Nein. Aber in 2,5 Jahren. Und Du?
Du kannst es weder theoretisch noch praktisch widerlegen.
Ich beschreibe nur das rechtliche Können. Dass das von der Realität oftmals abweichen kann, liegt auf der Hand.
Oh man ... Das Ding auf Seite 1 heißt nur deswegen "Allgemeine Garantiebedingungen", weil die "Besonderen Garantiebedingungen" auf Seite 2 folgen.
Was der Vertragshändler auf Garantie reparieren muss, steht im Garantievertrag. Der Händler kann Dir im Übrigen auch 25 Jahre Garantie geben, wenn er möchte. Er bekommt es in diesem Falle nur nicht vom Hersteller bezahlt. Aber er kann es (--> rechtliches Können).
Dann widerlege ich mal theoretisch....
Der Händler ist, wie Du sagst der Garantiegeber für den Endkunden. Dacia widerum ist Garantiegeber für den Händler.
Kehren wir einfach mal wieder zum Anlass dieser Diskussion zurück.
Händler A gibt dem Käufer schriftlich, dass dieser seinen Wartungszeitpunkt um 5000 km überziehen darf.
Es kommt zum Garantiefall, Motor Schrott, 6000€ Schaden.
Käufer fährt zu Händler A
Dacia lehnt verständlicherweise die Regulierung ab.
Also muss Händler A selbst dafür gerade Stehen.
Ich denke, so weit sind wir uns einig.
Aber jetzt kommt der Punkt, um den Du Dich permanent herumdrückst.
Der Käufer ist umgezogen und geht mit seinen 6000€ Schaden zu Händler B.
Laut deiner Verträge muss dieser nun für die Regulierung aufkommen, da Dacia ja weiterhin nicht zahlt.
Es wird ja schließlich GARANTIERT, dass Garantiereparaturen Europaweit durchführbar sind.
Ich bleibe weiterhin bei meinem Standpunkt, dass der Händler die Garantiebedingungen, die in ihrer Form von Dacia VORGEGEBEN sind, nicht ändern darf.
Damit ist Dacia der Garantiegeber.