Umbau und Konservierung Logan Mcv II

Sollte eher heissen:
Gefühltes Recht ....
Die Entscheidung des AH war rechtens.
Gefühlt aber nicht richtig.

Nunja. Auch egal. Die Karre wurde verkauft und beglückt nun jemanden anderen.

In dem Zusammenhang bleibt noch bemerkenswert, dass der gewerbliche Verkäufer von TomPeters extremfolierter Bastelbude auch alles entweder entfernt hat oder tunlichst vermeidet, vermeintlich wertsteigernde Eigenumbauten wie Dämmung im Angebot zu erwähnen. Selbst nach einem wohlgemeinten
Hinweis des ursprünglichen Eigentümers.
 
Er hat i einem seiner Beiträge darauf hingewiesen soweit ich es in Erinnerung habe.

Nach Abschluß seiner eigentlich bewundernswerten Dämm- und Korrossionsschutzaktion die weit über normale Aktionen in diesen Bereichen hinausging, hatte er irgendeinen Defekt am Fahrzeug.
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine es war eine schief gefertigte Türe.

Die Schlußfolgerung daß ein Fahrzeug vom Besitzer fast schon total demontiert und dann wieder zusammengeschraubt worden war, führte dann zur Aberkennung der Garantie.
Wobei es dabei niemanden interessierte, daß das Fahrzeug offensichtlich fachmännisch wieder zusammengebaut worden war.

Für mich als hier mitlesender war die Entscheidung von Dacia genau so befremdlich wie für den Fahrzeugbesitzer, aber es ist halt mal so, daß der Ober den Unter sticht.

Situationen in denen Menschenverstand und solides Bauchgefühl auf der Strecke bleiben, oder wie es so schön heißt: "recht haben und recht bekommen sind zwei Paar Stiefel".

Das hat dann wohl weniger mit Menschenverstand und Bauchgefühl zu tun. Sondern mit den AGB, S.:)

Genau das dachte ich mir. Und ich würde als Gewährleistungs Geber genau so handeln. Tut mir leid.

In Erinnerung habe ich noch einen Abgelehnten Fall wegen "mitgebrachtem Oil".

Das geht weiter mit nicht bei Dacia/Renault ausführende Inspektionen. Sollte es dann bzw darüber zum Streit kommen

ist ein Rechtsanwalt unausweichlich.

Ich finde es ja auch toll was manche so an ihren Autos rumwerkeln.

Und sicher kann man sich und viele Dinge an den Dacias verwirklichen. Nach dem Ablauf der Gewährleistungszeit.

Alles andere passiert auf eigenes Risiko.

Das sollte uns allen zu denken geben und jeder sollte sein persönliches Fazit daraus ziehen.

PS, was mir gerade noch einfällt. Ich hatte es schon mal erwähnt im Zusammenhang mit den losen Fenstergummis

an den hinteren Türen bei meinem Nagel neuen Autos.

Als erste Maßnahme nach der Abholung g beim Händler war das folierer der Scheiben. Dazu mußten u.a. Die

Türgummis entfernt werden.

Ca zwei Wochen später bin ich zu einem AH und wollte die Gummis reklamieren. Nix da sagte der Typ von der Annahme

lächelte spitz und verwies mich an meine Folierer. Er meinte der hat die Gummis falsch eingebaut.

Mein Glück war das ich Fotos von der Abholung hatte wo das Problem zu erkennen war. Glück gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@der sachse

mich würden entsprechende Passagen aus den AGB wirklich interessieren, die werterhaltende sogar wertsteigernde Verbesserungen ausschllessen.
 
Nun ja, was eine Verbesserung ist wäre zu klären. Eine Überprüfung ist dem Hersteller nicht zuzumuten, da dies Tausende kosten kann.
Ich würde kein Auto kaufen, an dem viel herumgebastelt oder in Elektronik u.ä. eingegriffen wurde.
Denn: Wer hat das wie gemacht, welche Auswirkungen hat das tatsächlich, welche Materialien wurden benutzt, ist anschließend eine normale Reparatur noch möglich.
 
Nö, den werterhaltenden Charakter einer professionellen Hohlraumversiegelung, schlägt sich in einem Gebrauchtwagengutachten nieder. Es wird ja nicht umsonst kontrolliert, in welchem Zustand die Karosserie sich befindet.
 
Zwischen 1995 und 2000 begannen Warenhäuser mit dem Verkauf von Maschinen zur Datenverarbeitung. In meinen Bekanntenkreis tauchten immer mehr dieser Maschinen auf, an denen ich schon jahrelang vorher bastelte.
Den K dieser Maschinen wurde die Garantie verweigert, wenn an den Datenverarbeitungsmaschinen die Gehäuse(durch mich)geöffnet wurden. Dabei waren diese Maschine schon ab Fabrik, mit Erweiterungsmöglichkeiten ausgestattet, für deren Nutzung das Gehäuse geöffnet werden musste. Da musste ein K erst klagen, dass bei einer Öffnung des Gehäuses, die Garantie nicht verfällt.

Wenn in den Garantiebestimmungen stehen würde, dass ich mein Auto NICHT konservieren darf, würde ich entsprechende Klausel durchstreichen, bzw. den Neuwagen stehen lassen :rolleyes:
 
Kommt darauf an wer das wie macht. Würdest Du eine Garantie übernehmen wollen, wenn der Kunde ein Mittel benutzt das Gummi angreift und Du für den Tausch der Teile 3000€ bezahlen müßtest?
Ich habe schon Basteleien gesehen, da war wirklich alles falsch und das zu untersuchen würde ich auch den Kunden bezahlen lassen. Da das zu teuer ist geht eben schnell die Garantie flöten.
Es geht ja auch nicht nur um eine Hohlraumkonservierung.
 
Grundsätzlich recht schön und gut, in diesem Falle aber (den Threaderöffner betreffend) war das ganze schon makaber.

Er bemängelte einen falschen Biegeradius der Türe, worauf ihm unterstellt wurde, daß dies vom Gewicht seiner Dämmung stammen würde :lol: - und auf Grund seiner Arbeiten sowieso keine Garantie mehr wäre.

Genau so gut könnte man eine Garantiearbeit am Schließmechanismus der Hecktüre verweigern mit der Begründung:
"die Garantie ist erloschen, weil sie den Haltestab der Motorhaube entfernt und anstelle dessen eine Gasdruckfeder montiert haben".

Ein Mix aus Sippenhaft und unqualifizierten Rundumschlag nenne ich so etwas.
 
Grundsätzlich recht schön und gut, in diesem Falle aber (den Threaderöffner betreffend) war das ganze schon makaber.

Er bemängelte einen falschen Biegeradius der Türe, worauf ihm unterstellt wurde, daß dies vom Gewicht seiner Dämmung stammen würde :lol: - und auf Grund seiner Arbeiten sowieso keine Garantie mehr wäre.

Genau so gut könnte man eine Garantiearbeit am Schließmechanismus der Hecktüre verweigern mit der Begründung:
"die Garantie ist erloschen, weil sie den Haltestab der Motorhaube entfernt und anstelle dessen eine Gasdruckfeder montiert haben".

Ein Mix aus Sippenhaft und unqualifizierten Rundumschlag nenne ich so etwas.

Ich sage es mal so, Fahrertür/Beifahrertür beim MCV hat ca 5 mm Platz bevor sie über die vordere Kante der Hinteren Tür
schleift. Wer einen MCV hat kann gern mal nachschauen. Blöde Konstruktion.:blink:

Da reicht schon ein lässiges "Auflehnung" auf die Tür mit entsprechendem Gewicht oder/und eine gut gemeinte
Dämmung oder ähnliches. Und schon sind die ca 5 mm weg.:lol:

In so einem Fall würde ich wahrscheinlich "zurück Biegen" und Unterlagen bei den Scharnieren beibringen.

Selbstverständlich kann man philosophieren meditieren :) Fakt ist, die Garantie bzw Gewährleistung ist weg.
 
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