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Wenn er gewinnt spart er sich aber bis zu 6000,-€ für den Austauschmotor.Wenn der Prozess verloren wird kommen knapp 2000.- auf den Verlierer zu
https://www.advogarant.de/rechtsanw...fuer-verbraucherrecht/allgemein/prozesskosten
Mal eine Frage zu den Intervallen. Wenn jemand weniger als 20T KM im Jahr fährt, muss er ja nach 12 Monaten zum Kundendienst. Ab welchem Tag wird das gerechnet?
Gutachter sind aber nicht in den Anwaltskosten enthalten, die kommen oben drauf und können schon mal ein paar Tausend Euro beinhaltenBei .. sagen wir mal .. 3000.- EUR Streitwert, kommen vermutlich knapp
unter 600.- EUR Anwaltskosten raus .. darin ist inkludiert, dass ein Verfahren
angestrebt wird.
Muenze werfen .. Gutachter beauftragen. ......
Falsch: Man muss nach den 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme schon vorhanden war bzw. der Schaden auf Grund einer Fehlkonstruktion nicht zu vermeiden war, sprich man muss beweisen, dass der Hersteller Schuld ist und nicht z.B. das eigene Fahrverhalten. Viel Spaß dabeiWas wollt ihr denn eigentlich immer mit der Garantie? Diese freiwillige
Leistung mag verwirkt sein, die Gewaehrleistung jedoch nicht. Hierbei
stellt sich nur die Frage, wie beweist man als Kunde, dass der Schaden
oder das schadhafte Teil NICHT durch das Versaeumnis der Inspektion
entstanden ist.
Ich selbst kenne den Wartungsplan nicht und somit auch nicht die einzelnen Positionen die dort abgearbeitet werden.
Wenn es aber so ist wie Henry schreibt:
......... dann wäre der Schaden auch nach einem termingerechten KD aufgetreten.
Gutachter sind aber nicht in den Anwaltskosten enthalten, die kommen oben drauf und können schon mal ein paar Tausend Euro beinhalten
aye .. jedoch halte ich "ein paar tausend" fuer uebertrieben hoch angesetzt..
Falsch: Man muss nach den 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme schon vorhanden war bzw. der Schaden auf Grund einer Fehlkonstruktion nicht zu vermeiden war, sprich man muss beweisen, dass der Hersteller Schuld ist und nicht z.B. das eigene Fahrverhalten. Viel Spaß dabei
Was wollt ihr denn eigentlich immer mit der Garantie? Diese freiwillige
Leistung mag verwirkt sein, die Gewaehrleistung jedoch nicht. Hierbei
stellt sich nur die Frage, wie beweist man als Kunde, dass der Schaden
oder das schadhafte Teil NICHT durch das Versaeumnis der Inspektion
entstanden ist.
Muenze werfen .. Gutachter beauftragen. Wenn der sagt, Schaden waere auch
bei Einhaltung der Wartungsvorgabe entstanden, weil das keine Sau bemerkt
haette, dass da was im Anmarsch ist, ab zum Anwalt und dann ab dafuer.
Das Risiko, dass ein Gegengutachten anderer Meinung ist, bleibt bestehen.
Die Gewährleistung ist aber an eine entscheidende Bedingung gebunden:
der Fehler muss bei Auslieferung bestanden haben.
In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden davon ausgegangen, die restlichen 1,5 Jahre muss der Kunde das beweisen. Etwas schwierig, wenn der Wagen 1,5 Jahre und 25000 km problemlos gelaufen ist.
der Streiwert dürfte eher bei 5000 Euro liegen, eine neue Maschine.
Das Gutachten kannst du Knicken, die gegnerische Seite wird das nicht akzeptieren.
Also wird das Gericht ein neutrales beauftragen, das der TE, weil er verlieren wird, auch noch bezahlt.