1,5 dci 90 Motorschaden

was war denn vor dem Schaden an Warnlampen (außer dem Schraubenschlüssel wegen überzogener Wartung) noch so alles an ? nichts weiter ?

Die Frage ob es im Rahmen einer Wartung erkannt werden hätte können kann man wohl ohne einen Ausdruck des Fehlerspeichers VOR DEM SCHADEN gar nicht seriös beantworten.

btw: halte ich es für fahrlässig nach der Einfahrphase (imho km 6000) einmalig das Öl nicht zu tauschen (der Thread "Ölwechsel nach xxxxkm machen oder Schwachsinn" geht hier in andere teilweise in andere extreme) aber auch der zeitintervall war ja wohl überschritten...apr=>aug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Inspektion, kein Ölwechsel - Maschin' kaputt.

Die Argumentation seitens Dacia, daß der Schaden auf einen verspäteten Ölwechsel zurückzuführen ist, würde in diesem Fall jeder Anwalt in der Luft zerreißen.

Haben andere Fahrzeuge mit dem gleichen Öl doch Wartungsintervalle, die über denen von Dacia liegen.
 
.....aber möglicherweise wäre der werkstatt beim service etwas aufgefallen, wodurch der schaden hätte verhindert werden können.
 
eben das Stichwort wird lauten

"Wartungsdiagnose Standard" wurde weder nach km noch nach Zeitvorgabe durchführt. PUNKT.

Wenn man es brutal betrachtet ist es so auch in Ordnung für den Rest der Dacia Kunden. Wenn jeder hier überziehen würde (wo ist der Hawk eye beweis für in/out????) würde der Preis/Auto steigen müssen um die GWL Leistungen umlegen zu können.
 
.....aber möglicherweise wäre der werkstatt beim service etwas aufgefallen, wodurch der schaden hätte verhindert werden können.

Genau wird ein Anwalt den Hebel ansetzen und prüfen, ob anhand des Wartungsplanes hier eine Unstimmigkeit diagnostiziert werden hätte können, die den jetzigen Schaden verhindert hätte.

Wenn nicht, dann könnte der Hersteller hier angreifbar sein.
 
Genau wird ein Anwalt den Hebel ansetzen und prüfen, ob anhand des Wartungsplanes hier eine Unstimmigkeit diagnostiziert werden hätte können, die den jetzigen Schaden verhindert hätte.

Wenn nicht, dann könnte der Hersteller hier angreifbar sein.

und genau hier wird die Ferndiagnose unseriös.
Sofern die Meldung des Ölgütesensors vor dem Schaden auch auf "BAD" stand, wird's keinen Cent geben - und eben zu Recht.
 
vorausgesetzt, es gäbe einen solchen ölgütesensor;)

ist beim dci standard, steht auch in der BDA sowie im "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Service und Garantie".

"Ihr Fahrzeug ist mit einer Vorrichtung zur Überprüfung der Ölqualität ausgerüstet. Diese warnt wenn aufgrund besonderer Einsatzbedingungen eine vorgezogene Wartung erforderlich ist".


.....
beim ERSTEN ÜBERZOGENEN Ölwechsel würde es mich nicht wundern wenn dieser Sensor ebenfalls angesprochen hat.

aber wie bereits zweimal angemerkt....Spekulation.....unseriöse Ferndiagnose.
 
Sofern die Meldung des Ölgütesensors vor dem Schaden auch auf "BAD" stand, wird's keinen Cent geben - und eben zu Recht.

Moin,

es gibt ja noch genügend andere Möglichkeiten als einen überfälligen Ölwechsel was als Schadensursache in Frage kommt.

Und eigentlich ist es völlig uninteressant ob man bei der Wartung schon irgendetwas hätte feststellen können was schlußendlich den Defekt verursacht hat.
Ist die Wartung rechtzeitig gemacht und tritt dann irgendwann innerhalb des Garantiezeitraums ein Fehler auf ist der Hersteller in der Pflicht.

Man kann ja durchaus versuchen DACIA zu kontaktieren mit dem Ansinnen auf Kulanz. Allerdings muß man dann schon ein wenig netter formulieren als im Eingangspost. Und auf das Aufbauen von Drohszenarien vielleicht ganz verzichten.
 
Ich vermute hier wird zu kurz gegriffen mit den Vermutungen ob anhand der abzuhakenden Punkte der Fehler erkannt werden konnte oder nicht (bei einer ordnungsgemäßen Wartung nach 12 Mon. oder 20 Tsd. km).

Dem Hersteller als Garantiegeber/dem Händler als Gewährleister, wurde durch überziehen des Intervalls gar keine Möglichkeit gegeben einen Fehler in egal welcher Form prinzipiell überhaupt erkennen zu können. Genau das wird vor Gericht mit zur Geltung kommen.
Versuche mal zu beweisen, dass sie das nicht erkannt hätten.
Evtl. war sogar zu dem Zeitpunkt irgendein Fehler hinterlegt, der bei Standarddiagnose angezeigt wird.

Irgendwelche Überlegungen, was andere Hersteller evtl. sogar für den gleichen Motor für längere Intervalle vorsehen sind mit Verlaub gesagt wertlos, dann hätte man von einem solchen Hersteller ein Fahrzeug kaufen müssen.
 
....Spekulation.....

Aber durch das erörtern verschiedener Ansichten werden u.U. auch Dinge auf den Tisch gebracht, die für den Betroffenen hilfreich sein können.

Damit will ich natürlich nicht die Meinung vertreten, daß man einen um Monate überzogenen KD gutheißt, aber eine Garantieverweigerung sollte natürlich auch sachlich begründet sein, - was in diesem Fall ja noch aussteht.

Wenn es auf dem Tisch ist, daß der verspätete KD aus einem ganz speziellen Grund für den Schaden verantwortlich ist, dann ist die Garantieverweigerung auch nachvollziehbar.

So wie der Sachverhalt uns aber derzeit bekannt gemacht wurde, schlägt der Fahrzeughersteller hier Nägel mit der breiten Kohleschaufel ins Holz.
 
aber eine Garantieverweigerung sollte natürlich auch sachlich begründet sein, - was in diesem Fall ja noch aussteht.

Inwiefern steht das aus? Die Vertragspflichten zur Gewährung der Garantie wurden verletzt - fertig.
Gewährleistung: Nicht ein Problem des Autohauses da was zu begründen oder von Dacia als Hersteller (wobei Dacia da sowieso nichts damit zu tun hat), Beweislast vollständig beim Eigentümer des Fahrzeugs, da mehr als 6 Monate nach Kauf - von der Seite des Händlers erst mal Sache erledigt bis ein Beweis auf den Tisch gelegt wird, dass da bei Auslieferung schon ein Fehler war.
 
mal im kurzen: den ALLERERSTEN Kundendienst nicht nach Herstellerspezifikation durchzuführen ist nicht anderes als: CASINO ROYALE.

und damit hat es sich für mich in diesem Thread auch weil einfach alles gesagt ist.
 
Moin,

zum Fahrzeug erhält (fast) jeder das Datenblatt für Garantie und Service.

Dann "Allgemeine Garantiebedingungen", Seite 1, Absatz Allgemeine Voraussetzungen für die DACIA Neuwagengarantie ff.

Zitat:
Eine Leistungspflicht eines DACIA Partner besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:

2. Unterpunkt: Die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle wurden eingehalten, das Fahrzeug wurde nach Herstellervorgaben gewartet und repariert.


Und jetzt soll nochmals begründet werden warum man keine Garantieleistungen erbringt? Also eine Begründung für die Begründung......
Die Begründung steht in den Garantiebedingungen schon vorsorglich drin.
Ein Mal müßte doch eigentlich reichen
 
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