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Das ist jetzt zwar etwas off-topic, aber dass ein Hersteller wie TRW oder auch Federal-Mogul zwei Bänder laufen lässt für OE und After-Sales, kann ich nicht recht glauben, denn das würde ja teurer sein, als ein Produkt für beide Marktbereiche anzubieten. Aber danke für den Hinweis! Ich hab gleich mal ATE und Federal-Mogul angeschrieben ob es bei denen einen Unterschied bzgl. ECE R13 und ECE R90 gibt, denn deren Ferodo-Beläge waren bei mir serienmäßig verbaut. Übrigens, zu Deinem ersten Link, da heißt es ja, dass ein belag nach ECE R90 zertifiziert werden kann, wenn er 10-15% weniger Leistung aufweist, als ein originaler Belag. Bei Eigenmarken und großen Teilelieferanten wie NK oder Optimal kann ich mir das auch vorstellen, aber bei den großen Bremsenherstellern ehrlich gesagt weniger. Aber ich bin auf die Antwort gespannt!Diese Originalteile werden zwar auch von Bosch/ATE/TRW (bei mir ists ATE) gefertigt, aber unterliegen noch strengeren Normen (ECE R13). Der Hersteller hat quasi zwei Laufbänder: Eines für den After Sales (ECE R90) außerhalb der Vertragswerkstätten und eines für den Originalteilvertrieb über den Hersteller. (ECE R13)
[Falls einer sagt das sei Quatsch, kann ich nochmal nachgucken, aber es gab wirklich zwei verscheidene ECE Normen, hab ich gemacht, ist die ECE R90 und R13..:_)).
,(ECE R 90 Norm - Erklärung im Bremsen Fachlexikon - at-rs.de (https://www.at-rs.de/ECE_R_90_Norm.htm)
Ich will nicht sagen, dass ATE/Bosch /TRW Aftersales nicht sicher sei, aber die Originalen sind eben doch nen Ticken besser. Alle Aftersalesbremsen brauchen "nur" die ECE R90 zu erfüllen.
(das ist die Norm grob beschrieben: ECE-R90-Norm definiert Mindeststandards für Bremsscheiben und -trommeln | topersatzteile.de (https://www.topersatzteile.de/blog/ece-r90-standards-fuer-bremsscheiben-und-trommeln/))
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge einer Diskussion über in Fahrzeugen der Marke Dacia verbauten Bremssysteme, bekam ich den Hinweis, ich solle lieber bei verschleißbedingtem Ersatz besser zu originalen Bremsbelägen greifen und nicht auf After-Sales Teile aus dem freien Teilehandel, denn diese sind nach ECE R13 geprüft, wohingegen After-Sales Teile nur nach ECE R90 geprüft sind und somit eine Minderleistung gegenüber originalen Belägen zwischen 10-15% aufweisen können. Trifft das auch auf Bremsbeläge Ihrer Marke zu? Werden tatsächlich Beläge speziell für den freien Teilehandel produziert, die in ihrer Leistung gegenüber den OE-Belägen eingeschränkt sind? Tatsächlich findet sich auf der Belagrückseite nur ein Aufdruck mit der Prüfnorm ECE R90.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Naja, gleichwertig kann für ATE schwierig werden, wenn sie auch Bremsbeläge für TRW-Systeme fertigen. Da bleibt dann nur ein vergleichbares Produkt übrigWers nicht glaubt, ein kleines Beispiel: Beim Markenhersteller ATE ist auffallend, dass der immer sich nur wagt zu sagen "[...] verwenden wir auch bei unseren ATE Bremsscheiben im Aftermarket nur modernste OE-Materialien und fertigen in vergleichbarer OE-Qualität.", also nur vergleichbar und nicht gleichwertig, das ist ein großer Unterschied,
ECE R90 für Bremsscheiben (http://www.ate.de/produkte/scheibenbremsen/ece-r90-fuer-bremsscheiben/)
Ich meinte damit die exakte Textformulierung muss so sein, wie es ATE auf deren Webseite beschreibt. Das wird wohl rechtliche Gründe haben, dass sie nur "vergleichbar" schreiben dürfen, denn sie stellen eben keine TRW-Beläge her, nur für TRW passendeNoch PS: "Naja, gleichwertig kann für ATE schwierig werden, wenn sie auch Bremsbeläge für TRW-Systeme fertigen." - sehr interessant
Du meinst sicher die Powerdisc? Da scheiden sich die Geister! Manche schwören darauf, andere nicht. Dann gibt es welche, die wollen Scheiben von Zimmermann, andere EBC-Bremsbeläge... Da ich eben ein TRW-System im Fahrzeug habe, ging ich davon aus, dass ich mit originalen TRW nichts falsch machen kann. Zumindest die Bremswerte auf dem Prüfstand waren beim letzten TÜV identisch, bzw. sogar etwas besser als mit der originalen Reibpaarung aus Renault-gebrandeten Scheiben und original verbauten Ferodo-Belägen. Sagen wir's mal so, wenn Scheiben und Beläge von einem Hersteller kommen dann sollte man auf der sicheren Seite sein. Aber auf die Antwort bin ich trotzdem gespannt.Übrigens auf ATE bin ich nen Ticken sauer, weil
1. Die diese Premium geriffelten Aftersales Scheiben nicht für meinen Logan MCV II anbieten, grrr, das mit dieser Riffelung ist echt clever, das kühlt besser, erfordert aber auch besseres Material!
2. die Keramikbremsbeläge gibts auch nicht abgestimmt auf Scheiben für mein Auto (wenn 1 ok wäre, würde es besser gehen) - Ja Verschleiß an den Scheiben kann nen Ticken höher sein (und die Beläge müssen dann mit gewechselt werden, daher bringts nicht viel) - packen aber echt ein bisschen besser zu und weniger Schmutz, das ist mir wichtig (mich nervt das immer, kaum die schönen Alufelgen geputzt schon sind sie wieder dreckig.....)
...
danke für Ihre Anfrage.
Grundlegend bezieht sich die ECE R13 auf die komplette Bremsanlage und die ECE R90 auf die Bremsbeläge. Somit sind die beiden Standards nicht miteinander zu vergleichen.
Unten führen wir Ihnen Auszüge aus den beiden Standards auf:
Regelung Nr. 13 (>> bezieht sich auf die komplette Bremsanlage)
EINHEITLICHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON FAHRZEUGEN DER KLASSEN M, N UND O HINSICHTLICH DER BREMSEN
Regelung Nr. 90 (>> gelten für die Ersatz-Bremsbeläge)
EINHEITLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG VON ERSATZ-BREMSBELAGEINHEITEN UND ERSATZ-TROMMELBREMSBELÄGEN FÜR KRAFTFAHRZEUGE UND IHRE ANHÄNGER
Regelung Nr. 90 im Anhang 3:
VORSCHRIFTEN FÜR ERSATZ-BREMSBELAG-EINHEITEN FÜR FAHRZEUGE DER KLASSEN M1, M2 UND N1
Regelung Nr. 90 im Anhang 3 unter Punkt 1 steht:
Die Einhaltung der Regelung Nr. 13 ist durch eine Fahrzeugprüfung nachzuweisen.
Regelung Nr. 90 im Anhang 3 unter Punkt 1.2 steht:
Das Bremssystem des Fahrzeugs ist gemäß den Vorschriften für die betreffende Fahrzeugklasse (M1, M2 oder N1) in der Regelung Nr. 13, Anhang 4, Absätze 1 und 2 zu prüfen.
Regelung Nr. 90 im Anhang 3 unter Punkt 2.1.1.3 steht:
Bei der Ersatz-Bremsbelag-Einheit ist davon auszugehen, dass sie gleichwertige Funktionseigenschaften wie die Original-Bremsbelag-Einheit aufweist, wenn die bei derselben Betätigungskraft oder demselben Bremsleitungsdruck in den oberen zwei Dritteln der ermittelten Kurve erreichten Werte der mittleren Vollverzögerung nicht um mehr als 15 % von den Werten abweichen, die mit der Original-Bremsbelag Einheit erreicht werden.
Zusätzliche Hinweise von der ATE Homepage:
"ECE-R90 Standard - ATE übertrifft diese Prüfvorschrift"
Von ATE wird keine A und B Ware vertrieben.
Weitere Informationen erfahren Sie über unsere Homepage ( www.ate.de ).
Mit freundlichen Grüßen
...
Mein persönliches Fazit:
Ich kann problemlos zur geprüften Markenware greifen und nach wie vor bin ich der Überzeugung, dass ich nichts falsch mache, wenn Beläge und Scheiben vom gleichen Hersteller stammen.
VW-Prospekt von wf, Seite 12:"Für neue Fahrzeugmodelle ab 2016 war die R90 Prüfung für die Beläge bereits Pflicht zur Erlangung der EG-Betriebserlaubnis"
Soweit ich das verstanden habe, ist ab 2016/2017 die verpflichtende ECE R13 Norm für Neuwagen (bzw. deren als Originalteil verbauten Bremsscheiben) mit der lascheren
ECE R90 Norm ergänzt und somit in Bezug auf die Bremsscheiben ersetzt worden worden
(Schon seit den 90er Jahren wurde die ECE R90 für Bremsscheiben umgesetzt/eingeführt wegen der Billigimporte korrekt).
Aber Korrekt auch die Kfz-Hersteller mit Ihren Originalscheiben müssen jetzt nur nach ECE R90 fertigen.
Macht aber Sinn, habe nie verstanden warum die Scheiben beim Neuwagen höhere Normen/Auflagen erfüllen müssen als beim Scheibenwechsel.
Aber bis 2016 musste das Originalbremsenprogramm der Hersteller mit den zusätzlichen Konsequenzen aus der ECE R13 fürs gesamte Bremsensystem erfüllen
(ja obwohl die ECE R13 sich auf ganze Bremssystem bezieht konnte man daraus auch strengere Standards für die Scheiben ableiten, Berispiel sieh unten)
Ich glaube auch nicht, dass die ECE R90 die ECE R13 ersetzt hat. Vielmehr bezieht sich die R13 einfach auf das Gesamtsystem, die R90 nur auf die Beläge. Ob das schon früher so war, da müsste man genauer recherchieren. Allerdings ist das der jetzige Ist-Zustand und der ist eben gültig für alle. Egal ob OE oder Aftermarket.Keine Vorgaben für Bremsscheiben
Für Bremsscheiben gibt es noch keine verbindlichen, gesetzlichen Mindestanforderungen
Das ist das, was ich ehrlich gesagt etwas bezweifle. Ich denke, dass besonders im großen Massenmarkt, die riesigen und für die Volumenhersteller "exotischen" Hochleistungsbremsen von Sportwagen zählen da nicht dazu, eine zweite Produktionslinie extra für Aftermarket zu installieren zu teuer ist. Ich glaube, dass ATE damit meint, dass ihre Beläge für OE und Aftermarkt identisch sind. Du kannst aber gern nochmal genauer nachfragen.Und übrigens ich bleibe dabei: Es gibt eine Aftersales und eine Originalhersteller (Erstaustatter) Produktionslinie. Die Aussage mit A und B kann man aber machen, sie bedeutet aber in Kombination mit dem vorherigen Text,
dass mit B Ware, Ware gemeint ist die die allgemeinen ATE Standrads unterbieten (etwas über der ECE R90) - aber (!) das scließt eben nicht aus, dass es noch bessere Ware geben kann (das ist dann eben keine A sondern A+ Ware).
A und B Ware bedeutet Ware mit gravierenden Unterschieden und deshalb ist das Statement richtig - es schließt aber nicht die feinen kleinen Unterscheide aus - ja, das ist eine Wortklauberei....
Dann kann es passieren, daß man sich Plagiate aus gepreßten Kamelmist einfängt