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Ist nicht gar so schwer. Zwei Plätze (Phase II) bieten sich ohne all zu großen Aufwand an. Zum einen im unteren Lufteinlass 150 mm (900 mm Einlass- 600 mm Mindestabstand = 2 x 150 mm) breite LED-Balkenleuchten oder zum anderen runde (LED oder konventionell) neben den Nebelscheinwerfern.Es gibt zwar Zusatz TFL wie Sand am Meer, aber durch die Einbauvorschriften kommt man immer schnell an seine Grenzen...Soll ja auch einigermaßen vernünftig in der Frontschürze aussehen.
Heißt "Bieten sich an" denn auch, dass man sie dort verbauen darf? Ich weiß jetzt nicht, wie es da zulassungstechnisch aussieht. Aber bei den Bambusrohren, auf die einige Prüfer sich schon gesetzt haben .........Ist nicht gar so schwer. Zwei Plätze (Phase II) bieten sich ohne all zu großen Aufwand an.
Heißt "Bieten sich an" denn auch, dass man sie dort verbauen darf?
Nachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Quelle
Wäre komisch,denn zum Nachrüsten sind diese Module in der EU fast überall auch zugelassen,nur als einzige Ausnahme NICHT in Deutschland.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man die UCH so programmieren lassen kann, dass das Abblendlicht immer bei mit Starten des Motors eingeschaltet wird (nur die vorderen Scheinwerfer).