Türkontakt löst Vollbremsung aus

Es darf jedenfalls nicht sein, daß durch einen fehlerhaften oder Defekten Türkontakt eine Vollbremsung eingeleitet wird.

Und wie soll die Fahrzeugelektronik einen defekten Türkontakt von einer offenen Türe unterscheiden ?

LG Rob
 
Gar nicht.
Meiner Meinung hätte man sich dieses "Gimmick" sparen können.

Und ja, Beitrag 35 hatte ich nicht gelesen.
 
Meiner Meinung hätte man sich dieses "Gimmick" sparen können.

Das ist, wenn es richtig funktioniert, einfach ein weiteres Sicherheitsfeature und bei vielen Fahrzeugen schon Standard.
Ich habe dazu mal in der BDA vom C400 nachgelesen, da gibts jede Menge Auslöser für die Feststellbremse zu/auf, wird bei Dacia ähnliche wenn <-> dann Funktionsbeschreibungen geben.

Auszug aus der BDA ->Funktion der elektrischen Feststellbremse (automatisch lösen):

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, wird die elektrische Feststellbremse gelöst:
- Die Fahrertür ist geschlossen.
- Der Motor läuft.
- Fahrzeuge mit Schaltgetriebe: Ein Gang ist eingelegt, Sie lösen das Kupplungspedal und treten auf das Fahrpedal.
- Oder: Sie betätigen die Bremse und schalten in der Ebene aus dem Leerlauf in den Rückwärtsgang oder in einen Vorwärtsgang
- Fahrzeuge mit Automatikgetriebe: Das Getriebe ist in Stellung D oder R und Sie treten auf das Fahrpedal oder Sie schalten in der Ebene von Getriebestellung P in D oder R.
- Wenn das Getriebe in Stellung R ist, muss der Kofferraumdeckel geschlossen sein.
Wenn die Gurtschlosszunge nicht im Gurtschloss des Fahrersitzes steckt, müssen folgende Bedingungen
erfüllt sein:
- Die Fahrertür ist geschlossen.
- Fahrzeuge mit Automatikgetriebe: Sie verlassen die Getriebestellung j oder Sie sind zuvor schneller als 3 km/h gefahren.

:blink:

LG Rob
 
Es darf jedenfalls nicht sein, daß durch einen fehlerhaften oder Defekten Türkontakt eine Vollbremsung eingeleitet wird.
So steht es in Beitrag 1

Was soll passieren bei einer Vollbremsung ?
Gibt es bei Notbremsassistent auch (inkl Fehlvollbremsungen) und der Staat findet das ok sonst würde er das nicht sogar verpflichtend vorschreiben !
Als Fahrer muss man sich anpassen und es als Sicherheitsgewinn sehen, dass ein Fahrzeug jederzeit unerwartet den Anker werfen kann und eine Vollbremsung hinlegt. So steigt die Aufmerksamkeit beim fahren. :)
 
Und die hinten auffahren haben dann Schuld, weil sie nicht angepasst gefahren haben.
Einen Sicherheitsgewinnung sehe ich da nicht.
 
Ich finde die automatische Handbremsfunktion, die den Wagen anhält, sobald man die Tür öffnet und ein Gang eingelegt ist, ist wirklich eine super Erfindung.
Ich erinnere mich an einen Verkehrsunfall, bei dem ein Ersthelfer angehalten und aus Panik sofort das Auto verlassen hat, um zu helfen – ohne den Gang auf Neutral zu stellen. Zum Glück hat die Funktion automatisch die Handbremse aktiviert, als die Tür geöffnet wurde. So konnte das Fahrzeug nicht weiterrollen, was in dieser Situation unglaublich hilfreich war. Ansonsten wäre das Auto die Böschung hinuntergerollt. In solchen Momenten kann man niemandem einen Vorwurf machen, weil man in der Hektik schnell mal wichtige Schritte vergisst. Diese Funktion bringt einfach ein zusätzliches Stück Sicherheit. Wenn natürlich der Türkontakt billig gebaut ist, dann können halt Fehler passieren. Damit muss man dann halt einfach leben, auf die Funktion zu verzichten halte ich für nicht sinnvoll.
 
Und die hinten auffahren haben dann Schuld, weil sie nicht angepasst gefahren haben.
Einen Sicherheitsgewinnung sehe ich da nicht.

In Autos wird immer mehr Elektronik verbaut. Teilweise sogar staatlich angeordnet.
Elektronik ist in einem Fahrzeug starken Erschütterungen ausgesetzt, starken Temperaturunterschieden, Kondensat, Wasser, Schmutz, Staub, Öl, Kontakte korrodieren, Übergangswiderstände ändern sich, ja sogar Tiere wie Marder haben ihre Freude daran.
Und je mehr Elektronik man verbaut, desto höher wird auch die Fehleranfälligkeit.
Und nachdem auch Elektronik verbaut wird die aktiv ohne Zutun des Fahrers ins Fahrgeschehen eingreifen kann (Notbremsung, Lenkung, Notrufauslösung, Räder bremsen oder sogar bremsen lösen) hat das natürlich auch Folgen.
Der Nutzer, also wir, hat leider keinen Einfluss darauf. Die Industrie hat auch keinen Einfluss darauf weil der Staat das teilweise fordert, hauptsächlich aber auch der Nutzer, also wir, weil ja alle Vollausstattung bestellen und diese Elektronik kaufentscheidend geworden ist.
Es gibt also keinen Weg aus diesem Teufelskreis. Wir müssen uns daran gewöhnen und die Hersteller haben ein neues Betätigungsfeld - solche Bugs während der immer kürzeren Produktlebenszyklen bestmöglich zu beheben. Entweder wenn der Kunde meckert oder wenn es sicherheitskritisch und wirtschaftlich notwendig wird in Form von Rückrufaktionen.
Und sind nach ein paar Jahren alle groben Fehler an einem Fahrzeug behoben, kommt nach ein paar Jahren ein neues Model raus. Und man beginnt von vorne (siehe DIII).
Der Kreislauf des Lebens der unsere Wirtschaft in Schwung hällt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich erinnere mich an einen Verkehrsunfall, bei dem ein Ersthelfer angehalten und aus Panik sofort das Auto verlassen hat, um zu helfen – ohne den Gang auf Neutral zu stellen.

Ein Autofahrer sollte auch in Stresssituationen in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher abzustellen.
Das Gimmick automatische Handbremsfunktion löst nämlich nur eine von vielen folgenreichen Fehlern die diese Person im Straßenverkehr begehen kann und damit andere Menschenleben gefährdet.
 
Natürlich kann man von Polizisten oder Feuerwehrleuten erwarten, dass sie routiniert und souverän in Extremsituationen reagieren. Schließlich sind sie speziell dafür geschult und müssen sich oft im Alltag damit auseinandersetzen. Aber von einem durchschnittlichen Autofahrer kann man das nicht in gleichem Maße verlangen.

Und der Punkt, dass diese Funktion nur eine von vielen möglichen Schwächen abdeckt, ist wirklich treffend! Für die anderen Schwächen gibt es schließlich noch weitere Assistenzsysteme wie den Notbremsassistenten, smarte Geschwindigkeitswarner, Müdigkeits- und Notfall-Spurhalteassistent... ;)

Da alles immer weiter entwickelt wird, werden wir in Zukunft auch noch viele weitere dieser Helferlein vorgeschrieben bekommen. Man muss sich einfach daran gewöhnen, dass Technik eben auch Fehler macht und das bei seiner eigenen Fahrweise berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich kann man von Polizisten oder Feuerwehrleuten erwarten, dass sie routiniert und souverän in Extremsituationen reagieren. Schließlich sind sie speziell dafür geschult und müssen sich oft im Alltag damit auseinandersetzen. Aber von einem durchschnittlichen Autofahrer kann man das nicht in gleichem Maße verlangen.

Absoluter Blödsinn.
Das Fahren eines Fahrzeugs ist eine komplexe Aufgabe. Deshalb muss man auch einen Führerscheinkurs besuchen, eine Prüfung ablegen usw. Auch Tauglichkeitsüberprüfungen im Alter sind nötig wobei das von EU Land zu EU Land noch stark abweichend gehandhabt wird.
Und es gibt gesetzliche Verpflichtungen. Man muss sich an Verkehrsregeln halten und man darf keine anderen Menschenleben gefährden. Stellt ein Fahrer ein Auto ungesichert ab, ist er für die Folgen juristisch verantwortlich. So eine Verantwortung kann man nicht auf die Technik verschieben. Deshalb gibt es ja auch die Bezeichnung "Betriebsgefahr" die den Fahrer in Haftung nimmt wenn die Technik einen Fehler macht. Hätte der TE in dem Fall einen Auffahrunfall verursacht, müsste er mit einer Teilschuld rechnen selbst wenn man dem Auffahrenden einen zu geringen Sicherheitsabstand nachweist ! Gerichtsurteile zu solchen Fehlern und Auffahrunfällen bei Notbremsassistenten gibt es schon.

Vor Gericht kann man sich übrigens auch nicht rausreden das man wegen einer Extremsituation schuldfrei ist.
Funktioniert übrigens 9 Monate nach folgenreichen Beischlaf auch nicht. Auch da muss man zahlen obwohl man in einer Extremsituation war :)
 
Womit wir wieder bei der Schuldfrage wegen zu dichtem Auffahren bei einer unbegründeten Vollbremsung wären... :wacko:

Eine Schuldfrage stellt sich nicht sondern einzig und allein die Möglichkeit es zu beweisen (unbegründete Vollbremsung). Im ersten Step gilt der Anscheinsbeweis und der ist immer zu ungunsten des Auffahrenden.

Zu schnell, zu wenig Abstand, Unaufmerksamkeit etc. Da würde auf jedenfall so eine Autokamera Sinn machen.

Inwieweit ein Gutachter einen technischen Defekt nachweisen kann kann ich nicht beurteilen aber selbst dann trägt der Auffahrende "die Schuld" wenn es zum Unfall kommt da er seiner Sorgfaltspflicht (Abstand, Geschwindigeit Aufmerksamkeit) nicht nachgekommen ist. Ich kann mir bei diesem Szenario keine Teilschuld vorstellen. Wenn ich einen Reifenplatzer hab und mir der Hintermann reinrauscht wird der ja auch nicht den Reifenhersteller verklagen können.

Das es Einzelfälle gibt wo Gerichte eine Teilschuld gegeben haben bei einem Auffahrunfall mag es geben. Ausnahmen bestätigen die Regel. Nach wie vor gilt aber vor deutschen Gerichten die freie Beweiswürdigung des Richters. Die man natürlich von höheren Instanzen überprüfen lassen kann. Mir ist kein Höchstricherliches Urteil bekannt wo einen Autohersteller zu einer Schuld verpflichtet hätte solange es kein symptomatisches Problem ist das der Hersteller bei der Auslieferung verusacht hat. Ich geh aber davon aus dann hätte er keine KBA Zulassung bekommen. Deswegen gibt es ja manchmal Rückrufaktionen.

Das Technik die verbaut ist auch mal defekt sein kann liegt in der Natur der Sache und da kommt der Mensch wieder ins Spiel das er die Betriebsgefahr des Fahrzeugs trägt.
 
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Danke für den Link. Ich seh jetzt genau diese Passage.

Das OLG vertrat im Gegensatz zu dem Landgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang mit der Hauptverursachung des Unfalls eine andere Ansicht.

.......während das OLG jedoch das Auffahrverschulden von dem LKW-Fahrer als Hauptverursachung für den Verkehrsunfall angesehen hat. Das OLG stützte diese Auffassung jedoch nicht auf die allgemeinen Grundsätze von einem Anscheinsbeweis getreu der Maxime „derjenige Fahrer, welcher auf ein anderes Fahrzeug auffährt, hat auch stets den erforderlichen Abstand nicht eingehalten“. Vielmehr nahm das OLG den § 4 Absatz 3 StVO zur Begründung für das Urteil. Die Geschwindigkeit des LKWs wurde mit ca. 80 Km/h nachgewiesen, sodass der Abstand von knapp 5 Metern als nicht ausreichend angesehen werden musste. Vielmehr hätte der LkW einen Mindestabstand von rund 50 Metern einhalten müssen.....


Nochmal, freie Beweisführung der Gerichte. Da die Geschwindigkeit nachgewiesen werden konnte benötigt man diesen Anscheinsbeweis nicht da er durch einen Tatsachenbeweis erbracht wurde. Aber auch ohne technische Aufzeichung wäre durch einem Gutachter wohl fast exakt anhand von Bremsspur, Gewicht des Fahrzeugs ein Rückschluß auf die Geschwindigkeit möglich. Wie wir sehen hat ja das OLG die Dame im Benz von der Teilschuld freigestellt. Die 100% Schuld liegt beim LKW. Fehlender Abstand. Wäre es kein LKW gewesen (hier wurde jetzt Absatz 3 angewendet) entbindet das einen PKW Fahrer ja nicht von Absatz 1. Abhängig von der Geschwindigkeit (Witterung, Strassenverhältnissw etc.) hast du einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten. Kann das durch technische Mittel wie Fahrtenschreiber nicht ermittelt werden (wie in diesen Fall), werden wenn möglich andere Beweismittel herangezogen incl. eben auch der Anscheinsbeweis.

§ 4 Absatz 1

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Bußgeldkatalog Abstandsvergehen
Abstand und Abstandsverstoß - Aktueller Bußgeldkatalog 2024

Ob diese Blackbox nur den Bremsvorgang aufzeichnet und/oder aber auch den Defekt/Grund dafür, lassen wir mal dahingestellt da es Neuland für PKW ist und sich Erfahrungswerte wohl erst noch ergeben müssen. Eine Aussage die man trifft ist immer nur eine Momentaufnahme einer Situation die sich ja verändern kann.

Dein Zusatz "Womit man beim Auffahrunfall auch haftbar gemacht wird" versteh ich nicht. Steht doch Eindeutig im Text.

Im Zusammenhang mit dem abrupten grundlosen Abbremsen konnte seitens des OLG jedoch bei der Klägerin kein Verschulden nachgewiesen werden. Auch der Umstand, dass die Warnblinkanlage seitens der Klägerin nicht eingeschaltet worden ist, konnte der Klägerin nicht angelastet werden. Es ist nicht offensichtlich, dass der auffahrende LKW-Fahrer in einem derartigen Fall auch früher hätte abbremsen können.

Eine Betriebsgefahr gilt sowieso für jeden Verkehrsteilnehmer.

Mir ist Nachts auf der Landstrasse mal ein Reh vor die Linse gekommen. Scharf gebremst das Reh konnte ausweichen, es gab keine Kollision. Ausser der Hintermann halt der nicht rechtzeitig gebremst hat. Keine Zeugen keine Beweise kein nichts. Die Verhandlung hat keine halbe Stunde gedauert. Erfahrungswerte.
 
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