Die große Pro/Contra/Grenzwerte/Gesetze/etc. RDKS Diskussion

nö, bei der a-klasse lag es tatsächlich nur am auto.:D

aber soviel zur objektivität des adac, den lobbyisten der zahlenden autoindustrie
 
Der ADAC hat sich in jüngster Vergangenheit soch selbst lächerlich gemacht. Wer gibt denn noch etwas auf diese tollen Tests?

Auf solche Berichte gebe ich einfach nichts mehr. Als Fiat-Fahrer habe ich mir auch schon so einiges anhören müssen. Egal, solang es die "Premium"-Fahrer glücklich macht! :-)
 
nö, bei der a-klasse lag es tatsächlich nur am auto.:D

aber soviel zur objektivität des adac, den lobbyisten der zahlenden autoindustrie

Damit magst du vieleicht nicht so unrecht haben, aber geben wir ihnen doch mal eine Chance. Die sollte sie schon haben, gerade mit dem blick auf die letzten Katastrophen im Gesamtvorstand.

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Der ADAC hat sich in jüngster Vergangenheit soch selbst lächerlich gemacht. Wer gibt denn noch etwas auf diese tollen Tests?

Auf solche Berichte gebe ich einfach nichts mehr. Als Fiat-Fahrer habe ich mir auch schon so einiges anhören müssen. Egal, solang es die "Premium"-Fahrer glücklich macht! :-)

Ohhhh FIAT = Fehler In Allen Teilen
 
Wohl eher: Feuer In Allen Töpfen :-)

Gibt es solche Wortspiele auch für Dacia?
 
Für Fahrzeuge, die vor dem 1.Nov. 2014 ausgelliefert wurden, gilt diese Neuregelung Rdks nicht. Man muss auch nicht nachrüsten.
Ab 1.Nov ist dieser Murks bei Neufahrzeugen Pflicht,- wird serienmäßig verbaut, man braucht sich um eine Nachrüstung nicht zu kümmern.

Man muss sich leider doch darum kümmern: weil der 2. Parameter (Typisierung nach dem 1.12.2012) sicher auf sehr viele zutrifft. Mein Dokker ist am 13.12.2013 in Österreich genehmigt worden. Schwupps schon hab ich den Scherm auf......:angry::angry:
 
Man muss sich leider doch darum kümmern: weil der 2. Parameter (Typisierung nach dem 1.12.2012) sicher auf sehr viele zutrifft. Mein Dokker ist am 13.12.2013 in Österreich genehmigt worden. Schwupps schon hab ich den Scherm auf......:angry::angry:

Wieso haste da den Scherm auf?
Wenn dein Fahrzeug ohne dieses Dingsbums zugelassen ist, dann fährste so weiter bis du ihn verkaufst, verschrottest oder sonstwas damit anstellst.
 
Dampf beim ADAC abzulassen generiert solche Antworten...

Vielen Dank für Ihre Mail, wenngleich wir es sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Reklamation haben.


Ab 1. November müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Winterreifenwechsel Mehrkosten von 300 bis 350 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Wechsel auf neue Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.


Reifendruck-Kontrollsysteme sind sinnvoll, da sie einen plötzlichen Druckverlust sofort anzeigen und der Fahrer eine Warnung erhält. Bisher war das RDKS kein Bestandteil der Typzulassung und konnte deswegen außer Betrieb genommen werden, beispielsweise bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. Trotz der neuen Technik rät der ADAC weiter dazu, den Reifendruck alle 14 Tage zu kontrollieren.


Wer unsicher ist, ob sein neues Fahrzeug, das er in den vergangenen Monaten gekauft hat, verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte bei seinem Händler nachfragen. Wichtig ist auch zu wissen, ob ein direkt oder indirekt messendes System verbaut ist.


Alles zum Thema Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS) finden Sie hier:
Fehlerseite .aspx


Als Interessenvertreter seiner Mitglieder kann der Club jedoch neben der Information der Bevölkerung lediglich beratend den zuständigen Gremien zur Seite stehen. Darauf, ob die ADAC-Empfehlung durch die Regierungsvertreter letztendlich umgesetzt wird, hat der Club keinen unmittelbaren Einfluss.


Der ADAC wird sich auch weiterhin für die berechtigten Interessen der Autofahrer und deren Mobilität einsetzen.


Mit freundlichen Grüßen


Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.)
 
Wieso haste da den Scherm auf?
Wenn dein Fahrzeug ohne dieses Dingsbums zugelassen ist, dann fährste so weiter bis du ihn verkaufst, verschrottest oder sonstwas damit anstellst.

Zwei Kriterien (ab dem 1.11.2014 verkauft ODER nach dem 1.12.2012 genehmigt bzw. typisiert) bewirken, dass ich 2017 bei der Pickerlüberprüfung (TÜV) einen schweren Mangel aufgebrummt bekomme (EU-Bestimmung).

DESWEGEN hab ich und viele andere den Scherm auf......
 
Zwei Kriterien (ab dem 1.11.2014 verkauft ODER nach dem 1.12.2012 genehmigt bzw. typisiert) bewirken, dass ich 2017 bei der Pickerlüberprüfung (TÜV) einen schweren Mangel aufgebrummt bekomme (EU-Bestimmung).

DESWEGEN hab ich und viele andere den Scherm auf......


Das trifft für Fahrzeuge zu, für die nach dem 01.12.2012 erstmalig die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Damit ist nicht die Zulassung auf einen Fahrzeughalter gemeint.
Wenn dein Fahrzeug nach diesem Datum typisiert wurde, hast du das Kontrollsystem schon drin.
Einfach Nachrüsten wird so nicht gehen. Wie soll die Anzeige im Fahrzeug realisiert werden, wenn das Fahrzeug gar nicht dafür ausgerüstet ist?


Anderes Beispiel:
Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle Neufahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Mein Logan ist Baujahr 2013, Erstzulassung Januar 2014 und hat keins. Braucht er auch nicht, weil die Erteilung der Betriebszulassung für diese Typenreihe vor diesem Datum lag. Ich brauch das auch nicht nachrüsten, außer ich will es freiwillig haben.
 
@vie21

Der Lodgy wurde doch vor dem 01.12.2012 typgenehmigt. Mein Lodgy wurde in 2013 neu gekauft und erstmals zugelassen. Er hat definitiv kein RDKS und muss auch nicht nachgerüstet werden. Alle Lodgys, die das RDKS nicht verbaut haben und noch im Oktober 2014 neu zugelassen werden, müssen auch nichts nachrüsten.

Dass in der Tachoanzeige bereits eine Kontrollleuchte für das RDKS vorgesehen ist, heißt nicht, dass ein RDKS vorhanden ist. Für die Schaltanzeige sind ebenfalls Kontrolleuchten vorgesehen, obwohl es nicht verbaut ist. Dacia nutzt die Tachoeinheit für alle Fahrzeugtypen, um nicht eine Vielzahl verschiedener Versionen der Tacheinheit vorhalten zu müssen. Das spart Herstellungskosten. Und genau diese Kostenersparnis kommt uns als Dacia-Käufer zugute.

Viele Grüße
Roman
 
@vie21

Der Lodgy wurde doch vor dem 01.12.2012 typgenehmigt. Mein Lodgy wurde in 2013 neu gekauft und erstmals zugelassen. Er hat definitiv kein RDKS und muss auch nicht nachgerüstet werden. Alle Lodgys, die das RDKS nicht verbaut haben und noch im Oktober 2014 neu zugelassen werden, müssen auch nichts nachrüsten.

Genau das hab ich ja versucht zu erklären.
 
Was nicht von Anfang an drin ist, muss auch nicht nachgerüstet oder "freigeschalten" werden.
Erst, wenn die Dacias offiziell mit RDKS und den entsprechenden Felgen zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt mit dieser Ausstattung ausgeliefert werden, ist es Pflicht.
Alle, die es bis heute nicht drin haben, können froh sein und haben damit nichts zu tun. ;)
 
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