Zubehör zum Duster III

Bei uns fährt ein LKW herum, der im Führerhaus quasi an der Rückwand ein großes beleuchtetes Scania-Logo hat, welches auch noch tlw. den Gegenverkehr blendet.

Ich vermute das diese Beleuchtungsorgien nichtmal mehr in einer Grauzone befinden da z.B. blaues Innenlicht bei Fahrt nicht sein darf, für hinten gibt es genaue Vorgaben für Lichtfarben und deren Bedeutung.
Oder die modernen Lichtbänder vorne und hinten bei PKW. Genauso über(trieben) aber zugelassen.

Das ist halt die aktuelle 'Licht(er)kennung der Hersteller die aber im Gegensatz zu dem Chinamüll den geltenden Vorgaben entsprechen (vorne weiss - hinten rot)
Geschmackssache auch wie das Leuchtenspiel beim Start moderner Fahrzeuge wo zuerst mal die Lichtershow abläuft und dann erst der Wagen startet (vielleicht wird so die Zeit überbrückt wo die Karre IT-intern hochfährt....)

Aber das ist alles im Rahmen der Fahrzeug Zulassung.

LG Rob
 
Jetzt Richtung Weihnachten wird man auch wieder viele LKWs sehen mit kleinen beleuchteten und blinkenden Weihnachtsbäumen hinter der Scheibe. Das werden zu 99% LKWs aus dem Ausland sein, weil diese Lichter in D verboten sind, Thema Ablenkung. Blendung ist da nichtmal so der Grund.
Und genau das wird auch mit dieser Heck-Disko so sein, Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Ich gehe davon aus, dass wird auch in A so sein, und kann schnell ziemlich teuer werden. Auffahrunfall als Beispiel. Wenn dir damit einer reinfährt, glaube ich kaum, dass das Ding ungeahndet bleibt, bis hin zur Nichtübernahme deines Schadens.
Wenn dir das der "Spass" mit sowas Wert ist... :think:
 
Thema Kurzstabantenne:
Wie kommt ihr an die Antenne dran?
Hab mich gestern auf die Einstiegskante der hinteren Tür gestellt und mir fehlten immer noch fast 20cm. Ich bin ca. 1,80 gross.
:think:
 
Ich komm von hinten gut dran. 1,94
Von der Seite noch nicht getestet
 
Typisch deutsch hätte ich dazu eine Frage:
Ist das in der stvo erlaubt o.O?

Ich habe dazu mal in der Rechtsabteilung nachgefragt, das Ergebnis für AT:

Derartige Leuchtschilder/Displays sind gemäß § 20 KFG nicht zulässig. Dessen Absatz 4 lautet:

Andere als die im § 14 Abs. 1 bis 7, in den §§ 15 und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen Bedarf glaubhaft macht. Diese Bewilligung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 5 bis 7 zu erteilen, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn nicht zu erwarten ist, daß andere Verkehrsteilnehmer durch diese Leuchten und Lichtfarben abgelenkt oder getäuscht werden können, wie insbesondere bei beleuchteten Werbeflächen oder Leuchten, die so geschaltet sind, daß der Eindruck bewegter Lichter entsteht.

Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu € 10.000,-.


Kann also recht teuer werden, da es ja immer mehr Dashcams gibt wäre das 'Vergehen' auch gut dokumentiert.
Also besser nur auf Treffen auf abgesperrtem Gelände verwenden.

LG Rob
 
Hat jemand schon die Schublade für das Fach unterm Media nav erhalten und kann berichten ob die gut ist und fest sitzt?

Und OT: Was ist bei LZ los? Gab schon lange nichts Neues. Auf der Website kommen nur neue E-Scooter dazu
 
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Passt in den Kofferraum
 
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