TCe 90 vs. TCe 100 ECO-G?

es wurde schon vor Jahren entschieden, dass sämtliche Beschilderung in diese Richtung nichtig ist.
 
Ehe du dich für LPG entscheidest solltest du dich erkundigen ob es in deiner Umgebung eine kompetente Werkstatt gibt welche auc äh an LPG geht.
 
Solange Garantie drauf ist, bleibt die Gasanlage das Problem von Renault. (wilder Teiletausch?)

Danach oder bei Gebrauchtwagen ist halt die Frage, "LPG-Werkstätten" die einem bei jedem Problem eine neue Anlage verkaufen wollen gibt es reichlich.
 
es wurde schon vor Jahren entschieden, dass sämtliche Beschilderung in diese Richtung nichtig ist.
@Mods bitte nicht die OT Keule schwingen. Evtl. dann verschieben. Danke

Ich denke das ist nicht ganz richtig.

Als privater Parkhaus oder Tiefgaragenbetreiber darf ich sehr wohl bestimmen, was und wer in "meine" TG reinfahren darf. Dem, der sich nicht dran hält, kann ich dann auch Hausverbot erteilen.
Wenn also z.B. die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage beschließt: Gas bleibt draussen.
Dann ist das so.
Daneben gibt es auch in einzelnen Bundesländern immer noch gültige Beschränkungen.
In Bremen ist es z.B. so, dass Gasfahrzeuge nur in ausreichend belüfteten Parkhäusern stehen dürfen (bedeutet, da muss der Wind durchpfeifen)
 
Solange Garantie drauf ist, bleibt die Gasanlage das Problem von Renault. (wilder Teiletausch?)

Danach oder bei Gebrauchtwagen ist halt die Frage, "LPG-Werkstätten" die einem bei jedem Problem eine neue Anlage verkaufen wollen gibt es reichlich.
Also meine Werkstatt will mir seit 2008 keine neue Anlage verkaufen
 
Die Mustergaragenverordnung von 1988(!!) hat sämtliche Beschilderung oder auch Einschränkungen in die Richtung pauschal gekippt. Bundesrecht schlägt Privatrecht ;)
Du kannst auch in einen Vertrag schreiben, dass man zum Eintritt sich den Finger abschneiden muss oder die Kassiererin in den Rucksack blicken muss. Ist nichtig, da es gegen Bundesrecht verstößt. Fertig. Zum Totschlagen brauche ich genau ein Totschlagargument. Bitte.
Wer das nicht akzeptieren will, der bekommt es eben auf dem Rechtsweg und muss dann auch noch die unnötigen Prozesskosten und den Nutzungsausfall übernehmen. Wer als Eigentümergemeinschaft die Zeit hat seine Energie so nutzlos zu verschwenden, ist zu beneiden über die viele Freizeit.

Das ist garantiert der falsche Ort um das auszudiskutieren. Ich brauche auch nichts mehr dazu sagen. Wer Bundesrecht nicht anerkennt, der macht sich auch eigene Pässe ;)
Die Verordnung ist so alt, da muss man noch manuell ins Archiv gehen!
 
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