Wer erkennt den Fehler? Bußgeldbescheid...

Hessenfritzi

Mitglied Silber
Fahrzeug
JOGGER HYBRID
Habe heute an meinem Dacia ein "Knöllchen" entdeckt.
Muss ich die 20 Euro bezahlen?
 

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Musst du mMn nicht. Der Verstoß wurde angeblich in der Zeit zwischen 13:15 und 13:41 begangen. Du kannst belegen, dass der Verstoß erst ab 13:42 hätte begangen werden können, weil du für die Zeit vorher einen Parkschein hast.
Ich würde des darauf anlegen.
 
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  • #4
Dachte ich kam um 13.11 und hätte Zeit bis um "13.41", aber auf dem Strafzettel steht Konkretisierung Parkzeitende 13.14... ?????? WIE BITTE?!
Da hat doch jemand einen Links/Rechts Schwäche oder nicht...
 
Du hättest bis 13:41Uhr dort Parken dürfen weil du bis dahin bezahlt hast. Ich denke mal "der Zeuge" hat eine Lese/Verständnisschwäche. Ich würde das ganze anfechten und Kopie von Bußgeld und Parkschein einreichen. Auf keinen Fall würde ich hierfür bezahlen, da du ja alles richtig gemacht hast.
 
Du hättest bis 13:41Uhr dort Parken dürfen
Und die Politesse kam vermutlich nach 13:41h und hat sich dann verschrieben mit ihren 13:14h. Offensichtliche Schreibfehler kann eine Behörde durchaus nachträglich berichtigen. Wie aber will sie hier den Nachweis der Offensichtlichkeit erbringen? Es geht lediglich um 20,-Euronen und deswegen wird die Behörde auf die im Zweifel verzichten und keinen Wirbel veranstalten.
 
Da der Parkschein erst um 13:15 gekauft wurde, sehe ich da schon ein Beweisproblem. War 13:11 falsch gelesen.
Vielleicht lag der nicht lesbar im Fahrzeug. Wenn die Parkgebühr abgebucht oder via Parkster entrichtet wurde, kann man nachweisen, dass man den Zettel selbst gekauft hat.
Da wird auch nichts von Hand geschrieben, abgesehen vom Kennzeichen und der Vergehensnummer. Ausserdem werden die Ventilstände dokumentiert.
Knolle kommt automatisch mit der korrekten Uhrzeit.
 
@Hessenfritzi Wann warst Du denn tatsächlich wieder am Wagen. Könnte es möglicherweise zutreffen, dass die Parkzeit tatsächlich überschritten wurde, wenn man mal den "Zahlendreher" außen vor lässt? :huh:
 
Du kannst nachweisen das deine Parkzeit bis 13.41 Uhr lief und nicht um 13.14 Uhr endete, somit bist du fein raus aus der Sache!
 
Ich würde die Zeitangabe auf der Verwarnung eher so verstehen, dass der Zeuge 259/6 von 13:15 bis 13:41 vor Ort war, also bis genau zum Parkzeitende. Aber du zum Parkzeitende eben noch nicht zurück.
 
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