Was darf die Versicherung des Unfallgegners wissen wollen?

tmighty

Mitglied
Hallo!

Mir wurde mein Außenspiegel abgefahren. Die Versicherung des "Abfahrers" hat mich locker flockig per Mail angeschrieben.

Könnt ihr mir sagen, was die verlangen dürfen?

Sie wollen:

  • Meine Kontaktdaten
  • Kopie Fahrzeugschein
  • Wie alt ist das Fahrzeug? Erstzulassung wann?
  • Sie wollen wissen, ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin
  • Foto vom Schaden
  • Kostenvoranschlag mit Adresse Werkstatt inkl. Steuernummer (ich hatte ihnen einen Kostenvoranschlag geschickt, so wie ich ihn von meiner Werkstatt erhalten hatte, darauf fehlten aber tatsächlich die Firmeninfos der Werkstatt
Kann ich einen Gutachter ein Gutachten erstellen lassen?

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.

Viele Grüße!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Ich hatte der Versicherung wie vom Unfallgegner von mir gefordert, einen KV beschafft und war dafür > 2 Stunden unterwegs.
Dieser KV war nicht so, wie die Versicherung es wollte.

Ich möchte keine weiteren 2 Stunden mit dem Beschaffen eines KV verbringen. Hier gibt es überall Werbung, dass ein Unfallgutachter vorbeikommt und das Gutachten mit der Versicherung abrechnet.
 
Und genau wegen dieser Werbung wird die Versicherung jährlich teuerer.
Deine Werkstatt hat kein Telefon , keine eMail Adresse ? Oder weshalb brauchst du 2 Stunden für einen kurzen Anruf mit der Bitte , dir den KV mit Firmenkopf zu mailen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn deine Werkstatt eine Webseite hat, schau doch mal in das Impressum. Oftmals haben die ihre Steuernummer "Umsatzsteueridentifikstionnummer" dort stehen. Die Versicherungen Verlangen das, weil sie sich bestimmt nicht der Förderung von Schwarzarbeit oder sogar Steuerhinterziehung strafbar machen .
 
Oftmals haben die ihre Steuernummer "Umsatzsteueridentifikstionnummer" dort stehen.
Wenn ich mich nicht irre hat die Steuernummer schon zwingend auf der Geschäftsbriefvorlage zu stehen. Ich habe noch nie ein Dokument einer Firma erhalten, sei es Angebot oder Rechnung, bei dem Daten wie Bankverbindung und Steuernummer nicht drauf gestanden hätten. Das ist imho in einem Gesetz (HGB, AO oder sonstwas) geregelt. Wir haben hier doch auch Kollegen mit eigenem Gewerbe, die sollten dazu was sagen können.
 
Gutachterkosten werden erst ab etwa 750€ (besser 1000€) Schaden übernommen. Darunter wird es zu Diskussionen kommen und im schlimmsten Fall bleibst du drauf sitzen. An dem falschen KV ist die Werkstatt schuld, soll die dir einen richtigen erstellen und zusenden. Kosten die für die Erstellung des KV anfallen, kannst du von der gegnerischen Versicherung einfordern (Kilometerpauschale).
 
Einen Kostenvoranschlag ohne Steuernummer? Was. Ist das denn für eine Werkstatt, aber keine Dacia/Renault. Entschuldigt habe nur laut gedacht.
Ich trete bei unverschuldetem Unfall immer gerne alles an die Werkstatt ab, lass die das alles machen dann habe ich mit nichts was am Hut und bekomme mein fertig repariertes Auto zurück. Feddisch aus Nikolaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur 1.Frage: sie dürfen alles anfordern.

Du willst nicht allen ernstes wegen einem abgefahrenen Spiegel einen Gutachter anfordern ?
Bzzgl. D
Und genau wegen dieser Werbung wird die Versicherung jährlich teuerer.
Deine Werkstatt hat kein Telefon , keine eMail Adresse ? Oder weshalb brauchst du 2 Stunden für einen kurzen Anruf mit der Bitte , dir den KV mit Firmenkopf zu mailen ?
Das ist die Werkstatt aus meinem anderen Post: Klimaanlage geht nicht mehr nach Wartungstermin

Die wollten den Spiegel vor Ort begutachten.
 
Dein Problem ist die Werkstatt, die Du Dir ausgesucht hast. Vermutlich hat deren unprofessioneller Kostenvoranschlag die Versicherung aufgeschreckt. Ruf doch mal bei der Versicherung an und beschreibe ihr, dass Du nun selber schon die Geschäftspraktiken der ausgewählten Werkstatt hinterfragst.
 
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