1,5 dci 90 Motorschaden

So ein Beweissicherungsverfahren dauert Jahre.... aber ich drück dir die Daumen.
Auch, wenn es nur um einen Automotor geht? Heißt doch eigentlich nur, dass der Gutachter vom Gericht und nicht von einer der beiden Parteien bestellt wird. Und einen Autoschaden zu begutachten ist doch alltägliches Geschäft.

Eine Schiedsstelle hätte das Gleiche getan, ein von beiden Seiten anerkanntes Gutachten bestellt. Danach ist vielleicht kein Rechtsstreit mehr notwendig.
 
Auch, wenn es nur um einen Automotor geht? Heißt doch eigentlich nur, dass der Gutachter vom Gericht und nicht von einer der beiden Parteien bestellt wird. Und einen Autoschaden zu begutachten ist doch alltägliches Geschäft.

Eine Schiedsstelle hätte das Gleiche getan, ein von beiden Seiten anerkanntes Gutachten bestellt. Danach ist vielleicht kein Rechtsstreit mehr notwendig.

Ich habe 1 Jahr auf den Termin beim Gutachter (Vom Amtsgericht bestellt) und ein weiteres zum Urteil gewartet.
 
Die Garantie ist an gewisse Bedingungen gebunden.
Hier geht es nicht um Garantie. Hatten wir aber schon geklärt. Hier geht es um die umgekehrte Beweislast, weil das Auto vor 16 Monaten gekauft wurde.

Das meinte ich mit "ein paar Seiten vorher" :).

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Ich habe 1 Jahr auf den Termin beim Gutachter (Vom Amtsgericht bestellt) und ein weiteres zum Urteil gewartet.
Womit bist Du zwischenzeitlich gefahren, was passierte das Jahr über mit Deinem Auto?
 
Hier geht es nicht um Garantie. Hatten wir aber schon geklärt. Hier geht es um die umgekehrte Beweislast, weil das Auto vor 16 Monaten gekauft wurde.

Das meinte ich mit "ein paar Seiten vorher" :).

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Womit bist Du zwischenzeitlich gefahren, was passierte das Jahr über mit Deinem Auto?

Bei mir waren es mehrere Schäden am Gebrauchten, die sich im laufe von 4 Monaten nach dem Kauf zeigten und der Verkäufer wollte nicht Reparieren!
Das Auto war fahrbereit.

Das Problem beim Klagen inkl. Beweissicherungsverfahren ist, dass alles vom zuständigen Amtsgericht des Verkäufers geht ( Termin Gutachter usw.)
Und die Arbeiten sehr sehr langsam, keine Leute, überlastet.

Deshalb sooo lange Zeiten.
 
Keine Ahnung, vielleicht gibt es bei "nicht fahrbereit" Vorrang?

Wenn man sich siegessicher wäre, wer müsste am Ende für das Ersatzfahrzeug aufkommen?
 
Hier geht es nicht um Garantie. Hatten wir aber schon geklärt. Hier geht es um die umgekehrte Beweislast, weil das Auto vor 16 Monaten gekauft wurde.

Das meinte ich mit "ein paar Seiten vorher" :).

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Es würde aber um Garantie und nicht Gewährleistung mit Beweislastumkehr gehen, wenn die regelmäßige Inspektion eingehalten worden wäre.
 
Bist du dir da sicher bei dienem Auto? Im Bordcomputer ist die normaler Weise integriert, genau genommen wird von 20.000 rückwärts gezählt und das ist sichtbar. Wenn es eng wird, kommt noch eine zusätzliche Anzeige und wenn man drüber ist, ist das immer das erste, was man bei "Zündung ein" angezeigt bekommt.
Äh.. nein.
Mein Duster hat keine Inspektionsanzeige, die von 20000 rückwärts zählt.
Die meisten Fahrzeuge die ich kenne fangen so bei 1000 km oder x Tage an zu zählen.
 
Es würde aber um Garantie und nicht Gewährleistung mit Beweislastumkehr gehen, wenn die regelmäßige Inspektion eingehalten worden wäre.
Ja, und es steht im Eröffnungsbeitrag, dass das nicht der Fall ist. Müßig, sich dann noch darüber zu unterhalten.

Aber wie ich schon schrieb, auf der nächsten Seite wird wieder von verwirkter Garantie gefaselt - garantiert :)
 
irgendwie wundert es mich aber auch, wieviel schwachsinn teilweise geschrieben wird. einfach zu sagen ohne Inspektion keine chance ist irgendwie völlig neben der Sache,oder?!

Moin,

nun ja, Du wirst es ja irgendwann, so richtig mit Briekopf, AZ. und Dienstsiegel schriftlich bekommen.
Wer denn nun so neben der Sache gelegen hat.

Dass sich jetzt ein Anwalt in der Sache bemüht heißt erst mal noch gar nichts. Die bemühen sich durchaus auch mit Sachen die nicht so erfolgversprechend sind.
 
Es geht doch im Moment um die Frage, ob ein Gutachter einen bei Kauf vorliegenden Sachmangel dingfest machen kann (Chance auf Ersatz durch Dacia) oder eben nicht (keine Chance auf Ersatz durch Dacia).

Die Frage nach dem Nutzerprofil oder möglichem Bedienfehler wurde nie beantwortet. Stellt sich aber auch erst eindringlich, wenn der Gutachter keinen Sachmangel dingfest machen kann.
 
Es geht doch im Moment um die Frage, ob ein Gutachter einen bei Kauf vorliegenden Sachmangel dingfest machen kann (Chance auf Ersatz durch Dacia) oder eben nicht (keine Chance auf Ersatz durch Dacia).

Genau.

Wobei genau das schwierig werden könnte. Falls kein Teil als Ursache identifiziert werden kann, weil eben dieses Teil mit zerstört worden ist, wird der Gutachter ein Problem damit haben nachzuweisen, dass der Defekt zuvor schon bestand.

Befindet sich die Ursache für den Defekt aber nicht unter den letztendlich zerstörten Teilen hat der Gutachter leichteres Spiel.

Es gilt ja auch zu beweisen, dass der vorhandene Defekt bereits beim Kauf bestanden haben KANN.
 
Wobei genau das schwierig werden könnte.
Der Threadersteller bereitet Plan B (Motortausch auf eigene Kosten) ja schon vor, so dass er so oder so nicht ins Bodenlose fällt.

Ich finde, wir sollten nicht mit erhobenem Zeigefinger dastehen, sondern helfende Tipps geben oder interessiert mitlesen.

Auch mit rechtzeitiger Inspektion könnte Dacia die Regulierung verweigern. Nur würden die dann jetzt den Gutachter bestellen und nicht der Kunde. Fehlbedienung ist meines Wissens weder über Gewährleitung noch über Garantie abgedeckt.

Die veranschlagten 12000 Euro für die Reparatur machen mich allerdings sehr stutzig.
 
@Intrepid:

Die Kosten die Autohäuser heute für einen Motorentausch so veranschlagen halte ich ehrlich gesagt für Mondpreise,Marken übergreifend...:huh:

Denke so ohne Garantieleistung,nicht nur in diesem Fall sondern allgemein bei Fahrzeugen die aus der Garantiezeit raus sind,sparen sich Autohäuser lieber den Motortausch,verkaufen dem Kunden lieber ein neues Auto,nehmen das Defekte noch "ganz großzügig" für kleines Geld in Zahlung um es dann an andere Händler weiter zu veräußern,wo es dann repariert wird und als Gebrauchtwagen wieder angeboten wird.;)
 
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