Sofern Sie Reifen, die mit dem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind, fahren, gibt es keine Probleme.
Fehlt das Symbol, sind Ihre Reifen als Winterreifen nicht tauglich. In Gebieten in denen im Winter Winterreifen ausdrücklich vorgeschrieben sind, (z.B. im Harz, Torfhaus), käme es beim Befahren dieser Strecken zu einer erhöhten Gefahr, die ggf. bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Unabhängig von Winter oder Sommerbetrieb ist, wie bei allen Reifen, die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm zu beachten.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall, auch wenn Sie als Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs waren. Allerdings kann die Benutzung von Sommerreifen bei Straßenverhältnissen, die eindeutig Winterreifen erforderlich machen, als Mitverschulden an einem möglichen Unfall gewertet werden. In diesem Fall könnten Sie als Unfallverursacher in Regress genommen werden.
In der Kaskoversicherung ist eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich. Grobe Fahrlässigkeit ist in der VHV Kaskoversicherung abgedeckt. Wenn Sie also beispielsweise mit Sommerreifen unterwegs sind und von einem Wintereinbruch überrascht werden, genießen Sie VHV Versicherungsschutz. Aber: Fahren Sie trotz Wintereinbruch und 14 Tagen Schneeglätte täglich mit Sommerreifen zur Arbeit, müssen wir das von Ihrem Pkw ausgehende Risiko als dauerhaft erhöht einschätzen. Im schlimmsten Fall erlischt dann Ihr Versicherungsschutz.