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Byebye 39336
Wenn der Hersteller Garantieleistungen für seine Fahrzeuge über eine freie Werkstatt abwickeln möchte, so schließen der Hersteller und die freie Werkstatt einen Garantievertrag ab. In diesem werden die Leistungen der Werkstatt und die Gegenleistungen des Herstellers festgehalten. Durch den Vertrag wird aus der freien Werkstatt eine Vertragswerkstatt im Hinblick auf die Garantien des Herstellers.Nein, denn Dacia könnte Garantiereparaturen auch über freie Werkstätten Abwickeln
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Du das so siehst. Allerdings weicht die tatsächliche rechtliche Ausgestaltung von der äußerlichen Wahrnehmung einer "Herstellergarantie" ab.Der Händler erfüllt in keinem Fall die Voraussetzungen um als Garantiegeber zu funktionieren. Er hat IMMER nur eine Vermittlerrolle.
In § 443 Abs. 1 BGB ist die Garantie vom Gesetzgeber definiert. Danach können der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter Garantiegeber sein. Im Sinne einer freiwilligen Leistung "geben" Händler auch keine Gewährleistung. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.Händler geben grundsätzlich keine Garantien. Dafür aber Gewährleistung.
Auch Anschlussgarantien kommen nicht vom Händler sondern von einer externen Versicherungsgesellschaft.