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- #166
Danke für eure netten Worte.
Wir sind uns glaube ich alle einig, das wenn Supermärkte Ihre Parkplätze räumen lassen um die Flächen für Ihre Kunden frei zu machen, das dies absolut in Ordnung ist.
Wie ich das schon vorher mal geschrieben habe, wenn die ganze Abwicklung darum anderes gewesen wäre, und es hier nicht diese total überzogene Forderung gegeben hätte, dann wäre es sicher auch nie so weit gekommen, und ich hätte einfach bezahlt.
Worum es mir geht ist einfach das diese Art und Weise einen Barkassierer da hin zu stellen und das Auto als Druckmittel zu verwenden, in keinem Verhältnis zu der Schadenshöhe ist, die hier geltend gemacht wird.
Was bei diesen Menschen sehr oft untergeht, ist das es sich bei meinen 380,80 Euro nicht um das Abschleppen handelt, sondern um eine Schadensersatzforderung weil ich den Supermarkt geschädigt habe!
Allerdings sind wir dann beim Zivilrecht, und da muss dann der Supermarkt wirklich nachweisen wie hoch der Schaden ist. Da es aber bis jetzt noch keinen Fall gab, wo dies in irgend einer Form belegt werden konnte, hat das BGH ja entschieden das die Gesamtsumme des gesamten Vorganges nicht die 220 Euro überschreiten darf. Also da sind dann auch die 150 bis 180 Euro für das Abschleppen dabei, weil die reinen Kosten für das Umsetzen, wurden bei der Beweisaufnahme des BGH auf genau 80 Euro festgelegt.
Bei diesem Prozess musste der Abschleppunternehmerin übrigens nahegelegt werden den Preis zu nennen, weil Sie sonst mit Beugehaft dazu gezwungen werden würde.
Gestern bei dem Interview war noch eine Studentin da, die wurde von den Tiefgaragenplätzen abgeschleppt, und sollte 537 Euro dafür bezahlen.
Was für eine Summe!
Wen wundert es da, das ich schon lange nicht mehr an Gerechtigkeit in diesem Land glaube. Und ich denke auch wenn der Druck der Medien nicht so groß wäre, dann würde sich da kein Staatsanwalt, keine Finanzbehörde oder sonst wer mit beschäftigen.
Es gibt so viele Betroffene und das schon seit fast 10 Jahren, und es ist bis heute noch nicht einmal geschafft worden, das der Chef dieser Firma eine ladungsfähige Adresse hat!. Er ist wohl auf sechs oder sieben verschiedenen Adressen gemeldet, aber er wohnt dort gar nicht mehr.
Leider ist das wohl auch seit einiger Zeit nicht mehr strafbar...... Aber es erschwert den Behörden als auch den Anwälten und den Gerichten hier das durchführen von Anklagen und Schadensersatzforderungen.
Da er für das ganze aber auch eine Armada von Anwälten hat, ist es genau so schwer ihn über seinen zuständigen Rechtsvertreter zu laden.
All dies ist in Deutschland wohl eine Lücke im Gesetz, was ihm die ganze Sache sehr leicht macht Anklagen uns Schadenersatzforderungen lange raus zu zögern.
Eigentlich ist das unglaublich das er mit dieser Masche seit fast 10 Jahren durchkommt. Es existieren noch nicht einmal Bilder von ihm, und wie ich gehört habe, ist er trotz dieser ganzen Anklagen noch nie Erkennungsdienstlich behandelt worden.......
Wir sind uns glaube ich alle einig, das wenn Supermärkte Ihre Parkplätze räumen lassen um die Flächen für Ihre Kunden frei zu machen, das dies absolut in Ordnung ist.
Wie ich das schon vorher mal geschrieben habe, wenn die ganze Abwicklung darum anderes gewesen wäre, und es hier nicht diese total überzogene Forderung gegeben hätte, dann wäre es sicher auch nie so weit gekommen, und ich hätte einfach bezahlt.
Worum es mir geht ist einfach das diese Art und Weise einen Barkassierer da hin zu stellen und das Auto als Druckmittel zu verwenden, in keinem Verhältnis zu der Schadenshöhe ist, die hier geltend gemacht wird.
Was bei diesen Menschen sehr oft untergeht, ist das es sich bei meinen 380,80 Euro nicht um das Abschleppen handelt, sondern um eine Schadensersatzforderung weil ich den Supermarkt geschädigt habe!
Allerdings sind wir dann beim Zivilrecht, und da muss dann der Supermarkt wirklich nachweisen wie hoch der Schaden ist. Da es aber bis jetzt noch keinen Fall gab, wo dies in irgend einer Form belegt werden konnte, hat das BGH ja entschieden das die Gesamtsumme des gesamten Vorganges nicht die 220 Euro überschreiten darf. Also da sind dann auch die 150 bis 180 Euro für das Abschleppen dabei, weil die reinen Kosten für das Umsetzen, wurden bei der Beweisaufnahme des BGH auf genau 80 Euro festgelegt.
Bei diesem Prozess musste der Abschleppunternehmerin übrigens nahegelegt werden den Preis zu nennen, weil Sie sonst mit Beugehaft dazu gezwungen werden würde.
Gestern bei dem Interview war noch eine Studentin da, die wurde von den Tiefgaragenplätzen abgeschleppt, und sollte 537 Euro dafür bezahlen.
Was für eine Summe!
Wen wundert es da, das ich schon lange nicht mehr an Gerechtigkeit in diesem Land glaube. Und ich denke auch wenn der Druck der Medien nicht so groß wäre, dann würde sich da kein Staatsanwalt, keine Finanzbehörde oder sonst wer mit beschäftigen.
Es gibt so viele Betroffene und das schon seit fast 10 Jahren, und es ist bis heute noch nicht einmal geschafft worden, das der Chef dieser Firma eine ladungsfähige Adresse hat!. Er ist wohl auf sechs oder sieben verschiedenen Adressen gemeldet, aber er wohnt dort gar nicht mehr.
Leider ist das wohl auch seit einiger Zeit nicht mehr strafbar...... Aber es erschwert den Behörden als auch den Anwälten und den Gerichten hier das durchführen von Anklagen und Schadensersatzforderungen.
Da er für das ganze aber auch eine Armada von Anwälten hat, ist es genau so schwer ihn über seinen zuständigen Rechtsvertreter zu laden.
All dies ist in Deutschland wohl eine Lücke im Gesetz, was ihm die ganze Sache sehr leicht macht Anklagen uns Schadenersatzforderungen lange raus zu zögern.
Eigentlich ist das unglaublich das er mit dieser Masche seit fast 10 Jahren durchkommt. Es existieren noch nicht einmal Bilder von ihm, und wie ich gehört habe, ist er trotz dieser ganzen Anklagen noch nie Erkennungsdienstlich behandelt worden.......