Unterlagen/Papiere bei Neuwagenkauf

Was meint Ihr dazu?
Das hängt von Deinen Optionen ab. Seriös klingt das nicht. Aber wenn es ein Schnäppchen ist, Du das Risiko liebst und gegebenenfalls bis zum Sanktnimmerleinstag warten kannst, kannst Du es machen.



Ich habe am 17.8.2015 Abends mit der Information des Verkäufers die Bestellung unterschrieben, dass er erst am nächsten Tag die Verfügbarkeit und Liefertermine prüfen kann. Auf einer 4-seitigen Vertragsunterlage mit dem Passus "Vertragsabschluss" wie von @GSS-Freundin beschrieben.

Unterschrieben wurde mir bei dem Termin vor Ort nur der Ankaufspreis meines alten Fahrzeuges.

Am 18.8.2015 wurde mir die Bestellung mit Liefer-KW per E-Mail bestätigt (der Liefertermin wurde übrigens eingehalten, und ich hatte zwischenzeitlich Gelegenheit, beim Händler am PC im Renault-Warenwirtschaftssystem den Prozessfortschritt nachzuvollziehen; das sah alles sehr durchorganisiert aus, sowohl beim Händler als auch bei Renault; dass es nur eine Liefer-KW und keinen Liefer-Tag gab, konnte ich gut verstehen, ich war selber LKW gefahren und konnte damals frei wählen, wie herum ich die Waren für eine Woche auslieferte).

Vom 19.8.2015 datiert die schriftliche Bestellbestätigung, welche ich am 21.8.2015 im Briefkasten hatte.
 
Also, das ist mein erster Neuwagen und ich fand es schon äusserst merkwürdig, dass man eine verbindliche Bestellung unterschreibt aber selbst nichts in der Hand hat.

In den Unterlagen ist nichts zu finden über ein Rücktrittsrecht.

@gnpf: Die Verbindliche Bestellung für neue Kraftfahrzeuge umfasst 6 Seiten...

So wie @Intrepid es beschrieben hat, ist der Bestell-Ablauf auf jeden Fall richtig...

Und, im übrigen glaub auch ein wenig an dich selbst: DU bist Kunde in einem Autohaus; du hast einen Anspruch auf vollständig ausgefüllte Bestell-Papiere (man verlangt von dir ja auch, dass du alles ordentlich ausfüllst, anerkennst und unterschreibst) - und wenn du dir auch nur in einem einzigen Punkt unsicher bist, dann solltest du zum Telefon greifen und die Unklarheiten ausräumen können...

Wenn das Autohaus, bzw. dein Verkäufer nicht zu weit entfernt ist, dann fahre hin und lass dir alles erklären...

Du hast aber geschrieben, dass du nun eine "Annahme der Bestellung" bekommen hast - siehst du: geht doch...

Ich hatte auch 15 Jahre lang vor dem Dokker-Kauf keinen Neuwagen gekauft - deshalb habe ich mir hier im Forum einige gute Ratschläge geben lassen...

...meint die
GSS-Freundin
 
Erst, als ich ihm sagte, wir könnten das Geschäft auch lassen, stempelte und unterschrieb er mein Exemplar, erneut mit den Worten "eigentlich darf ich das ja nicht"...
Ich bin am Überlegen, ob ich nicht vom Vertrag zurücktrete: Wenn ein Autohaus schon beim Verkauf derart unseriös ist, wie wird es denn sein, wenn ich mal mit dem Fahrzeug (Garantie-) Probleme habe?! Da mag ich gar nicht dran denken...

Zumindest hinterlässt es ein ungutes Gefühl. Wie hat der denn Unterschrieben mit i.A. oder i.V.?

Dir Frage ist, ob der Angestellte eine Handlungsvollmacht besitzt oder nicht. Nach der Reaktion des Mitarbeiters scheinbar nicht, oder er hat Sie, darf Sie aber in dem Fall nicht direkt ausüben. Das wäre dann für dich egal - ist sein Problem dann.

Auch wenn er keine Handlungsvollmacht haben sollte. Er hat ja ein Stempel drauf gemacht und Geschäftspapier benutzt, daher könnte auch eine "Duldungsvollmacht" oder "Anscheinsvollmacht" vorliegen. Das wäre dann auch das Problem des Unternehmens und des Mitarbeiters - dein Problem aber nicht.
 
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