Was kann passieren, wenn die Wartung überzogen wird?

Meine größten Bedenken waren bzgl. des Gasfilters. Damit habe ich bisher keine Erfahrung sammeln können.
Und mündlich habe ich gerade die Aussage erhalten (von meiner Verkäuferin), dass eine im Rahmen überzogene Wartung (3-4tkm ist kein Problem) keine Auswirkung auf die Garantie hat.
Ist vielleicht gut zu wissen, daß das mündliche Wort eines Vertreters (Verkäufers?) nicht rechtlich bindend ist.
Wenn der Termin etwas knapp ist oder man den Eindruck hat, man würde hinaus geschoben, dann die Terminvergabe schriftlich geben lassen mit Autonummer, Km-stand Firmenstempel und Unterschrift auf dem Papier. Dann hat man etwas in der Hand.
und wenn die frei Werkstatt auch so mit Terminen zu ist, dann hat die sicher nichts dagegen wenn jemand wegen Garantie zur Markenwerkstatt geht. Der weiss doch auch was Sache ist. Da brauchen doch die Verwandten der Werkstatt nicht mehr interessieren.
 
Zum eigentlichen Thema: Passieren kann nichts, dem Auto wird es nicht Schaden wenn die Wartung mal 1-2 Monate oder paar Tausend Km später erfolgt. Was jedoch wahrscheinlich ist, das in einem Garantie/Gewährleistungsfall seitens Dacia nach Fehlern gesucht wird, ist die Wartung dann laut deren Kredo zu spät erfolgt kann und wird es wahrscheinlich Probleme und Diskussionen geben, obwohl die Wartung mit dem Fehler nichts am Hut hat.
 
Es heißt immer soundsoviel Kilometer oder alle soundsoviele Monate/Jahre - je nachdem, was zuerst eintritt.
Ich habe eben in meinem Wartungsplan von meinem Duster2 ECO-G BJ2024 nachgesehen.
Da steht: Wartung A bei alle 30tkm oder 1./ 3./ 5./ .... Jahr; Wartung B bei alle 30tkm oder 2./ 4,/ 6./ ..... Jahr und bei Gasfilterwechsel (gasförmiger Zustand) alle 30tkm ( keine Jahresintervall).
Das muss ich mir jetzt erst mal durch den Kopf gehen lassen, wie das zu werten und zu handhaben ist.
Bei meinen rund 25tkm jährlich heist das wohl Alles alle Jahre
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach:
1. Wartung A bei Kilometer 30.000 oder nach einem Jahr nach Erstzulassung
2. Wartung B bei Kilometer 60.000 oder nach einem Jahr nach der 1. Wartung
3. Wartung A bei Kilometer 90.000 oder nach einem Jahr nach der 2. Wartung
4. Wartung B bei Kilometer 12.000 oder nach einem Jahr nach der 3. Wartung
5. Wartung A...

Also wenn du zwei Jahre nach der Erstzulassung erst 40.000km runter hast, ist quasi die 60.000er Wartung (B) fällig, weil die Zeit vorher eingetreten ist.

Wenn du aber schon 6 Monate nach der Erstzulassung 30.000km runter hast, ist die Wartung A fällig. Wenn du dann nach einem Jahr nach Erstzulassung 60.000km runter hast, ist die Wartung B schonam Ebde diesen 1. Jahres fällig, weil die Kilometer zuerst eingetreten sind.

Vielfahrer mit über 30.000km pro Jahr werden die Kilometerintervalle einhalten müssen und diejenigen, so wie ich, die unter 30.000km pro Jahr fahren sind alle 12 Monate zur Wartung. Wartung A und B wechseln sich jeweils ab.

Im Wartungsplan ist doch auch eine Tabelle, wo die anstehenden Arbeiten für die Wartungen nach Kilometer bzw. Jahr angegeben sind. Die ist doch eindeutig.
 
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