Dacia Schriftzug

Nach Löschung einiger Beiträge empfehle ich noch einmal einen Blick auf die Forenregeln zu werfen:
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Anschließend täte ein kleiner Abendspaziergang zur Abkühlung des Gemütes gut.
 
Da wurde einfach mal rausgehauen ohne den Absatz gelesen und/oder verstanden zu haben.

:prost:
Eben! Zumal das nicht nur in Österreich gilt, auch bei uns muss jedes Kraftfahrzeug ein Typenschild tragen. Gilt übrigens EU-weit. Was darauf stehen muss, ist in der EU-Verordnung mit der Nummer 19/2011 festgelegt: die Typgenehmigung, die Fahrzeug-ID („FIN“), der Name des Herstellers, etc.

Mit dem Herstellerlogo hat das nicht das geringste zu tun, das darf jeder nach Gutdünken entfernen, in Deutschland, in Österreich, im Rest der Welt...

Ciao
volker
 
Mit dem Herstellerlogo hat das nicht das geringste zu tun, das darf jeder nach Gutdünken entfernen, in Deutschland, in Österreich, im Rest der Welt...
Eben nicht. In Österreich kannst du dafür ein Bußgeld bekommen, scheinbar bis zu 6000,-. Angeblich hat Ungarn und Dänermark ähnliche Gesetze. Frage mich nur ob man da als EU-Ausländer wenn man dort nur Urlaub macht auch Probleme bekommen kann?
 
Naja, die Österreicher sind schon etwas merkwürdig. ;)

Aber ganz so dramatisch ist es dann doch nicht. Die Österreicher gehen wohl in der Tat über die von mir genannte EU-Richtlinie insofern hinaus, als dass die genannten Angaben "dauernd gut lesbar" sein müssen. Und dann gibt es eben übereifrige Beamte, die ein Typenschild, was beispielsweise erst nach Öffnen einer Türe oder der Motorhaube sichtbar ist, als nicht ausreichend erachten.

Bußgelder dazu sind aber selbst für Österreichische Verhältnisse so absurd und selten, dass die wenigen bekannt gewordenen Einzelfälle ein großes Echo in der Presse hervorgerufen haben. Und es gab dazu dann auch schon erfolgreiche Einsprüche, wenn zwar das Logo entfernt wurde, aber der Markenname noch auf andere Weise außen am Fahrzeug sichtbar zu erkennen war.

Die Österreichische Autorevue empfiehlt den Leuten, die Ihr Logo entfernen, einen kleinen Aufkleber irgendwo sichtbar am Fahrzeug anzubringen, der den Markennamen enthält, um damit auf der sicheren Seite zu sein.

Im übrigen scheint es auch in Österreich auch noch keine Rechtsprechung von Obergerichten zu diesem Thema zu geben - ich habe jedenfalls keine finden können. Was vermutlich daran liegt, dass in der Alpenrepublik keine nennenswerte Jagd auf Logo-lose Autos gemacht wird. Dazu sind selbst unsere Nachbarn nicht verrückt genug... :wall:

ciao
volker
 
Jetzt stellt sich mir die Frage.. was wenn der Dacia / Jogger (beides Folie) Schriftzug weg gammelt? :D
 
...dauernd gut lesbar (von außen)
Z.B. steht es doch auf dem Lenkrad. (gut lesbar von außen) :dance:
 
Echt in Österreich darf man sein Logo vom Auto nicht abmachen?
Selbstverständlich darf man das, man muss nur den Absatz im KFG zu Ende lesen und siehe da:

(4) Die Angaben gemäß Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 können auch in einem einzigen Schild, das mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden ist, enthalten sein.

Dabei geht es nur um das Typenschild (meist im Motoraum) aussen kann man alles entfernen.

LG Rob
 
Dabei geht es nur um das Typenschild (meist im Motoraum) aussen kann man alles entfernen.
Nein, ein Typenschild im Motorraum ist nicht "dauernd gut lesbar", wie es im Gesetz ausdrücklich gefordert wird. Jedenfalls wenn man die Österreichischen Kommmentare dazu liest. Obergerichtliche Rechtsprechung scheint es dazu wie erwähnt nicht zu geben, da dies wohl nur in wenigen Ausnahmefällen mit Bußgeldern belegt wird.

ciao
volker
 
Nein, ein Typenschild im Motorraum ist nicht "dauernd gut lesbar", wie es im Gesetz ausdrücklich gefordert wird.

Es geht da eindeutig um das Typenschild und von aussen ersichtlich ist nicht die Rede, es darf kein Papierzettel sein oder mit Filzstift auf den Lack gekritzelt etc.

Lies den Satz mal durch:

Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen.

Welche Schild (wie Dokker) aussen hat z.B. CM oder den Hubraum oder oder die FIN angedruckt ?

Das Typenschild ist wie ein Dokument anzusehen und das sollte kein Fisch (vergänglich und stinkend) oder Blatt Papier (dauerhaft eher nicht) sein, von dem Fahrzeug-Typkennzeichen ist hier nicht die Rede. (der Wegfall ist oftmals eine Bestellposition !)

LG Rob
 
Es geht da eindeutig um das Typenschild und von aussen ersichtlich ist nicht die Rede, es darf kein Papierzettel sein oder mit Filzstift auf den Lack gekritzelt etc.
Nein, es geht um "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" - und das ist ein Typenschild hinter einer Türe oder Haube gerade nicht. Das hatte ich aber bereits erläutert, warum liest Du meine Beiträge nicht?

Falls Du meine Ausführungen zwar gelesen hast, ihnen aber keinen Glauben schenken magst, ist das natürlich Deine Sache. Vielleicht helfen Dir die Ausführungen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich weiter:

„Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind. Diese müssen lediglich vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar sein, sodass ein unverwischbarer Aufkleber an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe wohl vom Wortlaut dieser Bestimmung erfasst wird bzw. der Vorschrift des § 27 Abs. 1 KFG durch derartige Aufkleber ebenfalls entsprochen wird.“

EDIT: Wie schon gesagt, PKWs mit entferntem Logo werden wohl nicht aktiv verfolgt, aber es gab durchaus schon Bußgeldbescheide dazu. Und es gibt übrigens zwei verschiedene "Interpretationen" der Vorschrift des § 27 Abs. 1 KFG in der Literatur. Die eine geht dahin, dass der Gesetzgeber tatsächlich die Erkennung der Marke eines PKW "von außen" im Blick hatte und die andere geht dahin, dass lediglich "schlampig formuliert" wurde, also eigentlich nur das beabsichtigt war, was Du oben ausgeführt hast und was auch die entsprechende EU-Richtlinie verlangt. Das Problem ist nur, dass Gesetze gemäß ihres Wortlauts anzuwenden sind und nicht danach, was der Gesetzgeber möglicherweise gemeint haben könnte.

ciao
volker
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, es geht um "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" - und das ist ein Typenschild hinter einer Türe oder Haube gerade nicht.
Wo steht dass das von aussen sein muss ? (es muss nur dauerhaft gut lesbar sein = kein verwelkendes Blatt Papier)

Das hatte ich aber bereits erläutert, warum liest Du meine Beiträge nicht?

Du liest etwas was im KFG KFG 27 so nicht steht, zeig mir die Stelle wo das Schild von aussen lesbar sein muss ?

Dein zusätzlich angeführter Text:

„Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind. Diese müssen lediglich vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar sein, sodass ein unverwischbarer Aufkleber an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe wohl vom Wortlaut dieser Bestimmung erfasst wird bzw. der Vorschrift des § 27 Abs. 1 KFG durch derartige Aufkleber ebenfalls entsprochen wird.“

sagt nichts anders aus das ein Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit dem Inhalt durch diese Vorschrift abgedeckt ist, er sagt aber nicht aus das es aussen sein muss.

-> Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind

Das sagt aus das es 'unerheblich' ist wo das Typenschild vorhanden ist (also auch unter der Motorhaube)

Du liest auch meinen Text nicht, zeig mir einen PKW der aussen an der Typenbezeichnung (Dokker oder Logan oder Spring) die geforderten Informationen:

Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern

zeigt ?

Ändere mal kurz Deinen Standpunkt das es das Schild wie Dokker sein soll sondern gehe davon aus das es sich um das Typenschild handelt und schon sieht alles etwas anders aus.


LG Rob
 
Erlaubt mir eine einfache Frage:
Was habt ihr für Gründe, das Logo zu entfernen ?
Würde mich interessieren.
Mir persönlich gefällt s CLEAN einfach besser, Hatte füher mal n Golf ... Teils gecleant und dann hinten n schönes Airbrush drauf... da wird das Fahrzeug zum Hinkukker.
 
Das sagt aus das es 'unerheblich' ist wo das Typenschild vorhanden ist (also auch unter der Motorhaube)
Hmmm... und Du findest, dass ein Schild unter der Motorhaube "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" ist? Ich bin kein Anwalt, aber mir scheint damit den Vorgaben des Gesetzes nicht genüge getan zu sein.

Könnte man ja weiter spinnen, was wäre denn dann mit "unter der Fußmatte". ;)

Ändere mal kurz Deinen Standpunkt das es das Schild wie Dokker sein soll sondern gehe davon aus das es sich um das Typenschild handelt und schon sieht alles etwas anders aus.
Wie gesagt, die Vorschrift ist bescheuert, sie wird nur in wenigen Einzelfällen per Bußgeldbescheid geahndet und sie betrifft mich nicht, weil ich nicht in Österreich lebe. Ich denke, es gibt wichtigeres, über das zu diskutieren lohnt. :rotate:

ciao
volker
 
Hmmm... und Du findest, dass ein Schild unter der Motorhaube "vollständig sichtbar" und"dauernd gut lesbar" ist? Ich bin kein Anwalt, aber mir scheint damit den Vorgaben des Gesetzes nicht genüge getan zu sein.

Könnte man ja weiter spinnen, was wäre denn dann mit "unter der Fußmatte". ;)

Es geht im Par 27 KFG nicht drum dass das Schild welches die Herstellerangaben usw. dokumentiert von aussen immer sichtbar ist sondern das es vollständig sichtbar (jetzt nicht auf irgendwelchen Teilen verstreut oder teilweise abgedeckt) und dauernd gut lesbar (also kein 'zerfallendes Papier' oder Gekritzel mit einem Stift der abwischbar ist oder unter UV verblasst) ist und somit bei einer Kontrolle es den Exekutivorganen möglich sein muss das Fahrzeug eindeutig zuordnen zu können. (auch Jahre nach der Zulassung)

Nach Deinem Textausschnitt zur Folge kann es auch unter der Fußmatte sein -> „Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind. Diese müssen lediglich vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar sein"

LG Rob (Ösi ;))
 
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