Die große Pro/Contra/Grenzwerte/Gesetze/etc. RDKS Diskussion

Da ist es wieder....
"Alle Fahrzeuge, die bei Zulassung....."

Das weiß nur der Hersteller. Wenn es eingebaut aber nicht aktiviert ist sieht man es nicht.

Auf die Typgenehmigung wird gar nicht eingegangen.

Fazit:
Auch diese Seite trifft keine eindeutig verwertbare Aussage.

Du mußt doch wissen, was du bezahlt hast. Der Hersteller baut dir doch nicht so ein System ein, aktiviert es nicht und läßt es sich auch nicht bezahlen. Wenn schon allein die Sensoren ca. 150 € kosten, bekommst du doch den notwendigen Rest wie Empfänger u.ä. nicht für lau.
Wie viele Fahrzeuge fahren heute beispielsweise ohne Tagfahrlicht rum, ohne es nachrüsten zu müssen?



@ Helmut2: Für deinen Beitrag möchte ich dich umarmen. Knutschen könnte falsch ausgelegt werden.
 
Mal grundsätzlich und OHNE klugschei@.

Es gibt einen Begriff der nennt sich "Besitzstandswahrung".

Dieser Begriff findet auch Anwendung im KFZ-Bereich.
Fahrzeuge die nicht mehr den aktuellen Standarts entsprechen und ohne die sie heute nicht mehr zugelassen werden könnten, dürfen weiterbetrieben werden, da zum Zeitpunkt ihrer Erstzulasung andere Regeln gegolten haben.

Am Beispiel eines Fahrzeuges mit Euro3 ohne DPF.
Heute als Erstzulassung unmöglich weil Euro5 aktuell ist.
Trotzdem aber noch bis an sein natürliches Lebensende unbegrenzt betreibar ..... wenn auch mit höherem Steuersatz.

Wenn also ein Fahrzeug ohne Senoren seine Erstzulassung erhalten hat, dann ist eine Nachrüstung KEINE Pflicht, sondern wäre höchstens durch den Betreiber auf freiwilliger Basis möglich.

Deine Aussage ist soweit richtig nur wäre noch die Definition zu treffen, was das Vorhandensein eines RDKS ausmacht. Geht es dabei um das komplette System EINSCHLIESSLICH der Sensoren oder ist im Grundsatz nur der Empfänger gemeint, wobei die Sensoren nur als Zusatzteil für die Inbetriebnahme betrachtet werden?

Vielleicht haben die Hersteller entsprechend der Typgenehmigung ja ein RDKS eingebaut, nur im Hinblick auf die entgültige Zulassungspflich aus werbetechnischen Gründen darauf verzichtet, das publik zu machen.
 
Zu diesem Thema mein letzter Post:

Was geschieht mit Neuwagen ohne die Systeme bei den Händlern?

Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem Stichtag 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, können dafür zum Beispiel eine Tageszulassung nutzen. Wolz rechnet gegen Ende Oktober mit einem Anstieg solcher Tageszulassungen - diese Fahrzeuge gibt es dann günstiger als Gebrauchte mit null Kilometern auf dem Zähler zu kaufen. Wer hier allerdings nur aufs Geld schaut und sich ein Auto ohne ESP zulegt, sollte sich der Einbußen bei der Sicherheit bewusst sein.


Das betrifft Fahrzeuge, die bisher ohne RDKS beim Händler rumstanden.




Kann die Ummeldung von Autos ohne ESP und RDKS Probleme machen?

Nein. Wenn die Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 erfolgt ist, sind Ummeldung und Wiederzulassung das ganze Autoleben lang möglich. «In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge immer die Vorschriften erfüllen müssen, die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gegolten haben», erläutert Wolz. «Sonst dürften heute keine Oldtimer mehr fahren, da sie die aktuell geltenden Vorschriften nicht erfüllen.»


Das betrifft alle Fahrzeuge, die bis zum 31.10.2014 ohne RDKS zugelassen sind.




Ich denke, jetzt sollte es der auch der letzte begriffen haben.
Wer immer noch anderer Ansicht ist, kümmere sich bitte um eine schnellstmögliche Nachrüstung auf eigene Rechnung. Auf anderem Weg ist dann wohl eine Erleuchtung nicht mehr möglich.




Nachzulesen sind meine Zitate im nicht ganz unrenommierten Handelsblatt.
 
Hallole,

eine Frage:
ich habe meinen Sandero 2 am 22.10 dieses Jahres bestellt. (EU Fahrzeug) . Ist natürlich noch nicht mal gebaut und wird logischerweise
2015 erstmals zugelassen. Ist in diesem Fahrzeug RDKS vorhanden? Wenn nicht, bekomm ich das Auto ja nicht mal zugelassen? Oder ???
 
Hallole,

eine Frage:
ich habe meinen Sandero 2 am 22.10 dieses Jahres bestellt. (EU Fahrzeug) . Ist natürlich noch nicht mal gebaut und wird logischerweise
2015 erstmals zugelassen. Ist in diesem Fahrzeug RDKS vorhanden? Wenn nicht, bekomm ich das Auto ja nicht mal zugelassen? Oder ???

So sieht es aus.
In dem Punkt ist aber wohl eher der Händler in der Pflicht. Er kann ja schlecht ein Fahrzeug verkaufen, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht den gültigen Vorschriften entspricht.
 
So sieht es aus.
In dem Punkt ist aber wohl eher der Händler in der Pflicht. Er kann ja schlecht ein Fahrzeug verkaufen, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht den gültigen Vorschriften entspricht.

Hallo Duster,

muss noch dazufügen das es ein Stepway Prestige wird. Wenn ich jetzt aber auf die Deutsche Dacia Seite gehe und das Fahrzeug konfig. lass, ist dieses Kontrollsystem schon dabei. Nun ist es aber ein EU Fahrzeug, aber das Gesetzt gilt ja EU weit. Denk ich werde mal meinen Impoteur stressen ;-)



Update: hat sich erledigt, das Reifendingsbumsgedöns ist ab Werk dabei :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand mit einem Neufahrzeug liebägelt, das schon seit 3 Monaten bei einem Händler im Schaufenster steht und bei dem zu befürchten wäre, daß das RDKS noch nicht vorhanden ist, dann würde er im Falle eines Supergaus bei der Zulassungstelle einen kopfschüttelnden Sachbearbeiter vor sich sehen, der die Zulassung verweigert.

Das doofe wäre dann, daß das Fahrzeug schon bezahlt ist.

In solch einem Zweifelsfall kann man als Käufer aber den perfiden Wunsch äußern, daß der Händler das Fahrzeug gegen die ortsübliche Zulassungspauschale für den Käufer zuläßt. :badgrin:

Aber nein, ich glaube, soweit wird es nirgends kommen!

Weder Händler noch Dacia sind so doof, diesen Grenzbereich nicht schon ausgelotet zu haben.

Mit Sicherheit besteht bei solchen neuen "Altfahrzeugen" eine interne Empfehlung, was an diesen Fahrzeugen auf Kosten von Dacia VOR dem Verkauf zu ändern wäre.
Z.B. Aktivierung des RKDS in der Bordelektronik und nachträgliche Montage der Sensoren auf den vorhandenen Reifen.

KEIN Händler wird sich dem Spott aussetzen, ein Neufahrzeug zu verkaufen, das so nicht zugelassen werden kann. -_-
 
Zu diesem Thema mein letzter Post:

Was geschieht mit Neuwagen ohne die Systeme bei den Händlern?

Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem Stichtag 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, können dafür zum Beispiel eine Tageszulassung nutzen. Wolz rechnet gegen Ende Oktober mit einem Anstieg solcher Tageszulassungen - diese Fahrzeuge gibt es dann günstiger als Gebrauchte mit null Kilometern auf dem Zähler zu kaufen. Wer hier allerdings nur aufs Geld schaut und sich ein Auto ohne ESP zulegt, sollte sich der Einbußen bei der Sicherheit bewusst sein.


Das betrifft Fahrzeuge, die bisher ohne RDKS beim Händler rumstanden.




Kann die Ummeldung von Autos ohne ESP und RDKS Probleme machen?

Nein. Wenn die Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 erfolgt ist, sind Ummeldung und Wiederzulassung das ganze Autoleben lang möglich. «In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge immer die Vorschriften erfüllen müssen, die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gegolten haben», erläutert Wolz. «Sonst dürften heute keine Oldtimer mehr fahren, da sie die aktuell geltenden Vorschriften nicht erfüllen.»


Das betrifft alle Fahrzeuge, die bis zum 31.10.2014 ohne RDKS zugelassen sind.

Nachtrag: Gerade im Netz nachgelesen: Bei Peugeot kann man das RDKS mit markenspezifischem Diagnosegerät aus der Steuerung austragen! Dürfte also ggf. bei mehreren Marken so sein.




Ich denke, jetzt sollte es der auch der letzte begriffen haben.
Wer immer noch anderer Ansicht ist, kümmere sich bitte um eine schnellstmögliche Nachrüstung auf eigene Rechnung. Auf anderem Weg ist dann wohl eine Erleuchtung nicht mehr möglich.




Nachzulesen sind meine Zitate im nicht ganz unrenommierten Handelsblatt.


@ Strolch
DANKE!! Deine Ausführung ist sehr wohltuend, weil scheinbar der 01.11. als Datum zur ERSTzulassung zur Doktorarbeit mutiert. Einfaches darf durchaus einfach bleiben! :lol:
Wo bis zu diesem Zeitpunkt nichts drin ist, kann (braucht) man auch nichts nachrüsten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist die von mir erwaehnte Seite auf der steht dass das Datum der Typgenehmigung in der ZB unter "6" ausschlaggebend ist.
Hier wird immer wieder darauf hin gewiesen dass das falsch ist.

Was denn nun?

Das erwähnte Datum der Typgenehmigung von 2012 bedeutet ja nicht automatisch, dass jeder Hersteller das RDKS zu diesem Zeitpunkt schon integriert hat.
Wenn der Hersteller in seiner Beschreibung beim Kauf des Fahrzeuges kein RDKS erwähnt hat und es auch nicht als Ausstattungsdetail funktionierend vorhanden ist, sind Gedanken daran hinfällig.
Einige Renault-Modelle haben aktiviertes RDKS schon längere Zeit, insofern gilt das Datum von 2012. Ein Deaktivieren des Systems wäre auch damals schon illegal gewesen.
Wenn Dacia bisher seine Modelle ohne RDKS ausgeliefert hat (Thema Spar-Renault), gibt es auch nichts nachzurüsten.

Zudem wäre es mir den zeitlichen Aufwand an Recherche nicht wert. Falls der TÜV wider Erwarten ein Fahrzeug mit RDKS bemerkt, das keine passenden Ventile hätte, gilt es aktuell als geringer Mangel. Insofern hätte man dann immer noch Zeit, in Ruhe alles anpassen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

wikipedia.org schrieb:
Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64[4] müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Ab 1. November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen beim Verkauf vorgeschrieben.

Regelung Nr. 64 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit
einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem
Reifendrucküberwachungssystem


Renault Österreich gab mir folgende Auskunft:

Das Genehmigungsdatum in meinen Papieren (16.12.2013) bezieht sich nur auf die letzte Erweiterung der ursprünglichen Genehmigung.
Beispiel: Genehmigungsnummer e2*2001/116*0314*70 vom 16.12.13 bedeutet, dass es sich hier um die 70. Erweiterung im Jahr 2013 der Ursprünglichen aus 2001 handelt (die letzten beiden Ziffern).

Das bedeutet, dass unsere beiden keine Hardware seitens der Technik voreingebaut haben und somit das RDKS bis zum Autolebensende kein Thema mehr ist, weil immer das Datum der ersten Homologierung zählt und nicht das Datum der letzten Erweiterung.

Aktuell gibt es diese Nummer mit 72 am Ende - diese Autos haben technisch das RDKS schon an Bord. Das sind dann die, die ab 1.11. ausgeliefert werden (ausgen. Lagerbestand, lt. Gesprächspartner stark aufgestockt).
 
Gut. Dann liegt die Autobild falsch.:eek:
Teilt das denen mal Jemand mit? :D
 
Einige Renault-Modelle haben aktiviertes RDKS schon längere Zeit, insofern gilt das Datum von 2012. Ein Deaktivieren des Systems wäre auch damals schon illegal gewesen.


Das Deaktivieren vorhandener RDKS-Systeme vor dem 01.11.2014 war nicht illegal. Es wurde nur zu keinem Zeitpunkt empfohlen. Vor diesem Zeitpunkt war das RDKS kein Bestandteil der ABE.
Die Kfz-Innung empfiehlt, sich eine Deaktivierung auf Kundenwunsch schriftlich bestätigen zu lassen und veröffentlicht sogar die entsprechenden Formulare.

Die Kfz-Innung ist ja nun auch nicht irgendwer, sondern der erste Ansprechpartner aller Werkstätten.

http://www.kfz-innung-wp.de/kfz/pdfs/Reifen_aktuelle_InformationenSR.pdf


Beachtet dazu in meinem Link die Seiten 31 und 32, bzw. Punkt 6.2.1 Deaktivierung des Reifendruck-Kontrollsystems.

 
Es geht mir nicht ums Ausprogrammieren sondern um das Anlernen und die Batteriekapazität zu prüfen. Ich wechsel meine Reifen selber und hab keine Lust zum Anlernen 2x im Jahr zum Händler zugehen. Der will ja auch Geld fürs Anlernen. Also wird sich so ein Diagnosegerät wohl irgendwann amortisieren, oder?

Hier hab ich eine gute Zusammenfassung gefunden
http://de.trost.com/FlippingBooks/0/14287_rdks_ueberarbeitung/14287_fo_rdks_ueberabeitung_screen.pdf

Stimmt! So betrachtet könnte es sich nach 5 Jahren amortisiert haben.
Lt. Medien verlangen die Händler 50-70,--€ fürs "Anlernen".
Wobei ich glaube, dass in Zukunft Vieles mit dem Thema billiger wird und man keine 60,-- € mehr für einen RDKS-Sensor bezahlen muss. Bei ebay werden ja jetzt schon neue Markensensoren zum Teil billig versteigert.

Was mich noch irritiert: Sie laufen scheinbar alle auf 433 Mhz, aber modellbezogen gibt es oft ziemliche Preisunterschiede... Passen sie nicht alle überall rein??

Mal sehen, wie es in 10 Jahren aussieht, dann dürften unsere beiden RDKS-freien Dacias wohl ausgedient haben. Wenn Dacia dann immer noch hochpreisig über aktive Systeme läuft, macht es schon bald Sinn, über Marken nachzudenken, die über ABS laufen, dort spart man sich den ganzen Unfug, denn damit ist Dacia in den Folgekosten kein günstiges Fahrzeug mehr.

Bei 2 Satz Felgen mit einer Sensorhaltbarkeit von angegebenen 2 Jahren kommen 3000,--€ für Sensoren zusammen plus 500,--€ fürs "Anlernen" (Dauer 10 Jahre) und das auch nur, wenn in einer Fahrsaison (Sommer oder Winter) ein Sensor mittendrin nicht aufgibt (Akku), dann kostets wieder mit einer Felge ersetzen und Anlernen so um die 120,--€ aussertourlich....
 
Zuletzt bearbeitet:
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