1,5 dci 90 Motorschaden

nochmal als komplett Fazit:

1.) Ölgütesensor nachweisbar vor Schaden auf "BAD" => sich eingestehen sich verzockt zu haben und dem schlechten Geld kein Gutes nachwerfen und gut ist.

2.) Ölgütesensor nachweisbar vor Schaden auf "Good" => je nach pers. Ansicht sich evtl. Anwalt&Gutachter nehmen und mit "Goodwill Ton" und auf (Teil)Kulanz hoffen.

Ölgütesensor ist in diesem Fall imho = Hawk eye
 
Inwiefern steht das aus? Die Vertragspflichten zur Gewährung der Garantie wurden verletzt - fertig.

Natürlich darf man es nicht so einfach machen und alles demütig hinnehmen.

wurde festgestellt, das der zweite Zylinder keine Leistung und Verbrennung mehr hat???????? Aussage der Werkstatt war, Kolben,Injektor und Glühkerze sind verschmolzen.

Da stehen doch Fragen im Raum wie:
  • ist das Öl schon nach 5.000km über dem KD-Intervall verschlissen?
  • müßte bei verschlissenem Öl nicht zuerst der Turbo kaputtgehen?
  • wird beim KD die Kompression aller 4 Zylinder geprüft und dokumentiert?
  • prüft man beim KD die Injektoren?
  • dto. auch Glühkerzen und Kolben?
  • wenn eine Glühkerze defekt ist, warnt dann nicht die Kontrolleuchte?

Es besteht also durchaus Erklärungsbedarf.
 
"ist das Öl schon nach 5.000km über dem KD-Intervall verschlissen? "

die eigentliche Frage lautet doch: wieviel Abrieb/Dreck/Gelumpe (auch nichtmagnetisch da AL Kopf etc pp) ist darin nach der Einfahrphase !!!enthalten ?????

===> ich krieg Kopfweh wenn ich den ersten Ölwechsel um 500km überschreite, wenn ich den zweiten aber (ohne Ölgütesensoranzeige) um 5000 überschreite geht's mir noch gut....[rein technisch betrachtet auch wenn das das auch gegen die GWL Bestimmungen verstossen würde].
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, das kommt ja noch dazu.
Das wird aber ein öffnen des Filters ergeben.
 
eben ... unseriöse Kaffeesatzleserei. oben nur meine pers. Meinung und Rechtsempfinden.
 
===> ich krieg Kopfweh wenn ich den ersten Ölwechsel um 500km überschreite,

Ginge mir doch genau so! :prost:

Ich versuche hier nur gedanklich einen technischen Zusammenhang zwischen dem überzogenen KD und dem Schaden herzustellen, ohne dabei den Leichtsinn des Betroffenen verteidigen zu wollen. ;)
 
Ich versuche hier nur gedanklich einen technischen Zusammenhang zwischen dem überzogenen KD und dem Schaden herzustellen, ohne dabei den Leichtsinn des Betroffenen verteidigen zu wollen. ;)

Ich betrachte das als fast unmöglich. Wie soll er beweisen, dass zu keinem einzigen Zeitpunkt jemals eine Fehleranzeige vorhanden war, kein Fehler zu irgend einem Zeitpunkt hinterlegt war und das vollkommen lückenlos? Allein das wird schon scheitern, außer du hast für jeden km, den du fährst (und zwar für ausnahmslos jeden) einen Zeugen dabei, der lückenlos deine Instrumententafel beobachtet und dir das auch noch eidesstattlich bestätigt.
Und so wird ein Anwalt argumentieren, der das abschmettert und dann viel Spaß.

Natürlich kann und sollte man eine unabhängige Rechtsberatung zum Thema in Anspruch nehmen, wenn man das kostenneutral machen kann, aber dem Threadersteller hier großen Zuspruch zu liefern, was er alles argumentieren kann ist irgendwo absurd bei dieser Konstellation und das unabhängig vom Hersteller oder der Marke.
 
... außer du hast für jeden km, den du fährst (und zwar für ausnahmslos jeden) einen Zeugen dabei, der lückenlos deine Instrumententafel beobachtet und dir das auch noch eidesstattlich bestätigt.
Werden Fehleranzeigen nicht im Bordcomputer protokolliert?
 
Die können auch gelöscht werden, ein lückenloses Protokoll hast du nicht.
Wenn der Wagen nach dem Motorschaden direkt in eine Dacia-Werkstatt geschleppt wurde, sind die Daten dann nicht ausgelesen worden?

Und wer 5000 km bzw. vier Monate über Deadline ist, hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um die Daten gekümmert. Vielleicht konnte Dacia deshalb mit geschwollener Brust eine Reparatur auf Kulanz ablehnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskusion der letzten 7 Seiten auf dem Punkt gebracht:
Alles eine Sache der Auslegung der Tatsachen, wie so oft.
Agument gegen Gegenargument, egal wie die Sachlage auch ist entscheiden wirds am Schluss der Richter und wie er es Auslegt.
 
ist beim dci standard, steht auch in der BDA sowie im "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Service und Garantie".

"Ihr Fahrzeug ist mit einer Vorrichtung zur Überprüfung der Ölqualität ausgerüstet. Diese warnt wenn aufgrund besonderer Einsatzbedingungen eine vorgezogene Wartung erforderlich ist".

richtig, einer vorrichtung.
nennt sich OCS (Oil Control System) und hat keinen sensor!


die ölqualität wird hier "errechnet".
 
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