sicher dasrf man den erfahren, jedoch erst wenn ich genau weiss was da noch abgeht. ich muss noch bis morgen warten, ob sich das Autohaus mit einer positiven Antwort gemeldet hat. Wenn nicht, geht die Sache sofort zum Anwalt und vor Gericht. Und dann wird wohl jeder der es nicht wissen will davon erfahren welches Autohaus und vor allem wie die Arbeiten erfahren.
ich freue mich schon jetzt davon zu berichten.....
mfg
Ich finde, jetzt muss man den Ball auch mal flach halten und abwarten.
Noch weiss niemand genau, wies weiter geht.
Hornetfritz, bei allem Respekt, sie vorsichtig mit negativen Aussagen. Das kann auch mal zum Bumerang werden, wenns hart auf hart kommt.
Da hilft nur Sachlichkeit, auch wenns schwer fällt.
Zumal ich deiner Aussage im ersten Post nicht entnehmen kann, wo der Werkstatt was anzulasten ist.
Zitat:
.....
Dort wurde festgestellt, dass der zweite Zylinder keine Leistung und Verbrennung mehr hat????????
Aussage der Werkstatt war, Kolben,Injektor und Glühkerze sind verschmolzen.
-Das ist eine eindeutige Diagnose, oder? Kein Werkstattfehler!
....
5. War das Auto auch noch für eine Woche später zur Inspektion vorgesehen.
-das wird leider nicht helfen!
7. Beim Auslesen in der ersten Werkstatt hat der dortige Meister nichts feststellen können,
außer das wohl höhere Temperaturen im Verbrennungsraum waren.-also hat er doch was festgestellt!
8. Dann kam die Aussage, Motor kaputt- zweiter Zylinder, Glühkerze und Injektor verbrant PUNKT.
-eindeutige Diagnose!
9. Man könnte da nur einen neuen Motor einbauen und der würde dann mit Turbo ca. 12000 € kosten und da seien noch keine Lohnkosten drin.
-das ist vielleicht überzogen, aber du hast ja selbst alternativen in der Hinterhand!
ich hab da mal was gefunden....
Gesetzliche Gewährleistung: Haftung des Verkäufers bei Mängeln am Neuwagen
Jeder Neuwagenkäufer hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwagen. Das bedeutet: Innerhalb dieser gesetzlichen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer – nicht der Hersteller – gewährleisten, dass der Neuwagen ohne Sachmängel an den Käufer ausgeliefert wurde. Ohne Sachmängel heißt ohne von vorn herein bekannte oder erkennbare Fehler.
-War denn ein Fehler bekannt oder erkennbar?
Was ich sagen will ist, bei allem Ärger, wo hat denn die Werkstatt jetzt eigentlich gepfuscht?
Was dir passiert ist, kann tatsächlich jedem passieren, auch wenn es nicht dürfte!
Der Streitpunkt ist aber nun doch nicht Werkstattpfusch, sondern die Ablehnung der Reparaturkosten, oder hab ich da was übersehen?
Und deswegen wirsd du nun rechtliche Schritte einleiten, was auch verständlich ist.
Dafür wünsche ich dir auch Glück und die nötige Nervenstärke.
gruß
Gerd