Verbandskasten mit Verfallsdatum!

  • Ersteller Ersteller Insomnia
  • Erstellt am Erstellt am
Guten Morgen.
@Freya37
Sorry, ich wollte euch nicht noch mehr Arbeit auf's Auge drücken.....schon garnicht die Arbeit des TÜV's oder ähnlicher Institutionen.
Aber, ich bin der Meinung bei einer Verkehrskontrolle ist dies doch sicher möglich. Wenn schon ein Auspuff wichtig ist, dann ist es doch der Verbandskasten sicher auch, oder nicht.
Dies war nicht der Gedanke, die Polizei hätte nicht genug zu tun, im Gegenteil. Tut mir leid, wenn ich da falsch verstanden wurde:huh:
 
Hi,
bezüglich TUV&Co ist natürlich klar, dass die bemüht sind möglist viel in ihrem Prüfkatalog zu haben, weil das den Umsatz erhöht. D.h. deren Marketing Leute versuchen durchzusetzen, dass man wegen jedem Pipifax heim geschickt wird, weil eine Wiedervorführung nochmal Extra-Asche in die Kasse schaufelt.
 
da es alles bei meinem mcv in einer kleinen praktischen tasche ist hab ich sie mir unter den fahresitz gelegt wo sie mit ihren klett auch nicht hin und her rutscht. also immer griffbereit
 
Als ich das letzte in eine Algemeine Verkehrskontrolle gekommen bin , muste ich meinen Verbandskasten und Warndreick zeigen . Ist gut 1 Jahr her .
MfG jim
 
ich bin NOCH nie in einer allgemeinen verkehrskontrolle gelandet mit dem auto....

mit dem quad schon öfter (und auch da bruacht man warndreieck und VB kasten :angry:) hatte ich immer im rucksack drin....

meisten wollten sich die polizisten aber nur das quad angucken.

mit dem auto wurde ich trotz US-Blinkern NOCH NIE angehalten!
 
Guten Morgen.
@Freya37
Sorry, ich wollte euch nicht noch mehr Arbeit auf's Auge drücken.....schon garnicht die Arbeit des TÜV's oder ähnlicher Institutionen.
Aber, ich bin der Meinung bei einer Verkehrskontrolle ist dies doch sicher möglich. Wenn schon ein Auspuff wichtig ist, dann ist es doch der Verbandskasten sicher auch, oder nicht.
Dies war nicht der Gedanke, die Polizei hätte nicht genug zu tun, im Gegenteil. Tut mir leid, wenn ich da falsch verstanden wurde:huh:

Nee du musst dich nicht entschuldigen:) Ich denke einfach das unsere "Schublade" schon bis zum Bersten voll ist und auch wenns komisch is und der Eine oder andere meint auf des bissle Verfallsdatum käme es nicht an ob das die Polente nun mitkontrolliert oder nicht, ich seh das eben aus nem anderen Blickwinkel;)

Meine Meinung is, der TÜV und Konsorten "nimmt es doch sowieso von den Lebenden" und das nicht zu knapp bei deutlich weniger Arbeitsaufwand als wir ihn haben, na und ob da nun noch 10 Eur für die Kontrolle des Verfallsdatums des VK drauf kommen :rolleyes: das würde jetzt das Kraut auch nicht mehr fett machen:D Bei dem Stundenlohn den TÜV & Co hat kost die das doch ein Arschrunzeln:lol: Mit diesem Stundenlohn können wir leider nicht mithalten, daher mein Gedanke das es eher was für die andere Gilde ist als für Polente;)

ich bin NOCH nie in einer allgemeinen verkehrskontrolle gelandet mit dem auto....

mit dem quad schon öfter (und auch da bruacht man warndreieck und VB kasten ) hatte ich immer im rucksack drin....

meisten wollten sich die polizisten aber nur das quad angucken.

mit dem auto wurde ich trotz US-Blinkern NOCH NIE angehalten!

Quad hab ich noch nie kontrolliert, tangiert mich eher perifär:D Vielleicht sind das ja alles Polizisten die sich selber sowas gerne anschaffen würden, daher die Kontrolle:lol::rolleyes:

Wer sollte dich denn auch wegen deiner US-Blinker anhalten:huh: wozu soll das gut sein? Steht nicht in der StVZO das man die hier nicht haben darf;)
Wenn du allerdings Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug hast und benutzt die lt. StVZO nicht zulässig sind, dann wäre das zwar nicht wirklich eine Kontrolle wert (Halogenstrahler auf dem Dach plus eingeschaltet z.B.:lol:) aber die Chancen das dich dann jemand kontrolliert wären dennoch größer als mit deinen US-Blinkern.:lol: Also ran an die Werkzeuge :D

Wenn der TÜV das absegnet mit den US-Blinkern soll mir das grad wurscht sein;) Blaue Standlichtbirnchen lass ich jedoch gerne rausbauen vor Ort:D nicht erlaubt gem. StVZO

Dank EU is eh alles so dermaßen aufgeweicht, somit uninteressant denn für 10 Eur oder auch für 20 pack ich, wenns nicht sein muss, keinen Strafzettel aus und fang das Schreiben an;) Sachen die früher erlöschen BE waren sind ja in diese Kostenbereiche abgedriftet:rolleyes:

Aber ich schweife ab, sorry:wub:
 
ich sags mal so...in DEU muss licht nach vorn WEI? leuchten...:huh:

und meine birnen haben ne zulassung, da sie auch in chrysler und oder dodge fahrzeugen verbaut sind, dort aber anders benutzt werden...

wenn jemand sehen will, wie das an meinem auto aussieht:

YouTube - W639 VITO/VIANO US-Blinker Modul Eigenbau

OT ende
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Fahrtrichtungsanzeiger leuchten aber nicht nach vorne, sondern seitlich:D


Zum Nachlesen für dich oder wen es interessiert:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.

(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1.

Parkleuchten,
2.

Fahrtrichtungsanzeiger,
3.

die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4.

Arbeitsscheinwerfer an
1.

land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2.

land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5.

Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

(7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.

(9) Schlußleuchten, Nebelschlußleuchten, Spurhalteleuchten, Umrißleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Kennzeichenbeleuchtung sowie 2 zusätzliche dreieckige Rückstrahler - für Anhänger nach § 53 Abs. 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind - dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei

1.

Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
2.

Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
3.

Anhägern zur Beförderung von Booten,
4.

Turmdrehkränen,
5.

Förderbändern und Lastenaufzügen,
6.

Abschleppachsen,
7.

abgeschleppten Fahrzeugen,
8.

Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,
9.

fahrbaren Baubuden,
10.

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
11.

angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,
12.

Nachläufern zum Transport von Langmaterial.


Also lt. StVZO darfst du diese dauerbeleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger nicht haben, es sei denn du hast dafür eine ABE und/oder eine Abnahme durch den TÜV;)

Noch Fragen?

Warum du damit nicht kontrolliert wirst? Weils mich z.B. auch nicht interessieren würde, es gibt nämlich wichtigeres als gelbe, dauerleuchtende Blinker:D Klar könnte es verwirren aber lies einfach noch mal bei der Dekra nach, siehe Link und gut is;)

Lichttechnische Einrichtungen
 
danke freya...hast dir viel mühe gemacht nd ich danke dafür, aber:

die mühe habe ich mir schon vorher gemacht um mir über die rechtlichen konsequenzen im klaren zu sein.

und ich weiß sehr wohl, dass das in der form nicht StVZO konform ist, aber dieses risiko gehe ich ein.

es gibt keine fälle, in denen einer sowas irritierend fand....zumindest sind mir bei 6 monatiger recherche keine untergekommen.....

das ist wie fahrem mit standlich und nebelscheinwerfern!

im gesetz steht auch nicht, dass mes NICHT darf!?!

wie auch immer, ich bin alt genug das abschätzen UND auch tragen zu können.

trotzdem danke für deine mühe, auch wenn ich schon vorher im bilde war!

PS die begründungen gegen unterbodenlicht (das ich jetzt auch nich bräuchte) sind der hammer
http://www.dekra.de/de/1471

ich lach mich tot!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte hab ich gern gemacht;) Musste ja selber wissen aber ich für meinen Teil find es lächerlich, Gesetz hin oder her, wenns einer nötig hat sich an sowas aufzuhängen. Es gibt wahrlich wichtigeres was man als "Räuberfänger" (O-Ton mein Sohn:lol:) so zu verfolgen hat:D;)

Nene schönen Abend noch;)

Ach und die Unterbodenbeleuchtung, die Begründung find ich auch gut:lol: aber man muss ja was finden warums nit erlaubt is, nich;)
 
ich komme ja aus ner "räuberfänger" familie und hoffe alle eure kollegen sehen das genauso....nämlich, dass es wichtigeres gibt. und das gibts durchaus!

mein auto sieht sonst ja auch aus wie ein oma-auto !?! keine fetten schlappen! NICHT tiefergelegt...etc....;)

weiterhin veil erfolg beim "räuber"fangen.

PS magst es lächerlich finden, aber andere haben eben nachrüst TFL und was weiß ich....ich hab nur das -_-
 
Zuletzt bearbeitet:
was interessieren mich die 8€ für nen neuen verbandskasten.
wenn er abgelaufen ist wird er eben getauscht und gut ists.

Bei unseren netten Nachbarn aus Österreich muss sogar der Motorradfahrer ein Verbandskasten mitführen!!!
den hab ich sowieso immer dabei.
auch in deutschland.
auch biker kommen mal als erster am eine unfalstelle.;)
und das teil kostet gerade mal nen 10er.

auch ich hab schon mit lichtern an meinem ex bike rumexperimentiert.
hab mir eine LED rückleuchte bauen lassen (keine birnen).
alles schon mit getöntem glas und keinen hats interessiert.
weder dem TÜV noch die polizei.
ich denke auch es gibt wichtigeres.
kommt immer darauf an wie ich vor der polizei und dem TÜV auftrete.
MfG
Jürgen:)
 
Genau das ist es doch, das Auftreten, wir können ja alles nett zueinander sein oder eben nicht:D

Nee also manches find ich völlige zeitverschwendung für mich jetzt;) Ich setze meine Prioritäten einfach wo anders:D
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
44.071
Beiträge
1.088.853
Mitglieder
75.605
Neuestes Mitglied
Tommy0815
Zurück