wer ist Garantiegeber, was macht Garantie vs Gewährleistung

Hello
Diese Änderung ist beim Dokker seit dem Facelift. Ab Mai 2017 geht exakt nach einem Jahr diese Motorkontrolle an.
Ich hab auch Panik geschoben da wir erst ca 18tsd km hatten und finde das sehr übertrieben. Er zählt ja eh schon die 20tsd runter. Und am Tag genau ist reine Panik mache. Aber die Werkstatt lebt ja vom Service und nicht vom Verkauf.

Dann wissen die nicht mal, dass sie den Computer brauchen zum Zurücksetzen. Das ist ja peinlich. Bei uns haben sie über ne Std probiert bis einer mit der Lösung kam. Das wurde dann wenigstens nicht berechnet.

Mein Dokker BJ 2013 Diesel, bekommt alle 20tsd km Öl Wechsel. Egal wie lange ich dafür brauche. Den Motor kann das unmöglich Schaden. Dafür sind unsere Öle viel zu gut. Nach 6tkm Öl wechseln weil ein Jahr um ist, finde ich bescheuert!

Wir haben einen Versuch gemacht mit einem Golf3 TDI. Der lief 110tkm ohne Service. Gesamt hatte er 280tkm. Dann hat ihn meine Schwiegertochter, wegen überhöhter Geschwindigkeit in den Wald gesetzt. Karosserie Total Schaden. Sie hatte einige blaue Flecken. Motor lief immer noch.

Deshalb.... Alle 20tkm Ölwechsel und fertig.
 
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Auf der My Renault Webseite wird mir jetzt schon der Vorschlag gemacht einen Termin für die Inspektion 2019 zu vereinbaren.
Bei Vielfahrern, wo der Kilometerintervall greift, ist es etwas schwierig den letztmöglichen Wartungszeitpunkt im Voraus zu kalkulieren, den die Garantiebedingungen zulassen.
Im Gegensatz zu Wenigfahrern wie @gersi, wo sich der Zeitintervall schon beim Kauf über das Datum des Garantiebeginns im "Fahrzeug spezifischen Datenblatt für Garantie und Service" hochrechnen lässt.
Das Datenblatt ersetzt seit 2011 das Wartungsheft und das Garantieheft und ist bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen.
Darin stehen alle Garantiedaten und die Garantiebedingungen, wie zum Beispiel die Wartungsintervalle und Flüssigkeitsnormen:
Dacia Garantiebedingungen und aktueller Wartungsplan für jedermann

Wenn man nicht vor hat, das Garantieversprechen des Fahrzeugherstellers in Anspruch zu nehmen, brauch man natürlich die Bedingungen für dieses Garantieversprechen auch nicht beachten.

Achtung bei Importfahrzeugen:
Hier kann der Garantiebeginn und damit auch der Beginn der Berechnung des Zeitintervalls für die Wartung vor der Erstzulassung des Fahrzeugs in Deutschland liegen.
 
Weder Vertragsrecht, noch Gerichte lassen Terminüberschreitungen zu.
Der BGH differenziert zwischen der unentgeltlichen (Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion) und der entgeltlichen (Dacia Plus Garantie) Anschlussgarantie. Hat der Garantienehmer für die Garantie bezahlt, so kann der Garantiegeber die Ansprüche des Käufers nur dann ausschließen, wenn die Verletzung der Einhaltung der Wartungsintervalle für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist. Im vorliegenden Fall ist das vom Hersteller (Saab) vorgeschriebene Wartungsintervall um 9.580 Km überschritten worden. Da die Verletzung dieser Wartungsobliegenheit nicht ursächlich für den Schaden (Defekt an der Dieseleinspritzpumpe) gewesen ist, musste der Garantiegeber die Reparaturkosten in Höhe von 3.183,23 Euro trotz Überschreitung des Serviceintervalls selbst tragen.
 
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Je nach Erscheinungsbild der Rechnung könnte die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion von der Rechtsprechung auch als entgeltlich angesehen werden. Dies wäre zum Beispiel bei folgender Formulierung der Fall: Dacia Modell XYZ inkl. 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie gemäß Bestimmungen der Car-Garantie zum Preis von 10.490 Euro. Der BGH entschied hier, dass der Preis für die Garantie zur Bejahung der Entgeltlichkeit nicht gesondert ausgewiesen werden muss.

Auf meiner Rechnung gibt es überhaupt keinen Hinweis zur Garantie. Insofern würde der BGH in meinem Falle im Hinblick auf die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion von einer unentgeltlichen Anschlussgarantie ausgehen.Rechnung.jpg
 
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(Teil gelöscht von Corax, Frage per PN geklärt)
Interessantes Urteil.
Auch dass es nicht für die integrierte Garantie für die ersten drei Jahre gilt.
Wer natürlich vom Start an 5 Jahre Garantie hat muss dann prüfen, ob es sich um eine Werksgarantie handelt, oder ob es eine Zusatzgarantie ist.
Auch steht dabei im Raum, ob die Zusatzgarantie in dem Fall erst im Anschluss an die Werksgarantie gilt oder ob die Werksgarantie komplett ersetzt wird.
 
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Dacia ist nicht erwähnt, aber Forenmitglieder haben immer mal direkt bei Dacia Deutschland nachgefragt und jedes Mal die gleiche Antwort bekommen: null Kilometer und null Tage.
Meine Renault-/Dacia-Werkstatt hat mir beim letzten Mal versichert, dass 1.000 km Überschreitung auch von Dacia anerkannt würden, "anders geht das ja gar nicht".
 
Warum sollte das nicht gehen?
Weil man nicht im Voraus immer so genau planen kann, in wieviel Wochen man wieviel km genau fährt und auch die Auslastung der Werkstatt nicht immer im voraus kennt und auch nicht immer 2- oder 3.000 km vor dem ohnehin kurzen Intervall kommen will, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Infos müsste man ja auch noch verknüpfen und rechnen…

Zumindest bei mir ist das nicht exakt zu planen, an manchen Tagen fahre ich 50km beruflich, an anderen 150, zeitweise konnten es auch mal 500 sein.

Und weil dem so ist, haben sie Dir das schriftlich bescheinigt, oder nur mündlich erzählt?
Wenn ich mich recht erinnere, waren sie durchaus bereit, mir das schriftlich zu geben, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher, zugegeben. Der Meister oder Serviceberater war sich jedenfalls so sicher, dass mir das ausreichte.

Ich dachte, ich hätte es als E-Mail… Ah hier, nein: Ich hatte mir nach dem Telefonat direkt eine Gesprächsnotiz gemacht, wer mir was gesagt hat. So etwas kann (!) vor Gericht durchaus anerkannt werden. Ich habe mir Datum/Uhrzeit und den Namen notiert und den Mitarbeiter nochmals genau gefragt mit dem Hinweis, dass ich mir das gern notieren wolle. Ich kann also sehr genau benennen, wer mir wann was gesagt hat. Das reicht mir erstmal (in den 14.000 km seitdem is' aber auch nichts weiter passiert bisher :-D ).
 
Weil man nicht im Voraus immer so genau planen kann, in wieviel Wochen man wieviel km genau fährt und auch die Auslastung der Werkstatt nicht immer im voraus kennt und auch nicht immer 2- oder 3.000 km vor dem ohnehin kurzen Intervall kommen will, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Infos müsste man ja auch noch verknüpfen und rechnen…

Zumindest bei mir ist das nicht exakt zu planen, an manchen Tagen fahre ich 50km beruflich, an anderen 150, zeitweise konnten es auch mal 500 sein.


Wenn ich mich recht erinnere, waren sie durchaus bereit, mir das schriftlich zu geben, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher, zugegeben. Der Meister oder Serviceberater war sich jedenfalls so sicher, dass mir das ausreichte.

Ich dachte, ich hätte es als E-Mail… Ah hier, nein. Ich hatte mir nach dem Telefonat direkt eine Gesprächsnotiz gemacht, wer mir was gesagt hat. So etwas kann (!) vor Gericht durchaus anerkannt werden.
Eine Notiz von Dir, am Telefon gehört ohne Zeugen hat Vor Gericht KEINEN Wert.
Selbst wenn der Mitarbeiter dir das vor Zeugen sagt interessiert das Dacia noch lange nicht, da dieser kein Mitarbeiter von Dacia ist.

Und wie Du das planst ist ganz alleine Dein Problem. Kannst ja 5000 Kilometer früher einen Termin machen.
 
Meine Renault-/Dacia-Werkstatt hat mir beim letzten Mal versichert, dass 1.000 km Überschreitung auch von Dacia anerkannt würden, "anders geht das ja gar nicht".
Das haben sie mir auch ohne genaue Kilometerzahl per E-Mail versichert. Ob ich mich darauf im Falle eines Falles berufen kann, bleibt die unbeantwortete Frage.
 
Selbst wenn der Mitarbeiter dir das vor Zeugen sagt interessiert das Dacia noch lange nicht, da dieser kein Mitarbeiter von Dacia ist.
Bei der Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion ist der Garantiegeber nicht der Hersteller, sondern der Vertragshändler --> sog. Händlergarantie. Der Garantievertrag besteht also zwischen dem Autokäufer und dem Verkäufer.

Ob ich mich darauf im Falle eines Falles berufen kann, bleibt die unbeantwortete Frage.
Der Garantiegeber kann durch eine Zusicherung rechtlich gebunden werden. Dies hängt davon ab, ob die E-Mail nur eine unverbindliche Mitteilung (im Rahmen der Gefälligkeit) darstellt oder ob sie einen Rechtsbindungswillen aufweist. Im Streitfall würde dies durch Auslegung der E-Mail festgestellt werden.
 
Der Garantiegeber kann durch eine Zusicherung rechtlich gebunden werden. Dies hängt davon ab, ob die E-Mail nur eine unverbindliche Mitteilung (im Rahmen der Gefälligkeit) darstellt oder ob sie einen Rechtsbindungswillen aufweist. Im Streitfall würde dies durch Auslegung der E-Mail festgestellt werden.
Was ich nicht beurteilen kann. Dazu käme vermutlich der schwierige Nachweis, dass die E-Mail tatsächlich so verschickt und nicht von mir gefakt wurde. Ich habe mir das halt nicht anderweitig schriftlich geben lassen.

Meine Frage lautete "Hallo Herr xxx, auf die Frage, ob man die 20000 km auch überziehen darf, haben Sie nicht geantwortet. Es kam nur der Anruf einer netten Dame, die mit mir den Termin wunschgemäß abgesprochen hat. Für mich war damit klar, dass es nicht auf den Kilometer ankommt. Meine Anfrage war am 19.6.2016, da hatte das Auto 18567 km gelaufen. Die Inspektion war am 8.7.2016 mit 20348 km. Ich hoffe, dass ich jetzt keine Nachteile bezüglich Garantie habe?"

Als Antwort kam "Hallo Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie brauchen sich keine Sorgen machen, dass es entstehen keine Nachteile bei der Garantie. Der Kilometerstand liegt voll im Rahmen."

Noch 11000 km, dann stellt sich die Frage nicht mehr.
 
Zitat aus der Antwort von Dacia-Deutschland zu einer von mir gestellten Anfrage zur Einhaltung der Inspektionsintervalle.




"Wir raten Ihnen an zu den Wartungen 3-4 Wochen vor dem eigentlichen Termin zu gehen. Damit verhindern Sie die Überschreitung der Deadline, wenn zum Beispiel Engpässe oder lange Wartezeiten beim Händler sind oder Sie persönlich nicht den Termin halten können.

Der Dacia Vertragspartner kann im System sehen, ob das Fahrzeug über den Stichtag ist oder noch im Rahmen."

auf telefonische Anfrage, was denn die erwähnte "Deadline" sei, wurde mir gesagt, dass es die die vorgeschriebenen Daten der Wartungsintervalle seien.
 
Sie brauchen sich keine Sorgen machen, dass es entstehen keine Nachteile bei der Garantie. Der Kilometerstand liegt voll im Rahmen.
Diesen beiden Sätzen entnehme ich eine rechtlich verbindliche Erklärung.

Dazu käme vermutlich der schwierige Nachweis, dass die E-Mail tatsächlich so verschickt und nicht von mir gefakt wurde.
Bestreitet die Gegenseite die Willenserklärung in der E-Mail, so hat sie derjenige zu beweisen, der sich auf sie beruft. Der Beweis wird nach § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten.
 
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