Vom Kaufvertrag zurücktreten, Hilfe benötigt!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Es heißt nicht umsonst "Drum prüfe, wer sich ewig bindet".

Das ist sowas von zutreffend! Da gilt beim Autohaus ebenso als z.B. beim Standesamt.


Was schreibe ich bei Widerruf des Kaufvertrages
Kaufvertrag, außer an Haustür, Fernabsatz usw, kann nicht widerrufen werden, allenfalls von beiden Seiten storniert. Und genau das geht mMn nur über ein persönliches Gespräch.

Spare das Briefporto oder eMail, fahr hin und rede mit den Leuten, statt irgendwelche Paragraphen aus dem Internet vorzulegen.

Aber: Den Leasingvertrag kannst und musst du mMn widerrufen, sonst hast du den an der Backe und zwar über die volle Laufzeit. Ist dieser widerrufen, jedoch Händler besteht auf Vertragserfüllung, hast du Zeit bis zur Auslieferung einen Käufer für genau diesen Neuwagen zu finden. Das sollte leicht sein.
// Falls du genug Geld hast; Den Wagen bei Auslieferung bezahlen aber nicht angemeldet in deiner Garage stehen lassen, das geht nicht! Du musst ihn anmelden. Das Thema hatten wir hier schon paarmal. //

Viel Erfolg.
 
.... nicht! Du musst ihn anmelden. Das Thema hatten wir hier schon paarmal. //
......
Darf ich mal Dumm fragen, warum er angemeldet werden muss? Wenn ich Platz in meiner Garage habe und ihn nur zum schön aussehen und trocken reinsetzen habe ist das doch mein Ding. Oder gibt es da nen Paragraphen der das machen verbietet?
 
Neno, ich würde Dich auch inständig bitten, Dich zunächst an die ADAC-Rechtsanwälte zu wenden, so Du denn Mitglied bist, und Dir parallel schon einmal um einen kurzfristigen Termin bei einem Anwalt (gerne an Deinem Wohnort oder dem Sitz des Händlers) zu kümmern. Es sollte ein Fachanwalt für Kaufvertragsrecht sein. Am Telefon explizit erwähnen, wann Du den Kaufvertrag geschlossen hast und dass Du widerrufen möchtest.

Eine Erstberatung kostet max. 190 Euro zzgl. USt. Geht die Geschichte weiter, wovon man fast ausgehen könnte, werden diese Kosten angerechnet. Die weiteren Gebühren bemessen sich dann anhand des Gegenstandswertes.

Die Verbraucherberatung selbst dürfte mit derartigen Fachfragen überfordert sein. Ansonsten kann dort je nach Geschäftsstelle auch schon einmal ein Anwalt sitzen, bei dem man eine - kostenpflichtige - Beratung buchen kann.

Ohne die ganze Story naturgemäß zu kennen, kann ich mir, was den Rückzieher des Händlers betrifft, gut vorstellen, dass er den Vertrag wegen Irrtums angefochten hatte. Möglicherweise war ihm nicht bekannt, dass der Wagen zwischenzeitlich durch einen Kollegen oder über´s Netz bereits verkauft wurde.

Hat der Typ denn keinen direkten Vorgesetzten? Wäre nicht verkehrt, mit diesem das Gespräch zu suchen. Seinen guten Ruf möchte sich niemand versauen.

Und was mir total am Herzen liegt: Bitte nicht mehr das gute alte Einschreiben-Rückschein propagieren! Einen Brief mit dieser Versendungsform muss man nicht annehmen oder gar an der Post abholen. Im Zweifel liegt die Sendung 10 Tage in der Postfiliale und wird dann retourniert - und die Frist ist futsch. Für eine wasserdichte Zustellung gibt es geeignetere Lösungen.
 
Einen Brief mit dieser Versendungsform muss man nicht annehmen oder gar an der Post abholen. Im Zweifel liegt die Sendung 10 Tage in der Postfiliale und wird dann retourniert - und die Frist ist futsch
Nicht ganz richtig:
Ein an die laut Meldeamt gültige Adresse des Empfängers geschicktes Einschreiben, das nicht angenommen wird, wird trotzdem als "gültig" erachtet, mit allen rechtlichen Folgen. ...
...Die Auswirkungen auf den Empfänger sind jedoch dieselben, unabhängig ob der Brief abgeholt wurde oder nicht. Ein eingeschriebener Brief, komme er nun von einer Privatperson, einer Firma, einem Anwalt oder einer öffentlichen Verwaltung zählt in jeglichem Sinne als zugestellt und empfangen.
(Quelle)
 
Eigentlich müsste der Thread hier geschlossen werden. Aber du darfst gern berichten, wie es ausgegangen ist. Weitere Diskussionen, wie man dir helfen kann, sind abschließend nicht sicher zielführend.
Es steht der Forenbetreuern frei den Thread zuzumachen bevor es zum juristischen Glatteis wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Neno, ich würde Dich auch inständig bitten, Dich zunächst an die ADAC-Rechtsanwälte zu wenden, so Du denn Mitglied bist, und Dir parallel schon einmal um einen kurzfristigen Termin bei einem Anwalt (gerne an Deinem Wohnort oder dem Sitz des Händlers) zu kümmern. Es sollte ein Fachanwalt für Kaufvertragsrecht sein. Am Telefon explizit erwähnen, wann Du den Kaufvertrag geschlossen hast und dass Du widerrufen möchtest.
Dacianers Anwaltsbüro ist eröffnet. Ich hol schon mal Chips und Cola. Er würde auch beim RA überfordert das Büro verlassen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hier offensichtlich weder klar ist, ob der Vertrag gekündigt/storniert/ gestrichen oder sonstwas werden kann, die Zustellung eines entsprechenden Schreibens schon juristische Diskussionen auslöst und der Thread eh langsam zerlabert wird mache ich jetzt mal zu hier. Es würde ja alles gesagt, nur noch nicht von jedem.
Wenn der TE nicht den Weg zu einer juristisch gebildeten Person findet - ob im RA Büro oder bei einer Verbraucherzentrale - ist ihm halt nicht zu helfen.

Haha - zwei MODS - ein Gedanke :yes:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
43.150
Beiträge
1.063.912
Mitglieder
73.970
Neuestes Mitglied
martin_dfmc
Zurück