S
str
Das fällt noch unter Bestandsschutz. Wenn, dann ist der Händler als "Fachmann" verantwortlich - nicht du als Laie. Wenn das alles so zuträfe, dann hätte er den Wagen nicht mehr so verkaufen können und dürfen.
Gut formuliert, so sehe ich das auch. Ansonsten falle ja auch ich unter Bestandsschutz und somit hätte der Händler ein doppeltes Problem !