wer ist Garantiegeber, was macht Garantie vs Gewährleistung

Und genau das kann ich nicht glauben.
Das wollte ich damit andeuten.
Sollte ein Vertragshändler so dreist sein, einem Kunden auf ein mal z.B. ein Jahr mehr Garantie zu gewähren, kriegt der von Dacia so einen auf die Mütze, dass er nicht mehr ins Waschbecken spucken kann.
 
Sollte ein Vertragshändler so dreist sein, einem Kunden auf ein mal z.B. ein Jahr mehr Garantie zu gewähren, kriegt der von Dacia so einen auf die Mütze, dass er nicht mehr ins Waschbecken spucken kann.
Das sehe ich auch so.

Der Vertragshändler kann bei der Händlergarantie im Verhältnis zum Käufer alles erdenklich Mögliche aushandeln. Er wird dies regelmäßig natürlich nicht machen (z. B. ein Jahr zusätzliche Garantie gewähren), weil diese Kostenübernahme durch den Hersteller nicht im Garantievertrag zwischen Vertragshändler und Hersteller abgedeckt ist. Er könnte es aber. Die dadurch entstehenden Kosten müsste der Vertragshändler dann selbst tragen.
 
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@womb: deine Auslassung dazu, dass Dacia nicht nur der Hersteller, sondern auch das Händlernetz ist, ist sehr interessant - ich habe das noch nie so betrachtet.

Aber wie ist es denn Vertragsrechtlich zu bewerten wer eigentlich DACIA als Garantiegeber ist?
Die Firma DACIA, die die Autos baut, ist in Deutschland durch die Renault Deutschland AG vertreten.
Die Händler sind aber die Manni Müller GbR, die August Auto GmbH und so weiter und so fort.

Wie kann ein Vertragsverhältnis zwischen einem Kunden und einem Hersteller über 3.Parties (die Händler) erfolgen? Und wie ist das mit Händlern, die neben DACIA auch noch Nissan, Opel und sonstwen vertreten? Wie können die juristisch gesehen gleichzeitig DACIA sein? Ich habe das noch nicht verstanden, für mich ist das immer noch ein Unterschied und der Autohändler ist immer noch die August Auto GmbH für mich. Der verkauft mir das Auto, der Hersteller gibt mir Garantie. Und diese Garantie kann ich europaweit abrufen, bei jedem Vertragshändler, weil jeder einzelne Vertragshändler einen Vertrag mit DACIA hat. Aber das bekomme ich als Kunde ja nicht mit.
 
deine Auslassung dazu, dass Dacia nicht nur der Hersteller, sondern auch das Händlernetz ist, ist sehr interessant - ich habe das noch nie so betrachtet.
Diese Aussage bezog sich lediglich auf die äußere Wahrnehmung der Marke Dacia. Rechtlich gesehen ist Dacia nur der Hersteller der Fahrzeuge. Die Vertragshändler repräsentieren den Hersteller nach außen hin. Sie sind rechtlich allerdings eigenständig.

Aber wie ist es denn Vertragsrechtlich zu bewerten wer eigentlich DACIA als Garantiegeber ist?
Im Hinblick auf die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion geht die Garantie vom Hersteller aus. Also von Dacia. Da sind wir uns alle einig. Umgangssprachlich könnte man sagen, es ist eine Herstellergarantie. Der Hersteller "gibt" ja diese Garantie. Er trägt letztendlich auch die Kosten. Jetzt kommt aber der entscheidende Knackpunkt: In den Allgemeinen Garantiebedingungen ist festgehalten, dass der Vertragshändler dem Käufer die (Hersteller)Garantien gewährt (--> Händlergarantie). Dort steht nicht drin, dass der Hersteller dem Käufer die Garantien gewährt (--> Herstellergarantie). Garantiegeber im rechtlichen Sinne ist mithin der Vertragshändler, und nicht der Hersteller. Denn nur der Vertragshändler geht die vertragliche Verpflichtung ein, im Garantiefall zu leisten.
 
Diese Aussage bezog sich lediglich auf die äußere Wahrnehmung der Marke Dacia. Rechtlich gesehen ist Dacia nur der Hersteller der Fahrzeuge. Die Vertragshändler repräsentieren den Hersteller nach außen hin. Sie sind rechtlich allerdings eigenständig.


Im Hinblick auf die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion geht die Garantie vom Hersteller aus. Also von Dacia. Da sind wir uns alle einig. Umgangssprachlich könnte man sagen, es ist eine Herstellergarantie. Der Hersteller "gibt" ja diese Garantie. Er trägt letztendlich auch die Kosten. Jetzt kommt aber der entscheidende Knackpunkt: In den Allgemeinen Garantiebedingungen ist festgehalten, dass der Vertragshändler dem Käufer die (Hersteller)Garantien gewährt (--> Händlergarantie). Dort steht nicht drin, dass der Hersteller dem Käufer die Garantien gewährt (--> Herstellergarantie). Garantiegeber im rechtlichen Sinne ist mithin der Vertragshändler, und nicht der Hersteller. Denn nur der Vertragshändler geht die vertragliche Verpflichtung ein, im Garantiefall zu leisten.
Wir sind uns also prinzipiell einig, dass die Garantie auf dem Papier zwar vom Händler ausgeht, tatsächlich aber und auch dem äußeren Anschein nach von Dacia.
Das bedeutet aber auch, dass die Gerichte im Streitfall wahrscheinlich nach dem äußeren Anschein Urteilen und Dacia zur Leistung verdonnern und nicht dem Händler.

Hier ging es aber darum, ob man der Aussage des Händlers bezüglich überschreitung des Wartungszeitraumes glauben kann.
Dacia würde die Übernahme vielleicht Ablehnen, rechtlich wäre der Händler aber verpflichtet dem nachzukommen.
Der Händler widerum müsste gegen Dacia klagen. Was Er wohl eher nicht Tun wird.
Dieses System ist moralisch gesehen fragwürdig. Wenn auch auf dem Papier einwandfrei.

Trotz Allem ist eine rein mündliche Aussage ohne Zeugen nichts wert.
So etwas IMMER schriftlich geben lassen.
 
Wir sind uns also prinzipiell einig, dass die Garantie auf dem Papier zwar vom Händler ausgeht, tatsächlich aber und auch dem äußeren Anschein nach von Dacia.
Garantiegeber der Herstellergarantie ist der Vertragshändler. Der "äußere Anschein" einer Herstellergarantie entsteht ja nur, weil die Vertragsbedingungen nicht durchgelesen worden sind.
Das bedeutet aber auch, dass die Gerichte im Streitfall wahrscheinlich nach dem äußeren Anschein Urteilen und Dacia zur Leistung verdonnern und nicht dem Händler.
Im Streitfall wird sich das Gericht den Garantievertrag (und nichts anderes) ansehen. Denn dieser ist maßgeblich für das rechtliche Verhältnis zwischen Garantiegeber und Garantienehmer. Eine Klage gegen den Hersteller Dacia auf Erbringung einer Leistung im Garantiefall hat keine Aussicht auf Erfolg. Denn Garantiegeber ist der Vertragshändler. Er muss das Auto reparieren. Er ist im Streitfall zu verklagen.
Hier ging es aber darum, ob man der Aussage des Händlers bezüglich überschreitung des Wartungszeitraumes glauben kann.
Wenn sich der Vertragshändler rechtlich verbindlich erklärt und der Käufer damit einverstanden ist (--> Vertrag), dann ist dies möglich.
Dacia würde die Übernahme vielleicht Ablehnen, rechtlich wäre der Händler aber verpflichtet dem nachzukommen.
Genau. Denn durch seine Erklärung (dass das Wartungsintervall überschritten werden kann) und Deiner Zustimmung ändert sich der ursprüngliche Garantievertrag zwischen Vertragshändler und Käufer entsprechend. Von dieser Änderung bleibt der Garantievertrag zwischen Vertragshändler und Hersteller allerdings unberührt. Deswegen ist der Hersteller nicht verpflichtet, die Kosten des Vertragshändlers zu übernehmen, wenn das Wartungsintervall vom Käufer überschritten worden ist.
Der Händler widerum müsste gegen Dacia klagen.
Diese Klage hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Hersteller der Überschreitung des Wartungsintervalls auch zugestimmt hätte. Ansonsten müsste der Vertragshändler die Kosten selbst tragen.
Trotz Allem ist eine rein mündliche Aussage ohne Zeugen nichts wert.
So etwas IMMER schriftlich geben lassen.
Daumen hoch.
 
Im Streitfall wird sich das Gericht den Garantievertrag (und nichts anderes) ansehen. Denn dieser ist maßgeblich für das rechtliche Verhältnis zwischen Garantiegeber und Garantienehmer. Eine Klage gegen den Hersteller Dacia auf Erbringung
In letzter Zeit haben Gerichte des öfteren danach geurteilt, wie etwas aussieht.
Vertragsklauseln werden für ungültig erklärt usw.
Auch Verträge sind nicht in Stein gemeißelt.

Das ändert aber nichts an der Problematik eine Garantie auf einen Anderen Händler zu übertragen.
Wenn ein bestimmter Händler eine individuelle Garantie anbietet, wie wird Diese auf andere Händler übertragen?
 
In letzter Zeit haben Gerichte des öfteren danach geurteilt, wie etwas aussieht.
Vertragsklauseln werden für ungültig erklärt usw.
Auch Verträge sind nicht in Stein gemeißelt.
Dich werde ich nicht mehr überzeugen können :-). Jeder darf natürlich daran glauben, woran er möchte. Meine Beweisführung ist jedenfalls abgeschlossen ;-).
 
Dich werde ich nicht mehr überzeugen können :). Jeder darf natürlich daran glauben, woran er möchte. Meine Beweisführung ist jedenfalls abgeschlossen ;-).
Aber nicht schlüssig.
Beantworte noch die Frage mit der Übertragbarkeit. Darum hast Du Dich immer gedrückt.
Schließlich ist das eine zugesagte eigenschaft Deiner "Händlergarantie"
 
Das Problem ist, dass hier rein Rechtlich die Meinungen auseinandergehen.
Unser Rechtsazubi @womb100 sieht die Sache so, wie sie auf dem Papier steht.
Wir diskutieren nur darum, ob das realistisch ist und vor Allem, ob der Händler tatsächlich an den Garantiebedingungen drehen darf.
 
Unser Rechtsazubi @womb100 sieht die Sache so, wie sie auf dem Papier steht.
Wir diskutieren nur darum, ob das realistisch ist und vor Allem, ob der Händler tatsächlich an den Garantiebedingungen drehen darf.

Da man die Garantieleistung sogar über Ländergrenzen hinweg bei einem Händler seiner Wahl einfordern kann, kann der Händler wohl nicht dran drehen. Sonst würde ich, wenn mein AH die Garantieleistung z.B. wegen Überschreitung der Kilometer um 500km ablehnt zu einem anderen AH fahren, der die Bedingungen zu meinen Gunsten auslegt und evtl. sogar noch eine höhere Abweichung zulässt. Die Garantiebedingungen sind aber gleich und von Dacia vorgegeben. Somit ist Dacia der Garantiegeber.
Der Gesetzgeber ist ja auch der Bundestag und nicht die Polizei als exekutive. Somit ist Dacia der Garantiegeber und der Händler bzw. das Händlernetz die ausführende Stelle.
 
Der Händler funktioniert nicht als Garantiegeber, das sollte mittlerweile klar sein, sondern nur als Vertreter des Garantiegebers.
Wie der Versicherungsvertreter vor Ort kann der Händler in kleinem Rahmen Zugeständnisse machen, bei größeren Beträgen muss er sich eine Genehmigung holen.
 
Der Händler funktioniert nicht als Garantiegeber, das sollte mittlerweile klar sein, sondern nur als Vertreter des Garantiegebers.
Die Herstellergarantie gewährt der Vertragshändler. Insofern ist der Vertragshändler der Garantiegeber. Das habe ich hier bereits mehr als ausführlich dargelegt. Wer Gegenteiliges behauptet, möge Vertragsbedingungen, Gerichtsurteile oder Sonstiges vorbringen. Allgemeines bla bla wie "in der Praxis ist alles anders" ist substanzlos.
Wie der Versicherungsvertreter vor Ort kann der Händler in kleinem Rahmen Zugeständnisse machen, bei größeren Beträgen muss er sich eine Genehmigung holen.
Wenn überhaupt, dann holt er sich eine Einwilligung (--> vorherige Zustimmung) und keine Genehmigung ein. Die fehlende Kenntnis allein schon über diese einfachen juristischen Begrifflichkeiten unterstreicht nicht gerade die rechtliche Kompetenz.
 
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