Corax
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Dokker dCi 90 2016 / Duster TCe130 4x4
Wenn ich es richtig verstehe, ginge es, wenn:
1. du einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit T 190km/h im Sichtfeld des Fahrers anbringst.
(Hierzu stellt sich mir die Frage, ob das nötig ist, wenn die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Geschwindigkeit niedriger ist?)
2.Die max. zulässige Achslast deutlich unter 1090kg liegt.
kannst du besser selber mal nachlesen unter:
Lastindex Reifen (Tragfähigkeitsindex)
Geschwindigkeitsindex Reifen: H, Z, V, W, Y... - AUTO MOTOR ÖL
Geschwindigkeitsindex: Wie schnell darf mein Reifen fahren?
Zitat aus ADAC-Seite (https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kennzeichnung Pkw Reifen_868KB_33176.pdf)
"Neuerung seit Ende 20041): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindig-
keit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h
fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren SpeedIndex
zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen
sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeug-Papieren nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis
300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdimensioniert.
Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von
Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
Bei effektiven Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder
Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe
hierzu auch Punkt 2e und 2f.
1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG"
danach ginge es je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit auch ohne Aufkleber.
1. du einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit T 190km/h im Sichtfeld des Fahrers anbringst.
(Hierzu stellt sich mir die Frage, ob das nötig ist, wenn die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Geschwindigkeit niedriger ist?)
2.Die max. zulässige Achslast deutlich unter 1090kg liegt.
kannst du besser selber mal nachlesen unter:
Lastindex Reifen (Tragfähigkeitsindex)
Geschwindigkeitsindex Reifen: H, Z, V, W, Y... - AUTO MOTOR ÖL
Geschwindigkeitsindex: Wie schnell darf mein Reifen fahren?
Zitat aus ADAC-Seite (https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kennzeichnung Pkw Reifen_868KB_33176.pdf)
"Neuerung seit Ende 20041): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindig-
keit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h
fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren SpeedIndex
zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen
sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeug-Papieren nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis
300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdimensioniert.
Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von
Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
Bei effektiven Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder
Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe
hierzu auch Punkt 2e und 2f.
1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG"
danach ginge es je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit auch ohne Aufkleber.
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