Verzögerung der Auslieferung wegen eines Airbag Problems [OTS rot, Rückruf 0CZ9 und 0D06 ]

Nein leider nicht. Vielleicht hätte er auch keinen mehr. Waren ja bereits 3 Fahrzeuge bei denen er auf einen neuen Airbag wartet.
Wenn das ein Autohaus mit angeschlossener Vertragswerkstatt ist, sollte die eine Rahmenvereinbarung mit einem Autoverleih und entsprechend gute Konditionen haben. Ich bin mal gespannt, was bei der Rechtsberatung heraus kommt. Aber den Höndler darauf hinweisen, dasss man sich jetzt ein Auto leiht und die Kosten in Rechnung stellt kann man ja schon mal tun. Vielleicht bewegt er sich dann?
 
G
Ähnliche Geschichte bei mir. Auch wir haben uns für ein Lagerfahrzeug entschieden, da unser jetziges Fahrzeug aktuell die Grätsche macht. Ein Fahrzeug verkaufen, von dem man weiß, das es von einem Auslieferungsstop betroffen ist grenzt meines Erachtens schon an arglistige Täuschung. Die Kommunikation mit dem Händler ist auch unter aller Sau.
Genau dieser Gedanke ist mir auch durch den Kopf gegangen. Jedem den ich den Fall geschildert habe auch.
Aus diesem Grund habe ich mich auch an die Rechtsberatung gewendet. Mal sehen was dabei rauskommt.
Ich werde dem Händler auf alle Fälle morgen per Email, Fax und Einschreiben nochmal dazu auffordern das Auto mit Frist von 10 Tagen fertig zu stellen und an mich zu übergeben. Falls er das nicht kann kann er mir ja einen Vorschlag zur Lösung unterbreiten.
Vielleicht kann man sich auch an den Verbraucherschutz wenden?
 
Wenn das ein Autohaus mit angeschlossener Vertragswerkstatt ist, sollte die eine Rahmenvereinbarung mit einem Autoverleih und entsprechend gute Konditionen haben. Ich bin mal gespannt, was bei der Rechtsberatung heraus kommt. Aber den Höndler darauf hinweisen, dasss man sich jetzt ein Auto leiht und die Kosten in Rechnung stellt kann man ja schon mal tun. Vielleicht bewegt er sich dann?

Ja das mit dem Auto leihen könnte ich machen. Nur wenn er auf stur schält bleibe ich auf den Kosten sitzen und muss dann den Rechtsweg bestreiten.
Mal sehen was bei der Rechtsberatung rauskommt.
Bisher war ja leider Funkstille vom Autohaus. Und sich im Autohaus beim Geschäftsführer zu beschweren wird auch nichts bringen. Dieser hat mir ja das Auto verkauft.
 
Hallo,

hier mal ein kurzes Update:
Vorher hat mich eine Rechtsanwältin wegen der Rechtsberatung angerufen. Hier ihre Empfehlung:
Grundsätzlich hat der Käufer das Recht auf ein mängelfreies Fahrzeug. Der Käufer muss jedoch dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung geben. Hier kann dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen eingeräumt werden. Die Frist ist dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen (wegen Beweis) Hier empfiehlt sich ein Einschreiben (ohne Rücksschein da evtl die Annahme verweigert werden könnte. Faxen ist auch möglich. Bei der Fristsetzung ist es auch möglich den Verkäufer gleich darauf hinzuweisen, das sollte die Frist verstreichen, ein Anwalt eingeschaltet wird. Dieser kann dann versuchen alle möglichen Auslagen und entstandenen Kosten (Leihauto, Bus und Bahntickets ect.) beim Verkäufer einzufordern. Wichtig ist auf alle Fälle alles schriftlich zu machen. Hinweis: Diese Informationen gebe ich aus meinem Gedächtnis wieder und stellen keinen Anspruch auf richtigkeit dar. Am besten selbst beraten lassen

Ich habe gestern Abend schon eine Email und ein Fax an den Verkäufer gesendet mit Fristsetzung 29.11.
vor 10 Minuten erhielt ich vom Verkäufer eine Email mit dem Betreff: Auslieferungsblockade
Es wurde mir mitgeteilt das der Fall schon bei der Renault Kundenbetreuung vorliegt und der Hersteller benüht ist alle Fahrzeuge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Es heiß außerdem, das die Anordnung vom KBA kommt und sie keinen Einfluss auf die Leiferzeit der Ersatzteile haben.
Mir wird ab dem 22.11. ein Ersatzfahrzeug angeboten. Ich werde dieses Angebot auch annehmen jedoch erst ab dem 29.11. da ich die Zeit bis dahin auch mit einem Fahrzeug gut überbrücken kann. Ich will ja niemanden unnötige Kosten verursachen.

Ich hoffe durch die Schilderung meines Falls anderen Betroffenen helfen zu können.

Gruß
Christoph
 
Du hast der Rechtsberatung gesagt, dass Du das Fahrzeug noch nicht vom Verkäufer übernommen hast und der Verkäufer dieses Fahrzeug wegen der gesetzlichen Produkthaftung nicht an den Käufer übergeben darf und da wurde Dir gesagt, dass der Verkäufer für die Reparatur 14 Tage Zeit hat?

Das wäre sehr gewagt wenn dies ein Anwalt bei vorliegen aller Tatsachen so aussagen würde!
Ich habe den Fall wie oben geschildert. Es stimmt dass mir das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde, jedoch ist es schon auf mich zugelassen.
Sie hat mir empfohlen schriftlich eine Frist von 14 Tage zu setzen und wenn diese erfolglos verstrichen ist mich an einen Anwalt vor Ort zu wenden. Auch das mit dem Schadensersatz hat sie mir so gesagt.
Wie ich oben schon schrieb ist es für jeden Betroffenen zu empfehlen sich selbst rechtlichen Rat zu holen und meinen Fall und meine Antwort nicht auf seinen Fall anzuwenden.
Ich denke auch ein defekter Airbag ist ein Mangel bzw ein erheblicher Mangel.

Warum siehst du diese Aussage als gewagt?
 
Weil Verkäufer für Fehler die der Hersteller zu verantworten hat, rechtlich für ca. 4 Monate Schadfrei gestellt werden, also diese Zeit nicht dem Verkäufer angelastet wird und sie in dieser Zeit eben nicht Schadensersatzpflichtig sind.
Er ist also wegen eines Ereignisses welches er nicht zu verantworten hat, nicht in der Lage das Fahrzeug zu übereignen, auch wenn er das sicher gerne wollte.

So wie Du es hier schreibst, ist es die Rechtslage für Reparaturen im Zuge der Gewährleistung, die liegt hier aber nicht vor.

Und gleich noch einen kostenlosen Rechtstipp hinterher, den die die Rechtsberatung scheinbar nicht gegeben hat, achte darauf das Du etwas schriftliches in die Hand bekommst, wo der Tag der Übernahme des Fahrzeuges draus hervor geht.

Denn die Garantie läuft nun leider schon (auch das ist unschön und sollte man mal noch abklären) aber die Gewährleistung beginnt erst mit der Übernahme der Ware an zu laufen, auch wenn das Teil schon 4 Wochen vorher auf Dich zugelassen ist.

Danke für den Tip von wegen schriftlich. Ja das habe ich leider versäumt und hatte damals nur telefonisch den Abholtermin bekannt gegeben. Es war vereinbart das ich die Fahrzeugpapiere bekomme sobald ich den Abholtermin bekannt gebe. Nachdem ich die Papiere auch bekommen hatte ging ich davon aus das alles passt. Leider ist es heutzutage so das man wirklich alles schriftlich machen muss um zu seinem Recht zu kommen.
Andererseits bin ich auch davon ausgegangen das wenn ein Auto in den Verkaufsräumen steht dieses evtl. Vorher einmal im irgendeiner Art schonmal gecheckt worden zu sein.
 
Wie gesagt mit schriftlich festhalten hast du auf alle Fälle Recht. Für mich zählt ein Wort jedoch auch.
Für mich hat sich das ganze jetzt zum positiven gewandelt und drum möchte ich jetzt nicht mehr meckern.
 
Hallo, ich habe mir am 19.10.18 bei HVT in Hamburg einen Lodgy-Stepway (Import aus Polen, Neuzulassung) als Lagerfahrzeug ausgesucht.
Lieferzeit 1-3 Wochen. Am 08.11.18 kam das CoC (glücklicherweise mit Euronorm 6c) und ich konnte am 09.11. direkt zulassen. ALLERDINGS dann am 10.11. ein Anruf vom Händler, dass der Lodgy wieder vom Transporter musste wg. eines Airbag Rückrufs.
Auf eine Email Nachfrage vom 18.11. habe ich heute folgende Info bekommen:
" (...) Es hatte kurz zuvor einen Verladestop bedingt durch einen Dacia Werksrückruf wegen einen Airbagfehlers erhalten. Dafür können wir nichts. Laut Vertragshändler, der den Airbag wechseln soll, treffen die Airbags (Es sind ca. 800 Autos betroffen) ca. Ende der Woche ein. Erst danach kann ein weiterer Transportauftrag erteilt werden. (...)"
Na, mal sehen wann und in welcher Reihenfolge der Einbau erfolgt.

Gruß aus Hamburg
michionline
 
Oh man
Ich habe Montag beim nächstgelegenen Dacia Händler angerufen wegen des Rückrufs. Termin am 06.12., auf meine Frage hin was denn genau gemacht würde wusste die Dame nichts. War etwas verwundert, FIN wollte man auch nicht, nur Fahrzeugtyp. Ersatzteile lassen sich so ja schon mal nicht bestellen würde ich denken.

Werde die Tage nochmal anrufen und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen, der mehr weiß.

Oh man, was für ein WITZ(EL), dieses Autohaus in Bochum. Auf Nachfrage bei einem anderen Mitarbeiter brauchte man nun doch die Fahrgestellnummer um Teile zu bestellen. Dafür müsse ich aber ins Geschäft kommen. Gesagt, getan, alles aufgenommen, plötzlich stellte man fest: Dafür könne man keine Teile bestellen, weil Re-Import. Dacia selbst würde die Ersatzteile automatisch an die Händler ausliefern, die die Fahrzeuge neu bestellt haben, in diesem Falle dann der Händler aus Polen. Ich solle mich an meinen Importeur wenden.

Das habe ich nun gemacht, unabhängig davon ob das alles so richtig ist ein denkbar schlechter Eindruck vom Autohaus Witzel. :hand:

Jetzt mal abwarten was mein Händler sagt, bei dem ich das Auto gekauft habe. Der hatte mich ja per Post auf den Rückruf hingewiesen und bereits geschrieben, das sie selbst als reiner Händler ohne Werkstatt den Rückruf nicht selbst durchführen können.. Was für ein hin und her
 
Am Donnerstag 22.11. sollte ich eigentlich endlich meinen Dokker vom Autohaus abholen. Heute kam dann leider die E-Mail das die Auslieferung verschoben werden muss weil Dacia Dokker und Sandero wegen einem „Teil“ zurück ruft was ausgetauscht werden muss. Dieses „Teil“ sei bestellt worden aber Dacia hätte noch keinen Liefertermin angegeben. Ich könnte Weiß jemand was dazu?
 
Nochmal ein kurzes Update.
Könnte heute mein Lodgy abholen. Airbag ist heute geliefert worden und gleich montiert worden. Mein Fahrzeug wurde bevorzugt behandelt da schon angemeldet. Normalerweise wäre der Airbag für ein anderes Fahrzeug gedacht gewesen.
 
Hi,
gestern habe ich das gute Stück abgeholt.
Airbag neu verbaut.
Der Dreizylinder hört sich zwar ein wenig "ruppig" an, macht aber Spaß.
Der Sandero ist ziemlich genau das was ich benötige.
Da einzige, was mir nicht gefällt ist, dass die hinteren Köpfe auch nur bei geschlossener Tür sich runterdrücken lassen.
Mal sehe wie wir Abhilfe schaffen können.
 
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