Weil Verkäufer für Fehler die der Hersteller zu verantworten hat, rechtlich für ca. 4 Monate Schadfrei gestellt werden, also diese Zeit nicht dem Verkäufer angelastet wird und sie in dieser Zeit eben nicht Schadensersatzpflichtig sind.
Er ist also wegen eines Ereignisses welches er nicht zu verantworten hat, nicht in der Lage das Fahrzeug zu übereignen, auch wenn er das sicher gerne wollte.
So wie Du es hier schreibst, ist es die Rechtslage für Reparaturen im Zuge der Gewährleistung, die liegt hier aber nicht vor.
Und gleich noch einen kostenlosen Rechtstipp hinterher, den die die Rechtsberatung scheinbar nicht gegeben hat, achte darauf das Du etwas schriftliches in die Hand bekommst, wo der Tag der Übernahme des Fahrzeuges draus hervor geht.
Denn die Garantie läuft nun leider schon (auch das ist unschön und sollte man mal noch abklären) aber die Gewährleistung beginnt erst mit der Übernahme der Ware an zu laufen, auch wenn das Teil schon 4 Wochen vorher auf Dich zugelassen ist.