Ganz einfach:
1. Wartung A bei Kilometer 30.000 oder nach einem Jahr nach Erstzulassung
2. Wartung B bei Kilometer 60.000 oder nach einem Jahr nach der 1. Wartung
3. Wartung A bei Kilometer 90.000 oder nach einem Jahr nach der 2. Wartung
4. Wartung B bei Kilometer 12.000 oder nach einem Jahr nach der 3. Wartung
5. Wartung A...
Also wenn du zwei Jahre nach der Erstzulassung erst 40.000km runter hast, ist quasi die 60.000er Wartung (
fällig, weil die Zeit vorher eingetreten ist.
Wenn du aber schon 6 Monate nach der Erstzulassung 30.000km runter hast, ist die Wartung A fällig. Wenn du dann nach einem Jahr nach Erstzulassung 60.000km runter hast, ist die Wartung B schonam Ebde diesen 1. Jahres fällig, weil die Kilometer zuerst eingetreten sind.
Vielfahrer mit über 30.000km pro Jahr werden die Kilometerintervalle einhalten müssen und diejenigen, so wie ich, die unter 30.000km pro Jahr fahren sind alle 12 Monate zur Wartung. Wartung A und B wechseln sich jeweils ab.
Im Wartungsplan ist doch auch eine Tabelle, wo die anstehenden Arbeiten für die Wartungen nach Kilometer bzw. Jahr angegeben sind. Die ist doch eindeutig.