Die große Pro/Contra/Grenzwerte/Gesetze/etc. RDKS Diskussion

RDKS nachrüsten

Da man es ja bei allen Fahrzeugen ab 12.20012 braucht und ich es nicht habe, welches System kann man denn nachrüsten ?
Es gibt wohl universal Systeme, wo die Sensoren wie ne Ventilkappe auf das Ventil geschraubt werden.
ABER sind die auch alle TüV konform ??
Denn ohne ein RDKS bekommt man ja wohl ab 2018 keinen TüV mehr.
Hab zwar scho gegoogelt aber was der TüV da genau verlangt steht leider nie dabei. ??
Ich habe den Basis Sandero 2013. Evtl. hat schon Jemand was nachgerüstet ??
 
Da man es ja bei allen Fahrzeugen ab 12.20012 braucht .... ??

Ab Neuzulassung 11.2014 ist es Pflicht und insofern vom Fahrzeughersteller integriert, alles vorher muss man nicht nachrüsten, geht technisch auch nicht so einfach und ich würde auch keinerlei "Nachrüstsätze" kennen.
Da würde der Handel jetzt schon boomen mit Angebote ohne Ende!!
Sie müssen ja über den BC bzw. die Instrumentenanzeige angezeigt werden, kein Hersteller wird dir das "ummodeln".

NachrüstPFLICHT gibt es überhaupt nicht:
http://www.business-on.de/muenster/...ember-bei-neuzulassungen-pflicht-_id5422.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Es muss n i c h t nachgerüstet werde. Lass den Scheiss doch aus den Autos. Ist schon schlimm genug, dass man es den Neuwagen aufdrängt. Habe jetzt gelesen, dass man mit den direkten System RDKS ausspioniert wird. Das Fahrzeug kann so manipuliert werden, dass wenn du auf einer einsamen Landstrasse unterwegs bist, leuchten die RDKS-Lampen, du bleibst stehen und dann kommen die kriminellen ins Spiel. Also vorsicht bei so etwas. Ich würde weiterfahren, wenn ich so am Fahrzeug nichts bemerken würde und erst im sicheren Fahrwasser würde ich nachsehen gehen.
 
Ab Neuzulassung 11.2014 ist es Pflicht und insofern vom Fahrzeughersteller integriert, alles vorher muss man nicht nachrüsten, geht technisch auch nicht so einfach und ich würde auch keinerlei "Nachrüstsätze" kennen.
Da würde der Handel jetzt schon boomen mit Angebote ohne Ende!!
Sie müssen ja über den BC bzw. die Instrumentenanzeige angezeigt werden, kein Hersteller wird dir das "ummodeln".

NachrüstPFLICHT gibt es überhaupt nicht:
Teure Luftüberwachung: Reifendruckkontrollsystem in der EU ab November bei Neuzulassungen Pflicht

Gibt es nicht noch den Zusatz:
Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein
?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Typgenehmigung unter #6 im Fahrzeugschein.
 
Können wir die Diskussion nicht einfach mal unterlassen, ob man es nachrüsten muss oder nicht? Wenn es das Auto nicht hat, braucht man auch nichts nachrüsten.

Morgen ist der 1. November und Millionen von Fahrzeugen alle ohne Betriebserlaubnis??? :rolleyes:

Das ist nicht richtig. das haben wir doch alles schon durchgekaut. Bei NEUZULASSUNG ab dem 01.11.2014 MUSS ein RDKS vorhanden sein.

Das Auto kann ja wer weiß wie lange irgendwo unangemeldet gestanden haben und hat damit kein RDKS. In dem Fall MUSS es nachgerüstet werden.

Wer seinen Neuwagen OHNE RDKS bis heute noch nicht Tageszugelassen hat hat damit die Arschkarte.

Hier gibts einen Fahrzeugspezifischen Konfigurator.
Object moved
 
Zuletzt bearbeitet:
Super Vorschlag, reden wir nicht drüber , dann ist es weg.

Ich habe gerade mal nachgeforscht und man muß sehr wohl nachrüsten
( ausser ich habe mich verlesen )

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsbescheinigung Teil 1 -RDKS_214228.pdf

Da fallen eine Menge Fahrzeuge drunter.
Der Tüv wird wohl erst 2018 drauf achten ( vorher soll es ein geringer Mangel sein ), aber ihr kennt ja die Versicherungen.
Was werden die wohl machen? uns Geld schenken, odermit allen Mitteln versuchen nichts oder weniger zu zahlen, hmmm, da hat jedre so seine Erfahrungen.
 
Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS), auch Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) genannt, sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde. Gleiches gilt für alle Fahrzeuge dieser Klassen, die am 1.11.2014 oder später erstmals zugelassen werden.


Seit dem 1.11.2012 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, für die eine neue Typgenehmigung erteilt wird, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben.
Ab dem 1.11.2014 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben. Die installierten Systeme müssen in allen Fällen der ECE-R 64 entsprechen.






Beide Zitate stammen aus dem von vauzwo angegebenen Link. Lesen hätte geholfen.
 
Aha und bei mir steht unter 6 ( Typengenehmigung ) 15.03.2013 und unter Erstzulassung 14.05.2013
Und die M1 träfe auch zu.
Aber ich habe keine Serienmässige Druckkontrolle und jetzt ???
Es trifft bei diesen Daten zu, das es bindent ist und das bedeutet ich geh(und viele Andere ) müssen nachrüsten.
Es steht übrigens auch in anderen Artikeln das etwa ein Drittel aller neueren fahrzeuge nachrüsten muß.

Also eigentlich müßte bei allen Sanderos der 2. Baureihe, mit der Typengenehmigung nach dem 31.10.2012 ( und das dürften wohl Alle sein ) serienmäßig ein RDKS besitzen, tun sie aber nicht.
Ergo muß man nachrüsten.
Oder Was steht den bei euch so im Schein ??
 
Warum willst du dir Beulen ins Gehirn denken - fahr beim TÜV vorbei, oder besser E-mail, mit Fahrzeugscheinablichtung, und frage verbindlich nach. Dan weißt du mit Sicherheit was Sache ist.
 
Das Datum unter 6 bezieht sich auf die letzte Änderung der Typgenehmigung.
Als dein Fahrzeugtyp erstmalig die Betriebszulassung erteilt bekommen hat, war es mit Sicherheit ohne RDKS und daran ändert sich auch nichts mehr. Wenn dein Auto eine Typzulassung mit solch einem System hätte, wäre es funktionstüchtig eingebaut.

Selbstverständlich kannst du alles unternehmen, um ein solches System nachzurüsten. Sei dann bitte so nett und informiere uns über die Modalitäten der Nachrüstung, insbesondere darüber, wie dieses nachgerüstete System in die Bordelektronik eingebunden wurde.
 
Super Vorschlag, reden wir nicht drüber , dann ist es weg.

Ich habe gerade mal nachgeforscht und man muß sehr wohl nachrüsten
( ausser ich habe mich verlesen )

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsbescheinigung Teil 1 -RDKS_214228.pdf

Da fallen eine Menge Fahrzeuge drunter.
Der Tüv wird wohl erst 2018 drauf achten ( vorher soll es ein geringer Mangel sein ), aber ihr kennt ja die Versicherungen.
Was werden die wohl machen? uns Geld schenken, odermit allen Mitteln versuchen nichts oder weniger zu zahlen, hmmm, da hat jedre so seine Erfahrungen.

"ODER" heißt es! Aber wenn du möchtest, um nicht ständig an dem gleichen Thema rumzukauen, wo es zwischenzeitlich wirklich jeder durch die Medien weiß, dass der 01.11.2014 der Stichtag ist, bemühe dich einfach drum, schreib Dacia einfach an! Sicher werden sie bemüht sein, dein Fahrzeug umzurüsten. :lol:
... denn wer in Harmonie leben könnte und keine Sorgen hat, der macht sich welche ....
 
Wer sagt denn, dass es nachgerüstet werden muss?
Vielleicht ist ja eine entsprechende Kontrolleuchte vorhanden bzw eine Funktion im BC.
Vielleicht muss es schlichtweg nur aktiviert werden. Sensoren dran und gut.

Vielleicht, vielleicht......

In diesem Artikel
RDKS-Pflicht ab 1. November 2014: Reifenwechsel wird teuer! - autobild.de

steht, dass das Datum unter "6" in der ZB Teil 1 ausschlaggebend ist und dass das RDKS BEIM REIFENWECHSEL nachgerüstet werden muss.

Auf dieser Seite
Reifendruck Kontrollsystem – Alle relevanten Infos zu RDKS/TPMS @ ReifenDirekt.de

steht nun, dass ein RDKS NICHT nachgerüstet werden MUSS

Die Frage, die ich mir dabei stelle ist ob das jetzt Für das Ganze RDKS gilt oder nur für den Empfänger.

Wie ich schon anmerkte könnte es nämlich sein, dass viele diesen schon eingebaut haben und es einfach mangels Aktivierung gar nicht wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier findet man eindeutig den Hinweis: " Wenn ein Auto bei der Zulassung kein Reifendruckkontrollsystem besitzt, muss es auch nicht nachträglich nachgerüstet werden."

Reifendruckkontrollsysteme RDKS


Und auch hier steht: "Nein! Die EU Richtlinie gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden."


FAQ | RDKS-Wissen.de | RDKS-Wissen.de



Ich persönlich halte Aussagen von Kfz-Technikern und Reifenfachleuten immer noch für aussagekräftiger als Artikel der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.
 
Hier findet man eindeutig den Hinweis: " Wenn ein Auto bei der Zulassung kein Reifendruckkontrollsystem besitzt, muss es auch nicht nachträglich nachgerüstet werden."

Reifendruckkontrollsysteme RDKS


Und auch hier steht: "Nein! Die EU Richtlinie gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden."


FAQ | RDKS-Wissen.de | RDKS-Wissen.de


Ich persönlich halte Aussagen von Kfz-Technikern und Reifenfachleuten immer noch für aussagekräftiger als Artikel der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.

Da ist es wieder....
"Alle Fahrzeuge, die bei Zulassung....."

Das weiß nur der Hersteller. Wenn es eingebaut aber nicht aktiviert ist sieht man es nicht.

Auf die Typgenehmigung wird gar nicht eingegangen.

Fazit:
Auch diese Seite trifft keine eindeutig verwertbare Aussage.
 
Mal grundsätzlich und OHNE klugschei@.

Es gibt einen Begriff der nennt sich "Besitzstandswahrung".

Dieser Begriff findet auch Anwendung im KFZ-Bereich.
Fahrzeuge die nicht mehr den aktuellen Standarts entsprechen und ohne die sie heute nicht mehr zugelassen werden könnten, dürfen weiterbetrieben werden, da zum Zeitpunkt ihrer Erstzulasung andere Regeln gegolten haben.

Am Beispiel eines Fahrzeuges mit Euro3 ohne DPF.
Heute als Erstzulassung unmöglich weil Euro5 aktuell ist.
Trotzdem aber noch bis an sein natürliches Lebensende unbegrenzt betreibar ..... wenn auch mit höherem Steuersatz.

Wenn also ein Fahrzeug ohne Senoren seine Erstzulassung erhalten hat, dann ist eine Nachrüstung KEINE Pflicht, sondern wäre höchstens durch den Betreiber auf freiwilliger Basis möglich.
 
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