Aufladen Tiefgarage

Ihr macht den zweiten Schritt vor dem Ersten.
Lasst den TO doch erst einmal klären, ob er einen Anschluss von der Abzweigdose zum Laden seines E-Autos montieren und nutzen darf.
 
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Ich glaube es sind 10 A . Muss ich nochmal im Keller bei den Sicherungen nachschauen. Ansonsten Danke und noch einen schönen Rest Sonntag.
 
Hat das Schuko Ladekabel von Dacia 10 A oder 16 A. Konnte ich nicht rausfinden.
Das Ladekabel für die Haushaltssteckdose, also der sogenannte "Ladeziegel", kostet 300,- Euro Aufpreis und lässt 10A durch. Nennt sich auf der Rechnung "Ladekabel Schuko/Typ2 (Mode 2, 10A)". Eine regulär installierte Steckdose hält das aus. Angeraten wird, sich die reguläre Installation im Zweifel vom Hauselektriker bestätigen zu lassen.

In diesem Beitrag findest Du das Typschild vom Ladeziegel.

In diesem Beitrag ein Foto vom kompletten Ladekabel.

Die Ladezeit einer komplett leer gefahrenen Batterie beträgt 14 Stunden. Man fährt die Batterie aber nicht komplett leer, daher reicht dieses Ladekabel in der Regel. Wird der Spring eben immer aufgeladen, wenn er in der Tiefgarage steht.
 
Das hört sich nach einer sehr komfortablen Situation an, in der Du, @der Neue 1 , da bist. Ich hoffe, der Vermieter legt Deinem Vorhaben keinen Stein in den Weg. Aber das glaube ich nicht, denn wie Du schreibst, geht's ja "nur" um eine Haushaltssteckdose.
 
Neue Gesetzeslage in Österreich ab/seit 1.1.2022 (WEG-Novelle):

Das Langsamladen von E-Autos kann einem Miteigentümer (Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus) nicht untersagt werden. Ist nur anzeigepflichtig. Selbstverständlich muss die Herstellung eines derartigen Anschlusses durch einen behördlich zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

Die Herstellung bzw. der Betrieb einer derartigen individuellen Langsamladestation kann erst dann (zu einem späteren Zeitpunkt) untersagt werden für den Fall, dass eine Gemeinschaftsanlage errichtet wird.

Anmerkung:
Langsamladen deshalb, weil Schnellladestationen (vor allem mehrere parallel) bestehende Leitungen etc. mglw. überlasten würden.


Herstellkosten und auch Kosten des Betriebes jedenfalls sind von dem einzelnen Nutzer zu leisten.

Abgesehen davon ist noch zu klären (nicht gesetzlich explizit angeführt), wie es aussieht mit der Versicherungsdeckung.
Was passiert mit Schäden, die durch ein defektes Ladegerät/in Brand geratendes Fahrzeug etc. entstehen könnten?
Jedenfalls ist klar, dass dies durch eine KFZ-Haftpflcht nicht gedeckt wird, auch nicht durch eine Kasko, grundsätzlich.

Also, Vermieter/Miteigentümer anfragen, ihm schriftlich bestätigen, später durch Rechnung, dass Fachbetrieb alles notwendige durchgeführt hat. Und dann, nach schriftlicher Zustimmung, kannst du loslegen. Eventuell Magistrat/Hausverwaltung anfragen wegen bestehender Auflagen etc.

Alles Gute
 
Zu Tiefgarage und Elektroauto muss man allerdings sagen, dass es auch zu Streit kommen kann. Es gibt Mietergemeinschaften und Hauseigentümergemeinschaften, die Elektroautos in Tiefgaragen zu verhindern versuchen. Und es gibt Gebäudeversicherungen, die den Versicherungsschutz zu versagen versuchen. im Zweifel muss man sein Recht gerichtlich durchsetzen ... und dann stellt sich die Frage, ob man diesen Streit tatsächlich auf sich nehmen will.

Siehe dazu ein Link in diesem Beitrag.




Ach, noch was: der Dacia Spring ist für so etwas das ideale Auto, denn er geht sparsam mit dem Strom um und saugt nicht gleich das ganze Haus leer.
 
@Intrepid

Das ist nicht neu,gibt es in Verbindung mit Autogas Fahrzeugen genauso. ;)

Der TE gibt an nicht besonders viel zu Fahren und gedenkt am Wochenende zu Laden.

Bei so wenig Verbrauch wäre es,bei entsprechenden Angeboten am Ort,eventuell sogar möglich das während des Einkaufs oder so zu erledigen und in der Tiefgarage nicht zwingend notwendig.
 
Wenn ich in der Tiefgarage laden kann und darf, wenn das Auto dort parkt, fange ich doch nicht an, auf irgendwelchen Parkplätzen nach Ladesäulen zu suchen. Kann man machen, aber ich nicht. Dafür bin ich viel zu bequem.

Was meinst Du, wie ich mich jeden Abend über meine private Lademöglichkeit freue: Auto in die Garage, Stecker dran, fertig :). Der Stecker hängt doch an der Wand und guckt mich einladend an.
 
Das hört sich nach einer sehr komfortablen Situation an, in der Du, @der Neue 1 , da bist. Ich hoffe, der Vermieter legt Deinem Vorhaben keinen Stein in den Weg. Aber das glaube ich nicht, denn wie Du schreibst, geht's ja "nur" um eine Haushaltssteckdose.

Wenn der Vermieter das einem bewilligt, so muss er es dann den anderen auch bewilligen. Früher oder später läuft er dann aber die Gafahr, dass die gesamte Anschlussleistung des Gebäudes überschritten wird, wenn auf allen Parkplätzen eMobile stehen, die gleichzeitig geladen werden.

Genau vor diesem Problem stehe ich. 10 Häuser und 10 Garagen mit einer totalen maximalen Anschlussleistung vom Energieversorger von 68 kW. Das reicht nicht für 10 eMobile + 10 Haushalte + 10 Wärmepumpen.
 
Wenn der Vermieter das einem bewilligt, so muss er es dann den anderen auch bewilligen. Früher oder später läuft er dann aber die Gafahr, dass die gesamte Anschlussleistung des Gebäudes überschritten wird, wenn auf allen Parkplätzen eMobile stehen, die gleichzeitig geladen werden.

Genau vor diesem Problem stehe ich. 10 Häuser und 10 Garagen mit einer totalen maximalen Anschlussleistung vom Energieversorger von 68 kW. Das reicht nicht für 10 eMobile + 10 Haushalte + 10 Wärmepumpen.
Vor dem Problem stand ich. Lösung wäre eine eigene Hauptverteilung für alle gewesen, die in den nächsten Jahren ein Elektroauto anschaffen möchten. Das wäre die Goldrand-Lösung geworden. Und wir wären mit unserem Garagenhof die ersten in der Straße gewesen und hätten uns die Kapazitäten gesichert. Alle anderen sind abgesprungen, die Kosten von 25.000,- Euro waren dann doch zuviel. Dafür habe ich mir die freie Kapazität der verhandenen Hauptverteilung im Haus für mich vertraglich gesichert.

Wer jetzt handelt, kann noch Glück haben. Viele schlafen noch und können sich nicht vorstellen, dass sie bald selber Bedarf haben. Wobei sich an vielen Orten zwar Lastspitzen-Organisationsaufgaben ergeben, aber keine wirklichen Probleme. Und wenn doch, muss man halt über eine Speichermöglichkeit nachdenken.

Die in Deinem Beispiel gegebenen 68 kW stehen ja 24 Stunden zur Verfügung, das wären über 1.600 kWh pro Tag.
 
In unserem Fall ist auch mit viel Geld keine eigene Hauptverteilung erhältlich, weil der Energieversorger sehr restriktiv ist. Da ist nix mit schneller sein und sich was sichern, genau deswegen blockt der Energieversorger das schon mal von Anfang an ab.

Und was die 68kW anbelangt. Die darfst du nicht auf 24h umlegen, denn am Abend wenn alle Kochen, die eAutos laden wollen, TV, PC, Licht, Waschmaschinen laufen und die Wärmepumpe auch noch arbeiten soll, dann reicht das in der Spitze nicht. Klar könnte man das alles mit einem intelligenten Lastmanagement regeln, aber dem stehen inkompatible Verbrauchersysteme und immense Investitionskosten im Weg.
 
Ja, es passt noch nicht bei jedem.

Ich darf noch fünf Jahre arbeiten, wo ich noch Geld verdiene, vielleicht nochmal in häusliche Infrastruktur zu investieren. Mit ein bisschen Glück bekomme ich in dieser Zeit die übrigen Eigentümer noch von einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher überzeugt. Damit könnte man im Sommer bei 40° bis 45° sorglos die Klimaanlage laufen lassen und übernacht Elektroautos ohne Autoscham mit selbst geerntetem Strom laden.

So, jetzt aber ausgeträumt und zurück in die Tiefgarage: Vermieter fragen, vielleicht auch die Mitbewohner fragen - und dann Fakten schaffen. Wenn es im Laufe der Jahre mehr Elektroautos werden, ist man auch schon mit möglichen Lösungen weiter.
 
es ist halt auch Schwachsinn wieder überall von den höchstmöglichen Gleichzeitigkeitsfaktoren auszugehen. Komischerweise legt man die ja auch nicht bei der Planung des Hausanschlusses zu Grunde. Wenn du der Einzige in der Garage bist, dann sollten da noch Kapazitäten frei sein und wenn man es ganz stumpf machen will, dann schaut man sich den Lastgang an und zwickt dir per Zeitschaltuhr den Strom in den Hochlastzeiten. Zwischen 22:00-06:00 Uhr werden 2kw oder auch 3.7kw den Hausanschluss nichts ins Schwitzen bringen. Sonntag um 12:00 kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Es kann ja ganz einfach sein und wenn dir die Zeiten zum laden reichen, warum nicht? Wenn dann mehr Anwohner laden möchten, kann man ja hocheskalieren wenn es sein muss. Man schießt ja auch nicht mit Kanonen auf Spatzen ;)
 
Wie es einige Vorschreiber bereits dargestellt haben.

Trotz gesetzlicher "Freigabe" sind tatsächlich mehrere Punkte / Problemfelder abzuklären:

Beispiel:
Bei Mehrfamilienhaus neuerer Bauart/nach Sanierung von etwa 25 Wohnungen / plusminus 15 Stellplätzen Garage aufwärts, kann der Werber sicherlich auf eigene Kosten eine Leitung setzen lassen, wie oben beschrieben.

Und solange keine Gemeinschaftsanlage (per WE-Versammlung oder Umlaufbeschluss-Verfahren) beschlossen wird von Mehrheit der WE, kann jeder einzelne unabhängig voneinander dies tun.

Sollte aber später Gemeinschaftsanlage beschlossen werden (sinnvoll), dann wird diese zu benutzen sein.

Problem dabei:
Ganzheitlich wird sinnvoll sein, gleichzeitig Photovoltaik, Solarpaneele, Leitungskapazität etc auf den neuesten Stand zu bringen.
Das erfordert Investitionen, welche aus dem Reparatur, Erhaltungsfonds wie auch immer dieser genannt wird, zu leisten sind (entweder bereits gut dotiert, keine sonstige kurzfristig hohe Ausgaben absehbar, oder aber Darlehensaufnahme)

Dabei gibt es immer Strittige Punkte, zB Leute die keine Garage haben, kein Auto haben, wie sind diese and en Gesamtkosten zu beteiligen.
Zudem ist die Versicherungsdeckung, Erweiterung, wenn überhaupt möglich, dringend geboten.
RS-Deckung zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche etc.

Bei Investmenterfordernis von zumindest 5stellig und wahrscheinlich Hälfte der WE Nutzniesser wird das immer schwierig, auch abrechnungsmässige Verteilung.

Zum TE @der Neue 1 :
Je schneller er handelt, desto relativ einfacher wird es für ihn werden, mit Einvernehmen von Eigentümer und Beauftragung einer Fachfirma.

Gleichzeitig rate ich sofort eine Rechtsschutzdeckung einzuholen (Wartefrist beachten) zu Deckung von Abwehrkosten etwaiger "Rechthaberer"/ ungerechtgertigter Forderungen (Unterlassung, Rückbau etc.).

Bestes Gelingen!
 
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