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Oldy
Der Gesetzestext gilt auch nur für Österreich.
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Eben! Zumal das nicht nur in Österreich gilt, auch bei uns muss jedes Kraftfahrzeug ein Typenschild tragen. Gilt übrigens EU-weit. Was darauf stehen muss, ist in der EU-Verordnung mit der Nummer 19/2011 festgelegt: die Typgenehmigung, die Fahrzeug-ID („FIN“), der Name des Herstellers, etc.Da wurde einfach mal rausgehauen ohne den Absatz gelesen und/oder verstanden zu haben.
Eben nicht. In Österreich kannst du dafür ein Bußgeld bekommen, scheinbar bis zu 6000,-. Angeblich hat Ungarn und Dänermark ähnliche Gesetze. Frage mich nur ob man da als EU-Ausländer wenn man dort nur Urlaub macht auch Probleme bekommen kann?Mit dem Herstellerlogo hat das nicht das geringste zu tun, das darf jeder nach Gutdünken entfernen, in Deutschland, in Österreich, im Rest der Welt...
Selbstverständlich darf man das, man muss nur den Absatz im KFG zu Ende lesen und siehe da:Echt in Österreich darf man sein Logo vom Auto nicht abmachen?
Nein, ein Typenschild im Motorraum ist nicht "dauernd gut lesbar", wie es im Gesetz ausdrücklich gefordert wird. Jedenfalls wenn man die Österreichischen Kommmentare dazu liest. Obergerichtliche Rechtsprechung scheint es dazu wie erwähnt nicht zu geben, da dies wohl nur in wenigen Ausnahmefällen mit Bußgeldern belegt wird.Dabei geht es nur um das Typenschild (meist im Motoraum) aussen kann man alles entfernen.
Nein, ein Typenschild im Motorraum ist nicht "dauernd gut lesbar", wie es im Gesetz ausdrücklich gefordert wird.
Nein, es geht um "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" - und das ist ein Typenschild hinter einer Türe oder Haube gerade nicht. Das hatte ich aber bereits erläutert, warum liest Du meine Beiträge nicht?Es geht da eindeutig um das Typenschild und von aussen ersichtlich ist nicht die Rede, es darf kein Papierzettel sein oder mit Filzstift auf den Lack gekritzelt etc.
Wo steht dass das von aussen sein muss ? (es muss nur dauerhaft gut lesbar sein = kein verwelkendes Blatt Papier)Nein, es geht um "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" - und das ist ein Typenschild hinter einer Türe oder Haube gerade nicht.
Das hatte ich aber bereits erläutert, warum liest Du meine Beiträge nicht?
Mir persönlich gefällt s CLEAN einfach besser, Hatte füher mal n Golf ... Teils gecleant und dann hinten n schönes Airbrush drauf... da wird das Fahrzeug zum Hinkukker.Erlaubt mir eine einfache Frage:
Was habt ihr für Gründe, das Logo zu entfernen ?
Würde mich interessieren.
Hmmm... und Du findest, dass ein Schild unter der Motorhaube "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" ist? Ich bin kein Anwalt, aber mir scheint damit den Vorgaben des Gesetzes nicht genüge getan zu sein.Das sagt aus das es 'unerheblich' ist wo das Typenschild vorhanden ist (also auch unter der Motorhaube)
Wie gesagt, die Vorschrift ist bescheuert, sie wird nur in wenigen Einzelfällen per Bußgeldbescheid geahndet und sie betrifft mich nicht, weil ich nicht in Österreich lebe. Ich denke, es gibt wichtigeres, über das zu diskutieren lohnt.Ändere mal kurz Deinen Standpunkt das es das Schild wie Dokker sein soll sondern gehe davon aus das es sich um das Typenschild handelt und schon sieht alles etwas anders aus.
Hmmm... und Du findest, dass ein Schild unter der Motorhaube "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" ist? Ich bin kein Anwalt, aber mir scheint damit den Vorgaben des Gesetzes nicht genüge getan zu sein.
Könnte man ja weiter spinnen, was wäre denn dann mit "unter der Fußmatte".