstour im Fahrzeug zurückgelassen hat.

Es ist aber nicht verkehrt, sich für diese Tätigkeit einen Zeugen zu sichern und zeitgleich die Polizei per Handy zu verständigen.

Der Fahrzeugbesitzer bleibt neben den Kosten der Scheibe, dann auch noch auf einer Anzeige der Polizei sitzen.
 
@ marcus

Bei meiner obigen frage nach der zulässigkeit des eindringens ins auto dachte ich ehrlich gesagt weniger an peanuts wie eine folgenarme ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr daran, ob da nicht ein straftatbestand erfüllt sein könnte (einbruch? Hausfriedensbruch? Schwere privatsphärenverletzung?), für den man dem eindringling ein für ihn möglicherweise sehr böse ausgehendes strafverfahren anhängen könnte ...
 
@mcvzuteuer

Fahrzeug öffnen, immer und jederzeit, sofern Ordnungsamt oder Polizei gegenwärtig sind.

Stehen Abschlepp-Profis über dem Gesetz? - YouTube

Wird der Abschleppdienst von einem Privaten beauftragt, so wird sich dieser vor dem öffnen, Schützenhilfe durch die Polizei holen.
 
- jedermann darf ungestraft die Scheibe eines Fahrzeuges einschlagen und dort das schon sichtlich durch die z.B. Sommerhitze beeinträchtigte Kind oder Tier befreien, das der Besitzer währens seiner Einkaufstour im Fahrzeug zurückgelassen hat.

Gut zu wissen.
Bei uns vor der Tür stand im Sommer ein Auto mit schlafenden Kleinkind bei knapp 30°C und auf der Fahrerseite ca. 10cm geöffneter Seitenscheibe. Beim Vorbeigehen hab ich nur mal kurz die Hand durch den Schlitz gehalten, um zu "gucken", wie warm es in der Karre ist. Meine Fresse, war da was los. Aus 50 Meter Entfernung schrie mich der Besitzer an, was das soll. Er beschuldigte mich, ich wolle was klauen und er ruft sofort die Polizei an. Ich sagte ihm, warum ich das tat, und bekam als Antwort: "Das geht dich 'nen Scheissdreck an!" und drohte mir Prügel an. Dann sprang er ins Auto und fuhr davon. Es war leider oder auch Gottseidank ein "Auswärtiger".
Was gibt es nur für Eltern...........
:kotz2:
 
In meinem Fall war es so ein kleiner Hund, etwa 2x so groß wie ein Yorkshire der in der Bullenhitze in einem Fahrzeug vor meinem Laden im Beifahrerfußraum herumtorkelte, dauernd auf den Sitz hüpfen wollte und rückwärts wieder runterfiel und schon die Augen verdrehte.
.
Passanten hatten mich darauf aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten, nachdem sie das ganze schon einige Zeit beobachtet hatten.

Hab einen Drahtkleiderbügel genommen, ihn aufgezwickt und mit dem aufgebogenen Draht die Türe geöffnet.

Hund genommen, ihm im Laden eine Schüssel Wasser hingestellt und er hätte sich fast dabei ersäuft. - Paralell dazu Polizei gerufen.

Nach kurzer Zeit kam die Fahrerin und die Polizei fast zeitgleich.

Fahrerin lief fast Amok und eiferte von Anzeige, Einbruch und Sachbeschädigung, wurde aber dabei ruppig von der Polizei unterbrochen.

Noch fast Originalton (gut in Erinnerung) des Polizisten:
"wenn sie jetzt nicht gleich den Mund halten, bekommen sie von uns auch noch eine Anzeige wg. Tierquälerei".

Und an mich gewandt:
"ihre Handlung war vollkommen OK, denn in solch einem Fall greift die XXX.

XXX er sagte dabei etwas von Notstandshandlung - Notstandsgesetz oder so. :huh:
Genau weiß ich es nicht mehr, aber solche Dinge fallen in einen Bereich, in dem der Bürger die Sache selbst in die Hand nehmen kann, wenn zu befürchten ist, daß bis zum eintreffen der Polizei ein unabwendbarer Schaden entstehen könnte.
 
@ marcus

Bei meiner obigen frage nach der zulässigkeit des eindringens ins auto dachte ich ehrlich gesagt weniger an peanuts wie eine folgenarme ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr daran, ob da nicht ein straftatbestand erfüllt sein könnte (einbruch? Hausfriedensbruch? Schwere privatsphärenverletzung?), für den man dem eindringling ein für ihn möglicherweise sehr böse ausgehendes strafverfahren anhängen könnte ...

Nein. Leider.
Einbruch geht nicht, da nix geklaut werden soll.
Hausfriedensbruch geht grds. nicht bei beweglichen Sachen wie z.B. Pkw.
Schwere Privatsphärenverletzung gibts so nicht.

---------- Post added at 04:13 ---------- Previous post was at 04:09 ----------

XXX er sagte dabei etwas von Notstandshandlung - Notstandsgesetz oder so. :huh:
Genau weiß ich es nicht mehr, aber solche Dinge fallen in einen Bereich, in dem der Bürger die Sache selbst in die Hand nehmen kann, wenn zu befürchten ist, daß bis zum eintreffen der Polizei ein unabwendbarer Schaden entstehen könnte.

Ist geregelt in den §§ 32 ff. StGB.
Schau mal bei Wikepedia, da ists gut erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab das ja bei der Polizei Anzeigen wollen, weil es ja nicht sein kann das mein Auto zwei Tage unverschlossen in München rum steht.

Da leider nix geklaut wurde, konnte ich leider keine Anzeige aufgeben, aber Sie haben das in der Anzeige wegen Nötigung zu mindestens dokumentiert.

Auch hier ist es wohl wieder eine Grauzone das man ein Auto öffnet, der Sinn hinter dem Öffnen scheint hier den Ausschlag zu geben.

In meinem Fall war es anscheinend nötig den Gang raus zu machen, weil ich hatte ja sowohl den Gang drin, die Räder eingeschlagen, und die Handbremse angezogen.

Da war wohl der Sinn es sich einfacher zu machen, und nicht etwas zu klauen. Ergo konnte ich es nicht anzeigen.

Mir stellt sich die Frage, ob Abschlepper nicht eine Sicherungspflicht haben wenn Sie umsetzen. Wenn ich mein Auto offen irgendwo stehen lasse, dann ist das Verleitung zum Diebstahl. Und die Beifahrertür wieder zu zu machen ist ja wohl nen Witz.
 
Mir stellt sich die Frage, ob Abschlepper nicht eine Sicherungspflicht haben wenn Sie umsetzen. Wenn ich mein Auto offen irgendwo stehen lasse, dann ist das Verleitung zum Diebstahl. Und die Beifahrertür wieder zu zu machen ist ja wohl nen Witz.

Moin,

imA regelt das der §14 der StVO:

§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
 
Das hätte der Polizist auf der Wache aber wissen müssen, die Frage die ich mir stelle, kann man jedes Vergehen zur Anzeige bringen?

Bzw. muss bei einer Anzeige auch ermittelt werden? Wenn z.B. das ne Owi ist die mit 10 oder 15 Euro geahndet wird, dann stünden die Kosten ja in keinem Verhältnis?

Ich bin da nicht so bewandert, aber ich verlasse mich da auf meine Anwältin, weil die hat das Abschleppunternehmen am Freitag schon angeschrieben.

Sie ist auch der Meinung, das der Fahrer der im TV war sich aber ordentlich daneben benommen hat, das aus parken wo die Jungs beiseite springen mussten und die Drohungen während er auf uns zu fuhr, sind für Sie Nötigung und Bedrohung mit einer tödlichen Waffe(der LKW).

Meiner Frau wurde schon ordentlich Angst und Bange als der auf uns zu fuhr und uns mit der Faust Schläge androhte....
 
Natürlich kann man alles anzeigen. Man darf halt nur nicht die Beweislast vergessen. ;) Da nix entwendet wurde, war das für den Poliziebeamten wohl nur unnötige Arbeit.
 
mW dürfen autos sogar abgeschleppt :D und auf einen sicheren (!) verwahrplatz gebracht werden, wenn die polizei sie unverschlossen vorfindet (was BTW insofern ein witz ist, als cabrios mit offenem dach abgestellt werden dürfen). Ein bußgeld wegen unverschlossen-abstellens gibt's dann noch als zuckerl obendrauf ... ;)
 
Sehr witzige Erkenntnis gerade gewonnen, auf der Homepage des Abschleppers also der auch im TV so aus gerastet ist, sind die Bilder aller Mitarbeiter verschwunden..... :D
 
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