Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung!!!

DerPeters

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Jogger Hybrid Extreme 7Sitzer + Lodgy Steppy SCE 100 5Sitzer
Baujahr
2024
Bevor auch noch andere in die Falle tappen, möchte ich hier zur Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung warnen. Ich habe meinen Lodgy bei einem Renault- / Dacia- Autohaus in Niedersachsen gekauft. Der Wagen war mit Tageszulassung im August 2018 im www eingestellt. In mehreren Telefonaten wurde mir der Wagen mit der Tageszulassung angepriesen und mit den damit einhergehenden Steuervorteilen gegenüber Erstzulassungen ab September wegen des neuen Schadstoffbemessungsverfahren. Im Vorvertrag stand dann auch Gebrauchtwagen mit Tageszulassung. Im Kaufvertrag steht auch PKW mit Tageszulassung und bei der Übergabe wurde die Tageszulassung auch nochmal erwähnt. Als ich aber meinen Steuerbescheid bekam wunderte ich mich über die unerwartet hohe Summe. Inzwischen habe ich gemerkt das ich übers Ohr gehauen wurde. Das war mein erster Neuwagenkauf und ich war offensichtlich zu naiv und unerfahren. Als ich nach dem Steuerbescheid den Verkäufer erneut kontaktierte, gab dieser sich anfangs verwirrt, guckte in seinen PC und gab laut, dass der Wagen wohl keine Tageszulassung gehabt habe. Da könne ich ja glücklich sein anstatt, wie gedacht einen Gebrauchtwagen, sogar ein ganz neues Fahrzeug erworben zu habe. Das sei doch viel besser.
Ich weiß natürlich nicht ob dies ein Einzelfall war oder zurzeit eine Verkaufsmasche dieses Händlers oder der ganzen Branche ist. Ich will nur zur besonderen Obacht aufrufen.
Bitte keine weiteren Nachfragen zum Autohaus und zu weiteren Details. Ich denke noch darüber nach, wie ich in der Angelegenheit weiter vorgehe und werde darum derartige Nachfragen vorerst nicht beantworten.
 
Lösung
Auch wenn es hier inzwischen längst nicht mehr um mein Thema geht...

und ich die Überschrifft "Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung!!!" genannt habe und auch in meinem Eingangsbeitrag ganz bewußt keine Frage gestellt habe sondern lediglich "... zur Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung ..." sensibilisieren wollte um anderen evtl. ähnliche Erfahrungen zu ersparen, bedanke ich mich für eure Beiträge und Anregungen.

Aufgrund meiner Erfahrung, das die zugesicherten Produkteigenschaften die auch im Kaufvertrag schriftlich enthalten sind in Teilen nicht mit den tatsächlichen Produkteigenschaften übereinstimmen, werde ich vorsichtshalber eure Anregung aufgreifen und...
@Der Peters schau auf jedenfall bei My Renault (https://www.renault.de/anmeldung-registrierung.html) rein. dort erfährst du wann der Wagen zur Inspektion muss um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Nicht das dann die nächste Überraschung lauert;)
Mal wegen dem Datum der Inspektion gefragt. Bei MyRenault steht ja nur der Monat, also in meinem Fall 03.19.
Es ist also völlig egal wann im März ich die Inspektion machen lasse? Also wenn ich am 15.03.18 bei der Inspektion war, dann kann ich im nächsten Jahr auch erst mal z.B. 20.03.19 zur Inspektion gehen?
 
Mal wegen dem Datum der Inspektion gefragt. Bei MyRenault steht ja nur der Monat, also in meinem Fall 03.19.
Es ist also völlig egal wann im März ich die Inspektion machen lasse? Also wenn ich am 15.03.18 bei der Inspektion war, dann kann ich im nächsten Jahr auch erst mal z.B. 20.03.19 zur Inspektion gehen?

da steht alles was Man(n)/Frau braucht! (Ist ein EU Fahrzeug, auf meinen Namen mit neuem Brief zugelassen genau einen Monat später!)

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Zuletzt bearbeitet:
Nein, zumindest nach dem vertraglichen Regelungen nicht, denn dort steht ja eindeutig drin: nach 20000km oder 12 Monate nach Garantiebeginn und dann jeweils entsprechend.

Inwieweit Dacia Kulanz zulässt, ist sehr fragwürdig
Dann müsste die Angabe bei MyRenault aber genauer sein. So kann man sich ja nicht wie von Der Peters empfohlen nach MyRenault richten. In meinem Fall greift die 12 Monatsregel, da ich keine 20000km im Jahr fahren, sondern eher so 14000km.wartung2019.jpg
 
Dann müsste die Angabe bei MyRenault aber genauer sein. So kann man sich ja nicht wie von Der Peters empfohlen nach MyRenault richten. In meinem Fall greift die 12 Monatsregel, da ich keine 20000km im Jahr fahren, sondern eher so 14000km.Anhang anzeigen 66231
Du wirst ja vorher per Mail/Brief auf deinen Servicetermin hingewiesen und dann steht dort garantiert (ich habe eine polierte Glaskugel :dance:) das genaue Datum!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich hatte schon gehofft das so nicht der Termin immer weiter nach vorne rückt. Mein Wagen war im April ausgeliefert, aber wegen Notdienst musste ich ich die Inspektion auf März vorziehen. Das wird wegen Terminlicher Probleme dann immer weiter nach vorne rücken wenn es auf die Woche genau sein muss. Besser wäre wenn der Monat reichen würde, das könnte ich immer einhalten.
Einen Brief hatte ich nicht erhalten, kann aber sein das es daran lag das ich den Inspektionstermin schon 3 Monate vorher gebucht hatte.
 
Die Garantiezeiten sind bei My Renault einsehbar(wie ShadowWilli gepostet hat) das sind dann auch die Zeiten der fälligen Jahresinspektion.

Edit: Wenn du die Wartung vorgezogen hast ändert sich das Natürlich.
 
Durch die Umstellung auf den WLTP Prüfzyklus zum 1.9.2018 ergibt sich für fast alle Fahrzeuge eine nicht unerhebliche KFZ-Steuer Mehrbelastung.

............... womit man dann bei manchen Fahrzeug vom Unterhalt förmlich aufgefressen wird.

Beim Duster z.B. immerhin um 54.-€, was stattliche 15 Cent entspricht, die einem Tag für Tag zum leben fehlen.

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;)
 
Soviel dann doch noch...
In den Papieren ist der Stempel vom deutschen Importeur in Brühl.
Einen Preisvorteil hatte ich nicht wirklich (über Listenpreis wg der Überführungsgebühren). Die sofortige Verfügbarkeit und die Steuervorteile durch die Tageszulassung waren die Begründung für diesen Preis.
Der Steuerschaden beläuft sich im ersten Jahr auf ca. 40,- Euro. Aber keiner weiß ob sich der Nachteil in den kommenden Jahren steigert. Ich fahre meine Autos bis sie auseinander fallen, da kommt dann doch schon eine Summe zusammen.
Einspruch gegen den Steuerbescheid war mein erster Schritt. Erst daraufhin bin ich skeptisch geworden und habe herausgefunden woran genau ich eine Tageszulassung in den Papieren erkennen kann, die aber eben NICHT vorhanden ist, was der Verkäufer im nachhinein ja auch gar nicht abstreitet. Eine Tageszulassung ist ja irgendwie eine Sondergeschichte und mir war nicht klar, dass auch dabei - für diesen einen einzigen Tag - das AH als Ersthalter in den Papieren eingetragen sein muss.
Im Kaufvertrag steht: PKW mit Tageszulassung - Damit stimmen die zugesicherten Produkteigenschaften nicht mit dem Produkt überein.... zu meinen Steuerlasten.

PS: Tut mir bitte einen gefallen und wahrt hier die Umgangsformen und bleibt sachlich. Danke!
 
Einen Preisvorteil hatte ich nicht wirklich (über Listenpreis wg der Überführungsgebühren). Die sofortige Verfügbarkeit und die Steuervorteile durch die Tageszulassung waren die Begründung für diesen Preis.
Jetzt bin ich irritiert. Ist denn nicht so, dass bei einer Tageszulassung die Überführungsgebühren NICHT gesondert in Rechnung gestellt werden? Der Wagen ist ja vorher ohne Zutun des späteren Käufers beim Händler gelandet, eigentlich sollte das sein Posten sein?
 
Jetzt bin ich irritiert. Ist denn nicht so, dass bei einer Tageszulassung die Überführungsgebühren NICHT gesondert in Rechnung gestellt werden? Der Wagen ist ja vorher ohne Zutun des späteren Käufers beim Händler gelandet, eigentlich sollte das sein Posten sein?
Wurde nicht gesondert aufgeführt. War nur die Argumentation für den Preis.
 
Vergesst doch diesen Thread! Das ist alle sinnlos was wir hier schreiben, bevor dieser Herr nicht Punkt für Punkt aufführt was in seinem Kaufvertrag und in seinen jetzigen Papieren steht! Dieser "Kleckerkram" an Informationen von ihm, sind absolut ohne Aussagekraft!
 
Huch...
Regnets bei euch?;)
 
Soviel dann doch noch...
In den Papieren ist der Stempel vom deutschen Importeur in Brühl.
Einen Preisvorteil hatte ich nicht wirklich (über Listenpreis wg der Überführungsgebühren). Die sofortige Verfügbarkeit und die Steuervorteile durch die Tageszulassung waren die Begründung für diesen Preis.
Der Steuerschaden beläuft sich im ersten Jahr auf ca. 40,- Euro. Aber keiner weiß ob sich der Nachteil in den kommenden Jahren steigert. Ich fahre meine Autos bis sie auseinander fallen, da kommt dann doch schon eine Summe zusammen.
Einspruch gegen den Steuerbescheid war mein erster Schritt. Erst daraufhin bin ich skeptisch geworden und habe herausgefunden woran genau ich eine Tageszulassung in den Papieren erkennen kann, die aber eben NICHT vorhanden ist, was der Verkäufer im nachhinein ja auch gar nicht abstreitet. Eine Tageszulassung ist ja irgendwie eine Sondergeschichte und mir war nicht klar, dass auch dabei - für diesen einen einzigen Tag - das AH als Ersthalter in den Papieren eingetragen sein muss.
Im Kaufvertrag steht: PKW mit Tageszulassung - Damit stimmen die zugesicherten Produkteigenschaften nicht mit dem Produkt überein.... zu meinen Steuerlasten.

PS: Tut mir bitte einen gefallen und wahrt hier die Umgangsformen und bleibt sachlich. Danke!

er Verkäufer im nachhinein ja auch gar nicht abstreitet. Eine Tageszulassung ist ja irgendwie eine Sondergeschichte und mir war nicht klar, dass auch dabei - für diesen einen einzigen Tag - das AH als Ersthalter in den Papieren eingetragen sein muss.

und wieder sage ich, dass es ein EU Fahrzeug ist das eine Tageszulassung im europäischen Ausland hatte, denn das ist dann, wenn das Fahrzeug von einem Deutschen Ersthalter zugelassen wird,in den Papieren nicht mehr ersichtlich!
 
und wieder sage ich, dass es ein EU Fahrzeug ist das eine Tageszulassung im europäischen Ausland hatte, denn das ist dann, wenn das Fahrzeug von einem Deutschen Ersthalter zugelassen wird,in den Papieren nicht mehr ersichtlich!
Das ist richtig, bei myrenault habe ich übrigens die Erstzulassug selbst eintragen müssen, das hilft dann auch nicht.
 
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