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- Dacia Lodgy 1.5 dCi Twingo III Sce 75 Polo CL Steilheck
Und genau das kann ich nicht glauben.Die Dacia Vertragshändler können also die DACIA Garantiebedingungen ändern.
Ich schmeiss mich weg.
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Und genau das kann ich nicht glauben.Die Dacia Vertragshändler können also die DACIA Garantiebedingungen ändern.
Ich schmeiss mich weg.
Das wollte ich damit andeuten.Und genau das kann ich nicht glauben.
Das sehe ich auch so.Sollte ein Vertragshändler so dreist sein, einem Kunden auf ein mal z.B. ein Jahr mehr Garantie zu gewähren, kriegt der von Dacia so einen auf die Mütze, dass er nicht mehr ins Waschbecken spucken kann.
Diese Aussage bezog sich lediglich auf die äußere Wahrnehmung der Marke Dacia. Rechtlich gesehen ist Dacia nur der Hersteller der Fahrzeuge. Die Vertragshändler repräsentieren den Hersteller nach außen hin. Sie sind rechtlich allerdings eigenständig.deine Auslassung dazu, dass Dacia nicht nur der Hersteller, sondern auch das Händlernetz ist, ist sehr interessant - ich habe das noch nie so betrachtet.
Im Hinblick auf die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion geht die Garantie vom Hersteller aus. Also von Dacia. Da sind wir uns alle einig. Umgangssprachlich könnte man sagen, es ist eine Herstellergarantie. Der Hersteller "gibt" ja diese Garantie. Er trägt letztendlich auch die Kosten. Jetzt kommt aber der entscheidende Knackpunkt: In den Allgemeinen Garantiebedingungen ist festgehalten, dass der Vertragshändler dem Käufer die (Hersteller)Garantien gewährt (--> Händlergarantie). Dort steht nicht drin, dass der Hersteller dem Käufer die Garantien gewährt (--> Herstellergarantie). Garantiegeber im rechtlichen Sinne ist mithin der Vertragshändler, und nicht der Hersteller. Denn nur der Vertragshändler geht die vertragliche Verpflichtung ein, im Garantiefall zu leisten.Aber wie ist es denn Vertragsrechtlich zu bewerten wer eigentlich DACIA als Garantiegeber ist?
Wir sind uns also prinzipiell einig, dass die Garantie auf dem Papier zwar vom Händler ausgeht, tatsächlich aber und auch dem äußeren Anschein nach von Dacia.Diese Aussage bezog sich lediglich auf die äußere Wahrnehmung der Marke Dacia. Rechtlich gesehen ist Dacia nur der Hersteller der Fahrzeuge. Die Vertragshändler repräsentieren den Hersteller nach außen hin. Sie sind rechtlich allerdings eigenständig.
Im Hinblick auf die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion geht die Garantie vom Hersteller aus. Also von Dacia. Da sind wir uns alle einig. Umgangssprachlich könnte man sagen, es ist eine Herstellergarantie. Der Hersteller "gibt" ja diese Garantie. Er trägt letztendlich auch die Kosten. Jetzt kommt aber der entscheidende Knackpunkt: In den Allgemeinen Garantiebedingungen ist festgehalten, dass der Vertragshändler dem Käufer die (Hersteller)Garantien gewährt (--> Händlergarantie). Dort steht nicht drin, dass der Hersteller dem Käufer die Garantien gewährt (--> Herstellergarantie). Garantiegeber im rechtlichen Sinne ist mithin der Vertragshändler, und nicht der Hersteller. Denn nur der Vertragshändler geht die vertragliche Verpflichtung ein, im Garantiefall zu leisten.
Garantiegeber der Herstellergarantie ist der Vertragshändler. Der "äußere Anschein" einer Herstellergarantie entsteht ja nur, weil die Vertragsbedingungen nicht durchgelesen worden sind.Wir sind uns also prinzipiell einig, dass die Garantie auf dem Papier zwar vom Händler ausgeht, tatsächlich aber und auch dem äußeren Anschein nach von Dacia.
Im Streitfall wird sich das Gericht den Garantievertrag (und nichts anderes) ansehen. Denn dieser ist maßgeblich für das rechtliche Verhältnis zwischen Garantiegeber und Garantienehmer. Eine Klage gegen den Hersteller Dacia auf Erbringung einer Leistung im Garantiefall hat keine Aussicht auf Erfolg. Denn Garantiegeber ist der Vertragshändler. Er muss das Auto reparieren. Er ist im Streitfall zu verklagen.Das bedeutet aber auch, dass die Gerichte im Streitfall wahrscheinlich nach dem äußeren Anschein Urteilen und Dacia zur Leistung verdonnern und nicht dem Händler.
Wenn sich der Vertragshändler rechtlich verbindlich erklärt und der Käufer damit einverstanden ist (--> Vertrag), dann ist dies möglich.Hier ging es aber darum, ob man der Aussage des Händlers bezüglich überschreitung des Wartungszeitraumes glauben kann.
Genau. Denn durch seine Erklärung (dass das Wartungsintervall überschritten werden kann) und Deiner Zustimmung ändert sich der ursprüngliche Garantievertrag zwischen Vertragshändler und Käufer entsprechend. Von dieser Änderung bleibt der Garantievertrag zwischen Vertragshändler und Hersteller allerdings unberührt. Deswegen ist der Hersteller nicht verpflichtet, die Kosten des Vertragshändlers zu übernehmen, wenn das Wartungsintervall vom Käufer überschritten worden ist.Dacia würde die Übernahme vielleicht Ablehnen, rechtlich wäre der Händler aber verpflichtet dem nachzukommen.
Diese Klage hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Hersteller der Überschreitung des Wartungsintervalls auch zugestimmt hätte. Ansonsten müsste der Vertragshändler die Kosten selbst tragen.Der Händler widerum müsste gegen Dacia klagen.
Daumen hoch.Trotz Allem ist eine rein mündliche Aussage ohne Zeugen nichts wert.
So etwas IMMER schriftlich geben lassen.
In letzter Zeit haben Gerichte des öfteren danach geurteilt, wie etwas aussieht.Im Streitfall wird sich das Gericht den Garantievertrag (und nichts anderes) ansehen. Denn dieser ist maßgeblich für das rechtliche Verhältnis zwischen Garantiegeber und Garantienehmer. Eine Klage gegen den Hersteller Dacia auf Erbringung
Dich werde ich nicht mehr überzeugen können . Jeder darf natürlich daran glauben, woran er möchte. Meine Beweisführung ist jedenfalls abgeschlossen ;-).In letzter Zeit haben Gerichte des öfteren danach geurteilt, wie etwas aussieht.
Vertragsklauseln werden für ungültig erklärt usw.
Auch Verträge sind nicht in Stein gemeißelt.
Aber nicht schlüssig.Dich werde ich nicht mehr überzeugen können . Jeder darf natürlich daran glauben, woran er möchte. Meine Beweisführung ist jedenfalls abgeschlossen ;-).
Unser Rechtsazubi @womb100 sieht die Sache so, wie sie auf dem Papier steht.
Wir diskutieren nur darum, ob das realistisch ist und vor Allem, ob der Händler tatsächlich an den Garantiebedingungen drehen darf.
Die Herstellergarantie gewährt der Vertragshändler. Insofern ist der Vertragshändler der Garantiegeber. Das habe ich hier bereits mehr als ausführlich dargelegt. Wer Gegenteiliges behauptet, möge Vertragsbedingungen, Gerichtsurteile oder Sonstiges vorbringen. Allgemeines bla bla wie "in der Praxis ist alles anders" ist substanzlos.Der Händler funktioniert nicht als Garantiegeber, das sollte mittlerweile klar sein, sondern nur als Vertreter des Garantiegebers.
Wenn überhaupt, dann holt er sich eine Einwilligung (--> vorherige Zustimmung) und keine Genehmigung ein. Die fehlende Kenntnis allein schon über diese einfachen juristischen Begrifflichkeiten unterstreicht nicht gerade die rechtliche Kompetenz.Wie der Versicherungsvertreter vor Ort kann der Händler in kleinem Rahmen Zugeständnisse machen, bei größeren Beträgen muss er sich eine Genehmigung holen.