Die große Pro/Contra/Grenzwerte/Gesetze/etc. RDKS Diskussion

Er hat oder will es aber nicht verstehen ^_^

Viele Grüße
Roman

Ich glaube, das ist nicht böse gemeint von ihm.
Es werden wohl viele so denken und den Tag der Erstzulassung ihres Autos nehmen. Wer weiß schon, an welchem Tag für seine Baureihe die Betriebszulassung erteilt wurde. Und das ist ja maßgebend. Wenn die zugelassene Baureihe ohne zulassungspflichtige Veränderung 20 Jahre weiter gebaut wird, fährt die Kalaune die gesamte Zeit ohne dieses Dingens.
Aber welcher Hersteller baut schon 20 Jahre eine Baureihe ohne Veränderungen? Trabi und Wartburg wird ja nicht mehr gebaut.
 
Ja liebe Leute, im Post #292 schrieb ich: Typisierung meines Dokkers 16.12.2013

Hab jetzt natürlich auch für den Lodgy nachgesehen: Typisierung 13.12.2013.

Gekauft und somit erstzugelassen wurden beide 2014.

Diese Daten hab ich den Zulassungspapieren entnommen. Mag sein, dass irgendeine Form des Lodgy bzw. Dokker vor 2012 typisiert wurde, unsere Varianten - siehe oben.

Genau deswegen hab ich noch eine Hoffnung. Dass ich mich vielleicht auf die ursprünglichen Genehmigungen berufen könnte. Unsere Autos sind doch nur "Sondermodelle" danach, sozusagen das Grundmodell mit geänderten Ausstattungen. Z.B. Lodgy Supreme,...

Seit wann gibt es den Lodgy bzw. den Dokker in Version II?

@strolch
Danke für deinen Erklärungsversuch in #303

Ein für allemal: ich kann Erstzulassung und Typisierung unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer weiß schon, an welchem Tag für seine Baureihe die Betriebszulassung erteilt wurde.

Jeder, der in seine Papiere kuckt.


Und das ist ja maßgebend.

Eigentlich hatten wir doch festgestellt, dass ab einem bestimmten Stichtag JEDES neu zugelassene Fahrzeug ein RDKS haben MUSS, unabhängig von der EU Typengenehmigung.
 
im österr. Zulassungsschein in der selben Zeile wie das Datum der Erstzulassung :).

Werd morgen zum Händler fahren und klären ob eingebaut oder nicht und wie er gedenkt 2017 mit der Situation bei der Überprüfung umzugehen.
 
Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter (6) - Ganz rechts unten.

Danke.

Trotzdem verwirrt mich das jetzt ein wenig. Bei mir steht dort der 26.10.12, das würde heißen, daß ich am RDKS knapp vorbeigeschrammt bin. Nach diesem Datum müßte er aber mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, weil das ja ab 07.02.11 bei Neufahrzeugen Pflicht wurde. Das hab ich aber nicht. Was nun?

Oder hab ich einen gravierenden Denkfehler???
 
Danke.

Trotzdem verwirrt mich das jetzt ein wenig. Bei mir steht dort der 26.10.12, das würde heißen, daß ich am RDKS knapp vorbeigeschrammt bin. Nach diesem Datum müßte er aber mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, weil das ja ab 07.02.11 bei Neufahrzeugen Pflicht wurde. Das hab ich aber nicht. Was nun?

Oder hab ich einen gravierenden Denkfehler???
Vielleicht genau das Gleiche wie beim Rdks?
Datum Typgenehmigung/Erstzulassung?
 
Genau in diese Richtung gehen meine Gedanken.

Beim TFL sagte Dacia, das Urmodell wurde weiß Gott wann genehmigt, deswegen brauchen wir das nicht nachrüsten.
Ist ja nur eine Modellvariante.

Das TFL hätten viele gern gehabt aber mit der Begründung nicht bekommen.

So hoffe ich, dass Dacia auch beim RDKS denkt und die entsprechenden Bestätigungen ausstellt.
 
Ich mach mir da erst mal keine Waffel. Meine Winterreifen hat meine Werkstatt nach der Zulassung rausgesucht und so kommen die drauf.
Man kann mich doch nicht für Dinge verantwortlich machen, die der Hersteller nicht eingebaut hat. Das Zeugs ist nicht dran und nicht drin, also gut.

Sollte ich mal sehr gute Laune haben und meinen freundlichen DEKRA-Mitarbeiter besuchen, kann ich ihn ja mal fragen. Das hängt aber von der Tagesform ab, weil ich ihn ja privat besuche und nicht dienstlich :D .
 
Ich mach mir da erst mal keine Waffel. Meine Winterreifen hat meine Werkstatt nach der Zulassung rausgesucht und so kommen die drauf.
Man kann mich doch nicht für Dinge verantwortlich machen, die der Hersteller nicht eingebaut hat. Das Zeugs ist nicht dran und nicht drin, also gut.....

Das fällt noch unter Bestandsschutz. Wenn, dann ist der Händler als "Fachmann" verantwortlich - nicht du als Laie. Wenn das alles so zuträfe, dann hätte er den Wagen nicht mehr so verkaufen können und dürfen.
 
Noch ein Hinweis an alle, die jetzt unnötig wild nachrüsten wollen, weil sie meinen sie müssten bei der nächsten Hauptuntersuchung ein RDK-System vorweisen:

Man braucht neben den Drucksensoren auch ein Steuergerät welches die übertragenen Signale per Funk auch verarbeiten kann und ein entsprechendes Kombiinstrument, welches dem Fahrer die vorliegenden Daten anzeigen kann.

Die Nachrüstung läge preislich also nur im vierstelligen Bereich :lol:
 
Mir kommt gerade ein dummer Gedanke. Man liest ja hier im Forum oft, dass einige Probleme mit dem BT beim MediaNav haben. Kann es vielleicht sein, dass sich das MediaNav nicht mit dem Steuergerät für das RDKS versteht? Ist nur mal so ein Gedanke! Vielleicht vertragen sich die beiden nicht!
 
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