O
Oldy
Kann, muss aber nicht. Es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist.müsste da nicht die Garantie greifen
Wofür ist die denn sonst zu gebrauchen?
Für eine Beschädigung von Aussen sicher nicht.
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Kann, muss aber nicht. Es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist.müsste da nicht die Garantie greifen
Wofür ist die denn sonst zu gebrauchen?
Dann scheint ja wirklich jemand versucht zu haben das Schloss zu knacken.Der Werkstattmeister meinte, er könnte mit meinem Schlüssel nicht mehr ins Schloss fahren. Ich habe mich aber noch nicht getraut, es auszuprobieren.
Mir ist gerade noch etas aufgefallen! Ich habe den Wagen per Fernbedienung aufgeschlossen und habe das Schloss an der Heckklappe beobachtet. Auch dieser Zylinder, der ja immer viel weiter aus der Tür herausragt, "bewegt" etwas sich beim Öffnen und Schließen!
Das ist normal, da der Knopf Spiel hat.Dann scheint ja wirklich jemand versucht zu haben das Schloss zu knacken.
Du könntest vielleicht noch bei einem KFZ Gutachter vorbei fahren und ihn bitten sich das mal anzusehen und um seine Meinung bitten. Vielleicht macht er das für ein kleines Trinkgeld?!
Hast du eine Beschriftung auf deinen Autos kleben? Wenn ja, vielleicht fühlt sich jemand dadurch genötigt in dein Auto rein zu kommen weil er etwas für sich darin erhofft?
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Dass das Schloss an der Heckklappe beim schließen wackelt hab ich hier im Forum schonmal irgendwo gelesen. Das Phänomen hatten mehrere User. Von daher könnte das "normal" sein.
Das macht mein Pupsi (Duster) auch, ist an der Heckklappe konstruktiv bedingt.Dass das Schloss an der Heckklappe beim schließen wackelt hab ich hier im Forum schonmal irgendwo gelesen. Das Phänomen hatten mehrere User. Von daher könnte das "normal" sein.
Ich habe auch geschrieben wenn kein Fremdverschulden vorliegt.Kann, muss aber nicht. Es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist.
Für eine Beschädigung von Aussen sicher nicht.