1,5 dci 90 Motorschaden

Um es zu errechnen muß eine Eingabe stattfinden und wie soll diese Vorrichtung erkennen welcher Betriebszustand vorliegt wenn innerhalb dieser Vorrichtung keine Sensoren verbaut sind?
 
Hm... wir bringen hier Argumente und Gegenargumente vor, aber der Threadersteller hat außer dem Eingangspost nichts mehr geschrieben. Keine weiteren Details (Warnlampe, andere Symptome, Fahrweise, Ölkontrolle etc.), und keine weitere Reaktion. Mann könnte meinen, er sei mit dem Schaden sehr beschäftigt, aber ich hab eher den Eindruck, er hat seinen Ärger hier rausgelassen und ist schon wieder weg. Oder noch schlimmer, es war ein Troll. Der Schreibstil, die Punktuation, die Rechtschreibung... einiges spricht dafür. Selbst ich als Ausländer weiss, dass die Gewährleistung mehr mit "wahren" als mit einer Waffe zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat jemand den Link von 4:50 Uhr nicht geöffnet:
Einen zusätzlichen Sensor gibt es nicht.

Die Daten für das Aufleuchten der OCS-Warnleuchte werden durch das Motorsteuergerät analysiert und berechnet.

Die Oxidation des Motoröl wird über die Anzahl der Kurbelwellenumdrehungen durch den OT-Sensor berechnet. Beim Dieselmotor liegt der Grenzwert bei 85 Millionen Umdrehungen.

Für die Verdünnungsrate (nur bei Motoren mit Partikelfilter) wird die Lufttemperatur, die Kraftstoffmenge der Nacheinspritzung und die Anzahl der Filterregenerationen zur Berechnung verwendet.

Bei allen Dieselmotoren mit Partikelfilter (Steuerung DCM 3.4 und SID 305) ist diese Funktion freigeschaltet.
Bei allen Benzinmotoren mit der V42 Steuerung wäre diese Funktion möglich -ist aber deaktiviert, laut Schaltplan fehlt dort auch das Verbindungskabel zwischen dem Motorsteuergerät und der Leuchte in der Instrumententafel.
 
"ist das Öl schon nach 5.000km über dem KD-Intervall verschlissen? "

die eigentliche Frage lautet doch: wieviel Abrieb/Dreck/Gelumpe (auch nichtmagnetisch da AL Kopf etc pp) ist darin nach der Einfahrphase !!!enthalten ?????

===> ich krieg Kopfweh wenn ich den ersten Ölwechsel um 500km überschreite, wenn ich den zweiten aber (ohne Ölgütesensoranzeige) um 5000 überschreite geht's mir noch gut....[rein technisch betrachtet auch wenn das das auch gegen die GWL Bestimmungen verstossen würde].

Oh Mann, wir leben doch nicht mehr in den 70ern.
Mit den heutigen Fertigungsmethoden wird fast gar kein Abrieb mehr erzeugt bzw. Abrieb, den der Ölfilter locker herausfiltert. Ebenso hat sich im Gegensatz zu früher die Ölqualität stark verbessert, so dass der Schmierfilm stabiler ist was die Gefahr von Abrieb ebenfalls mindert.

Ganz davon abgesehen....als Käufer hat man zum Erhalt der Garantie / Gewährleistung sich an die vorgegebenen Intervalle zu halten. Eine 20.000 km Inspektion in der Vertragswerkstatt kostet kein Vermögen, hätte dem TE aber hier sehr weitergeholfen. Ich sehe es im vorliegenden Fall auch so: Vorgaben nicht eingehalten, Anspruch verwirkt. Pech gehabt, als bitteres Lehrgeld verbuchen.
 
Hm... wir bringen hier Argumente und Gegenargumente vor, aber der Threadersteller hat außer dem Eingangspost nichts mehr geschrieben.
Muss er nicht. Er kann jetzt einschätzen, welche Alternativen er hat. Denn nur er weiß, ob etwas geleuchtet hat, welches Fahrprofil er hatte, ob Daten ausgelesen sein könnten.

Er muss uns keine Rechenschaft ablegen.

Nett wäre eine Info in den nächsten Wochen, wie es ausgegangen ist.



Was mich interessiert: ob aus den hinterlegten Daten im Motorsteuergerät auch hervor geht, ob der Motor in der Einfahrphase hohe Drehzahlen abbekommen hat? Die Kurbelwellenumdrehungen von Beginn an müssten ja unlöschbar erhalten bleiben, dann könnte es auch jeweils einen zugehörigen Zeitstempel geben.
 
Ich versuche hier nur gedanklich einen technischen Zusammenhang zwischen dem überzogenen KD und dem Schaden herzustellen, ohne dabei den Leichtsinn des Betroffenen verteidigen zu wollen. ;)

Juristisch muss da kein Zusammenhang sein. Die Bedingungen zur Garantie, die jeder Käufer eines KFZ bei Vertragsabschluss durch Unterschrift ausdrücklich anerkennt, sind nicht eingehalten worden. Das reicht zum Erlöschen der Garantie - egal was für den Motorschaden ursächlich war.
 
Die Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung und beruht auf der gegenseitigen Einhaltung der Regeln.

Die Mobilitätsgarantie geht ja sogar noch einen Schritt weiter und fordert nicht nur die regelmäßigen Werkstattbesuche sondern die ausschließliche Betreuung inklusive Abschleppen durch von Renault/Dacia beauftragte Unternehmen im Scchadensfall. Die Mobilitätsgarantie gilt maximal ein Jahr und wird bei der Inspektion verlängert.

Das einzige, was hier greifen könnte, ist die Gewährleistung. Also ein Vorschaden, der schon beim Kauf bestanden hat und der bei rechtzeitiger Inspektion nicht erkannt worden wäre.
 
Agument gegen Gegenargument, egal wie die Sachlage auch ist entscheiden wirds am Schluss der Richter und wie er es Auslegt.

Moin,

das würde aber als Voraussetzung haben, dass es überhaupt ein Gerichtsverfahren gibt.
Genauso gut kann es sein, dass die Sache nach der ersten Beratung bei einem Rechtsanwalt vom Tisch ist. Weil aussichtslos aufgrund der nicht erfüllten Obliegenheiten (die termingerechte Wartung).

Und die Mobilitätsgarantie gilt bis zum Wartungstermin.
Und muß dann, gegen Bezahlung, verlängert werden.
 
Die Diskusion der letzten 7 Seiten auf dem Punkt gebracht:
Alles eine Sache der Auslegung der Tatsachen, wie so oft.
Agument gegen Gegenargument, egal wie die Sachlage auch ist entscheiden wirds am Schluss der Richter und wie er es Auslegt.

Stimmt einfach nicht!
Tatsachen lassen sich nicht auslegen!
Tatsache ist; Wartung/Ölwechsel nicht durchgeführt wie vertraglich vereinbart = Gararantie/Gewährleisungsverlust, Punkt und aus.

Ihr könnt jetzt von mir aus mit Steinen werfen, aber wenn ich Richter wäre, würde ich nicht nur vollständig Dacia Recht geben, nein ich würde noch nicht einmal eine Verhandlung zulassen.

Ich würde auch niemals auf die Idee kommen mit Gutachtern/Klagen zu kommen, sondern die Größe haben : "habe Mist gebaut, Wartung (um 5000 km;)) verpennt, oder bewußt überzogen(?)"
Einzig höflich anfragen, ob irgendein ( von mir aus auch nur teilweises) Kulanzmäßiges Entgegenkommen möglich wäre....weil Fragen kos´t ja nix.

Nochmals zur Erinnerung: es geht hier nicht um 150 km, sondern um 5000!
Die reißt normal niemand während einer einzigen Urlaubsfahrt runter<_<.
Und selbst wenn (Weltreise?:lol:), hätte die Wartung unterwegs erfolgen können und müssen(Renaultwerkstätten gibts nicht nur in D;)).
Daher verstehe ich die ganze Diskussion hier im Grunde nicht.
 
Naja, 5.000 ist ja mal nicht die Welt, in guten Monaten hab ich das in 3 Wochen geschafft. Aber das weiß man im voraus und kann das planen, irgendwie sind die paar Stunden im AH immer möglich gewesen
 
Nachdem ich das alles jetzt überflogen habe, frag ich einfach mal:

Wird die fällige Wartung in irgendeiner Form angezeigt?

Wenn ja, kann man von vergessen wohl nicht reden. Dann wurde das ignoriert.

Wenn nicht, und es wurde trotzdem vergessen, hat man wohl Mist gebaut.

Die vielen Tips, bzgl. was ist warum passiert, können stimmen, oder auch nicht.

Ich persönlich würde schon versuchen, da noch was zu retten. Allerdings erst mal nicht über einen Anwalt, sondern über die Schiedsstelle. Auch die können das Beurteilen und haben u.U. auch einen gewissen Einfluss.

Aber eins ist klar, wie manch einer schon erwähnt hat, ein Versäumnis des Fahrzeughalter liegt natürlich vor. Ob der kaussale Zusammenhang mit dem Motorschaden bewiesen werden kann ist fraglich.
Für mich ist das einmal mehr Grund, sich in der Garantie/Gewährleistungszeit eben genau an die Herstellervorgabe zu halten.

Gruß
Gerd
 
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