Zu diesem Thema mein letzter Post:
Was geschieht mit Neuwagen ohne die Systeme bei den Händlern?
Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem Stichtag 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, können dafür zum Beispiel eine Tageszulassung nutzen. Wolz rechnet gegen Ende Oktober mit einem Anstieg solcher Tageszulassungen - diese Fahrzeuge gibt es dann günstiger als Gebrauchte mit null Kilometern auf dem Zähler zu kaufen. Wer hier allerdings nur aufs Geld schaut und sich ein Auto ohne ESP zulegt, sollte sich der Einbußen bei der Sicherheit bewusst sein.
Das betrifft Fahrzeuge, die bisher
ohne RDKS beim Händler rumstanden.
Kann die Ummeldung von Autos ohne ESP und RDKS Probleme machen?
Nein. Wenn die Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 erfolgt ist, sind Ummeldung und Wiederzulassung das ganze Autoleben lang möglich. «In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge immer die Vorschriften erfüllen müssen, die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gegolten haben», erläutert Wolz. «Sonst dürften heute keine Oldtimer mehr fahren, da sie die aktuell geltenden Vorschriften nicht erfüllen.»
Das betrifft alle Fahrzeuge, die bis zum 31.10.2014 ohne RDKS zugelassen sind.
Nachtrag: Gerade im Netz nachgelesen: Bei Peugeot kann man das RDKS mit markenspezifischem Diagnosegerät aus der Steuerung austragen! Dürfte also ggf. bei mehreren Marken so sein.
Ich denke, jetzt sollte es der auch der letzte begriffen haben.
Wer immer noch anderer Ansicht ist, kümmere sich bitte um eine schnellstmögliche Nachrüstung auf eigene Rechnung. Auf anderem Weg ist dann wohl eine Erleuchtung nicht mehr möglich.
Nachzulesen sind meine Zitate im nicht ganz unrenommierten Handelsblatt.