Was die Kilometerangabe angeht, die habe ich bewusst hoch gesetzt. Das sollte passen. Ist irgendwo aufgeschlüsselt, was man darf und was nicht? Z.B. baut ja - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - Mon Senior Baum auch als Vertragswerkstatt Dinge ein. Die schließen dann ebenfalls die Garantie aus?
Was DARF denn dann eine Vertragswerkstatt ändern, ohne dass die Garantie erlischt? Thema Gurtpiepser und Co?
Regards, Bigfoot29
Nachtrag:
@wf: So sah ich das eigentlich auch. Klar, wenn eine Werkstatt Fehler macht (Thema Dichtring vergessen), bekommt SIE die Reparatur nicht ersetzt und muss die eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Aber wenn ich eine Funktion abschalte, dass der Heckscheibenwischer "trocken" wischt, wenn ich rückwärts fahre, halte ich das für keinen Eingriff in Garantie-Ansprüche? *grübel*
Was DARF denn dann eine Vertragswerkstatt ändern, ohne dass die Garantie erlischt? Thema Gurtpiepser und Co?
Regards, Bigfoot29
Nachtrag:
@wf: So sah ich das eigentlich auch. Klar, wenn eine Werkstatt Fehler macht (Thema Dichtring vergessen), bekommt SIE die Reparatur nicht ersetzt und muss die eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Aber wenn ich eine Funktion abschalte, dass der Heckscheibenwischer "trocken" wischt, wenn ich rückwärts fahre, halte ich das für keinen Eingriff in Garantie-Ansprüche? *grübel*
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