Transport Propangasflasche

  • Ersteller Ersteller Byebye 38672
  • Erstellt am Erstellt am
@Helmut2, ich hatte damals Heizöl dabei - 20 Liter zuviel (gesamt 120 Liter). Die bayrische Rennleitung hat (glaub ich) 60 EURO kassiert + 1 Punkt in Flensburg. Ich war damals selbständig im Baubereich....
 
Und ich dachte immer es geht um eine kleine Propangasflasche.
Wir wollen hier keinen Lehrgang über Gefahrgut.

dermike
 
Welche Mengen Benzin bzw. Diesel dürfen von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr in einem PKW in Kanistern transportiert werden? (Welche Mengen Benzin bzw. Diesel dürfen von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr in einem PKW in Kanistern transportiert werden? (https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2830))

Oh @wf, innerbetrieblicher Werksverkehr ist nicht privat, egal ob du mit dem Firmen-PkW oder privaten fährst


- kapier es doch mal. Du stolperst dauernd über deine eigenen Füße.....


Und ich dachte immer es geht um eine kleine Propangasflasche.
Wir wollen hier keinen Lehrgang über Gefahrgut.

iss auch Gefahrgur - und damit im Prinzip gehört's dazu
 
Selbst dem Landesinstitut glaubt man nicht, echt lustig und richtig lesen ist ...

Landesinstitut ist halt Landesinstitut und nicht ein Gericht....
So manche Gelehrte streiten sich was richtig sei - nach ihrer Meinung. Wenn's nicht so währe, währen sehr viele Richter und Anwälte arbeitslos.
Selbst Auskünfte von Autoclubs haben den Vermerk: Irrtum vorbehalten...
Sonst könnte man sie zur Verantwortung ziehen.
 
viel Glück, wie gesagt in Bayernland.....
Ich denk mal in Bayernland sind die Herren sehr komisch....
Was hast du denn andauernd mit Bayern? Die sind da auch nicht anders als in NRW oder B / HH usw.:hammer:
Ich grins auch, denn Du darfst maximal 1 Stck 10 Liter-Kanister im Fahrzeug mitführen. Und auf dem Hänger ist da nix mit...
Wer nimmt denn nur ein Stück eines 10l Kanisters mit? Ich habe bei Bedarf immer einen ganzen Kanister dabei.:D Zudem ist deine 10l Angabe falsch, denn es sind 60l erlaubt.

Zurück zum Thema. Es gibt keine Vorschrift die besagt man muß die Gasflasche verzurren. Die Flasche muß so gesichert sein das sie bei Ausweichmanöver und Vollbremsung gegen ein Verutschen gesichert ist.
In meinem Fall ist das so eine CZ Gasflasche
100_3173.JPG
und bei der Fahrt steht sie im Duster auf den Ladeboden.
CIMG2768.JPG
Hinter den Bei,. und Fahrersitz stehen 2 große Reisetaschen, dahinter steht die Gasflasche und ist eingeklemmt zwischen weiteren Gepäckstücken und das reicht für eine Polizeikontrolle auch aus.
 
Was hast du denn andauernd mit Bayern?

Immer in Bayern hab ich löhnen müssen und so manches mal war's mir nicht so recht klar warum. Pingelig kann auch ein Sport sein..... Sei's drum...

dahinter steht die Gasflasche und ist eingeklemmt zwischen weiteren Gepäckstücken und das reicht für eine Polizeikontrolle auch aus.

Ich würd sagen - ja, aber in Bayern bin ich mir da nicht sicher...
(Ich hatte immer den Eindruck - erst kommt der Polizist und dann kommt Gott....)
 
Was hast du denn andauernd mit Bayern? Die sind da auch nicht anders als in NRW oder B / HH usw.
NRW usw: sind Preussen. Sind Bayern nicht Ausländer? :lol:

Flüssiggasflaschen dürfen in PKW nur auf Kurzstrecken befördert werden. An Verbrauchsgeräte angeschlossene Gasflaschen müssen in zum Innenraum dichten und nach außen mit 100cm² Lüftung versehenen Schränken befördert werden. Weiterhin ist eine solche Installation in Fahrzeugen abnahmepflichtig.
 
Das könnte ich somit dann auch über die Potsdammer Autobahnpolizei behaupten. Aber egal.

Jeder hat so seine "Lieblingsfraktion......."

Ansonsten gilt in Deutschland immer noch eines:
Im Zweifelsfall gibt es da so eine Behörde... Die Leute dort sind meist ganz feierlich mit schwarzer Robe und Barret gekleidet. Die sagen Dir/Euch ganz genau was richtig oder falsch war. Und das besonders fatale an diesen Leuten ist - sie setzen ihre Meinung durch, manchmal auch mit drastischen Mitteln....

Fakt ist nun mal:
  • Bezin gibt es im Gegensatz zu 1957 heute an nahezu jeder Ecke (Kraftstoff "bunkern" ist also nicht mehr erforderlich.
  • Gas bekommt man auch überall. Meistens haben die Campingplätze auch welches...
  • Jeder der meint mit gefährlichen Gütern irgendwie leichtsinnig umgehen zu müssen sollte eine sehr gute Rechtsschutzversicherung haben - wenn's dumm läuft wird er sie dringender brauchen als ihm lieb ist.
Mehr möchte ich hierzu nicht sagen oder schreiben. Jeder hier ist alt genug. Man darf:
  • unter Einhaltung gewisser Regeln ein Auto fahren - aber darf man dann gegen jede Vernunft verstoßen..?
  • unter Einhaltung gewisser Regeln ein Feuerzeug benutzen - aber darf man alles anstecken..?
  • unter Einhaltung gewisser Regeln eine scharfe Schußwaffe besitzen - aber darf man damit rumballern wo man will.?
  • unter Einhaltung gewisser Regeln Alkohol trinken - aber darf man dann noch fahren..?
 
Die Bestimmungen des ADR greifen im privaten Sektor nicht, nur ist da eine Kleinigkeit - wie in einem anderen Thred bereits zu lesen hatte der User keine "Zurrösen" im Kofferraum. Wie soll denn da eine ordnungsgemäße Ladungssicherung erfolgen..? Denn die ist 100%ig vorgeschrieben. Nur mit anderer Ladung (Gepäck oder so) "verkeilen" ist unzulässig. Auch bei einem Überschlag des Fahrzeugs darf die Gasflasche nicht aus dem Fahrzeug geschleudert werden.
Keine Ahnung wie das also ohne Zurrösen gehen soll.
S
Ob eine Entlüftung vorgeschrieben ist, oder auch nicht kann man sicherlich streiten, aber es ist DEIN Leben, was daran hängt.

Ansonsten ist der zitierte Satz die zutreffende Passage aus der ADR, es ist der Punkt 1.1.3.1 a und zur Ladungssicherung gehört eben ein abgenommener Druckminderer und die aufgeschraubte Schutzkappe, dazu muß die Flasche entsprechend gesichert werden.

Dazu sagt der Gesetzgeber auch etwas von kurzzeitig, da dies wieder einmal nicht genau definiert ist, spricht man im Übrigen von ca. 1 Stunde. Das wird nur schwer zu kontrollieren sein.
Die Bestimmungen des ADR greifen im privaten Sektor nicht, nur ist da eine Kleinigkeit - wie in einem anderen Thred bereits zu lesen hatte der User keine "Zurrösen" im Kofferraum. Wie soll denn da eine ordnungsgemäße Ladungssicherung erfolgen..? Denn die ist 100%ig vorgeschrieben. Nur mit anderer Ladung (Gepäck oder so) "verkeilen" ist unzulässig. Auch bei einem Überschlag des Fahrzeugs darf die Gasflasche nicht aus dem Fahrzeug geschleudert werden.
Keine Ahnung wie das also ohne Zurrösen gehen soll.

Ich habe meine Gasflasche wie beschrieben entsprechend im Dokker stehend gesichert (aufrecht innerhalb eines Fachs in einer Campingbox). Danke, für die Antwort.
 
Neben einem Kartuschenkocher verwende ich in meinem Minicamper (Dokker) eine 3,3 kg Propangasflasche. Gibt es amtliche Bestimmungen für den Transport für Gasflaschen, im privaten Gebrauch und wo kann das nachgelesen weden?

Der Link könnte dir evtl. weiter helfen:

Kleinmengenregelung (https://www.bgbau-medien.de/bau/f_transp/4.htm)

Auszug:
"Bei dieser weitgehenden Freistellung vom ADR sind folgende Vorschriften zu beachten:

  • Bei Unfällen oder Unregelmäßigkeiten, bei denen es zu einer Gefährdung durch das Gefahrgut kommt, hat der Fahrzeugführer die nächstgelegene zuständige Behörde (z.B. Polizei) unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist bei Ladearbeiten in der Nähe von Versandstücken und haltenden Fahrzeugen sowie in den Fahrzeugen untersagt.
  • Die Ladung ist so zu sichern, dass sich die Lage zueinander und zum Fahrzeug nur geringfügig verändern kann."

Bedenke einfach die mögliche Gefahren:

1. Flasche kann umfallen und so in eine ungünstigen Fall zum "Geschoss" werden

2. Falsche kann undicht werden


zu 1:
Hier ist die Transportsicherung gefragt.
Ich habe zwei 5 kg Flaschen hinter der Rückbank (genügend Zurrösen vorhanden) stehend mit Gurten gesichert, so das diese auch bein einen Überschlag des Autos noch an der Position bleiben. Wenn die Rückbank fehlt, dann evtl. direkt hinter dem Fahrersitz mit Zurrgurt um den Sitz (geführt zwischen Rückenlehne und Sitzfläche - stört nicht beim sitzen) befestigen.

Desweiteren natürlich immer die rote Kappe drauf lassen, diese schützt den Gashahn vor eine gefährlichen Abriss. Durch das schnell aufzutretende Gas würde die Flasche sonst zum Geschoss werden (gibt es genügend Videos auf Youtube zum Thema). Wenn die Kappe fehlt wird es auch (zu recht) sehr teuer, wenn du erwischt wirst.

Und immer vor dem Transport Ventile kontrollieren, ob diese gut verschlossen sind.

zu 2:
Das kommt zwar selten vor, aber wenn das vorkommt, kann das sehr gefährlich werden. Zum einem verdrängt das Gas die "normale Luft" und sammelt sich am Boden des Autos, zum anderen kann bei einen größeren Austritt zu einer Gasexplosion kommen. Daher ist es im PKW auch nicht zulässig, wenn müsstes du den Dokker umbauen lassen...

Hier gelten die gleichen Bestimmungen, die auch für Wohnmobile, etc. gelten, es gibt keine Ausnahme dafür. Der Transport im Auto ist schon die Ausnahme!

Deshalb auch niemals im Auto übernachten, wenn die Flasche im Auto ist! Falsche immer rausstellen und immer nur im freien benutzen. Im freien stehen Gasflasche eh am besten....
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.875
Beiträge
1.057.213
Mitglieder
73.545
Neuestes Mitglied
Jeannette
Zurück