@Oldy Du behinderst den Verkehrsfluss, wenn Du unnötigerweise der Anfang einer langsam fahrenden Karawane bist.
Das war ich heute morgen auch, mit Tempomat 107 km/h (real also ~103 km/h) auf der Landstraße (erlaubt sind dort 100 km/h).
Im Ernst: Da die Bußgelder selten verhängt werden und geringfügig sind (20 Euro), gibt es dazu nur wenig Rechtsprechung. Bei den bisherigen Urteilen (bei denen Bußgelder bestätigt wurden bzw. zum Teil nach Unfällen dem Schleicher eine Mithaftung auferlegt wurde) lag die gefahrene Geschwindigkeit regelmäßig bei weniger als 50% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Auf dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins gab es eine Anfrage dazu, bei der eine Nutzerin fragte ob sie in der Stadt generell 30 statt 50 fahren dürfe. Die anwaltliche Antwort lautete:
"Sie dürfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreiten – und in der 50er-Zone 30 fahren –, solange sie niemanden behindern. Sobald Sie andere Autofahrer behindern, dürfen Sie nur mit triftigem Grund langsam fahren, zum Beispiel bei Glatteis oder Nebel." Das ist natürlich nur eine anwaltliche Einschätzung, Urteile dazu konnte ich nicht finden.
Unabhängig von der juristischen Bewertung solcher Schleichfahrten kann ich aber die Befürchtung bezüglich der Telematik-Tarife in diesem Punkt nicht teilen. Da es den Punktewert für den Bonus nicht verbessert, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreitet, gibt es keinen Anlass, sein Fahrverhalten in dieser Weise zu verändern. Eine Folge wird gewiss sein, dass Höchstgeschwindigkeiten verstärkt eingehalten werden. Aber das ist ja nur zu begrüßen, da damit die Unfallhäufigkeit sinkt und in der Regel auch der Durchsatz der betroffenen Straßen steigt und dadurch die Verkehrsteilnehmer im Mittel schneller ihr Ziel erreichen.
Auch die Befürchtung, man würde auf situativ gebotenes starkes Bremsen verzichten, dürfte eher absurd sein. Die HUK schreibt dazu explizit:
"Einzelne Ereignisse, z. B. abruptes Bremsen in einer Gefahrensituation, wirken sich nicht entscheidend auf die Bewertung aus. Der Gesamtfahrwert wird durch das generelle Fahrverhalten gebildet."
Wobei ich inzwischen festgestellt habe, dass der Tarif für mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg incl. des 5% Mindestrabattes bei gleichen Konditionen noch 5 Euro teurer ist, als bei der Online-Tochter HUK24 (die keinen Telematik-Tarif anbietet). Sparen würde man also erst im Folgejahr, sofern man dann einen besseren Rabatt erwirtschaftet hat.
Ich bin daher noch ein wenig unschlüssig...
ciao
volker