Duster II Abgasnormen Benziner

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Wenn der NEFZ-Wert noch mit drin steht verstehe ich nicht, daß Du den teureren WLTP Satz zahlen musst. Steht ja so im Gesetzestext des Bundesfinanzministerium drin:


Also wäre bei Dir und allen anderen jetzt noch der günstigere Wert anzusetzen bis Erstzulassung 31. Aug. 2018. Ob da wohl ein Beamter Deiner Zulassungsstelle etwas zu eifrig war? ...oder hat der nen´ anderen Kalender als wir? Würde ich bei der Zulassungstelle nachfragen. Ist ja für die nächsten Jahre ein nicht unerheblicher Betrag der da zusammen käme.

Hi,
die Mitarbeiterin hat es sich aber nicht einfach gemacht. Sie hat noch einen Vorgesetzten gefragt und sich für den Eintrag fast entschuldigt. Ich war heute noch einmal da und sie hat bestätigt, das sie so eintragen muss. Ich warte jetzt den Bescheid ab.
mfg
 
Da ich Landratsamt arbeite, werde ich mal mit unserem Leiter der Zulassung telefonieren.

Edit:
So, ich habe eben nachgefragt. Die Zulassungen wurden aufgefordert, falls die WLTP Werte schon in der COC Bescheinigung steht, müssen sie diese verwenden. Da es anscheinend auch auf die Marke drauf ankommt, könnte er für mich nachsehen wie es beim Duster aussieht, allerdings bräuchte er dafür die COC Bescheinigung - die habe ich allerdings noch nicht, da mein Auto noch nicht da ist :D

Aber wenn hoetti_1 schon schreibt, dass es bei ihm der Fall war, dann wird es auch so sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde dann ja bedeuten, daß man das zuviel Bezahlte somit irgendwie rückwirkend wiederbekommen müsste oder auf dem KFZ-Steuerbescheid der alte Wert berechnet wird bzw. ein entsprechender Abzug gleich mit drauf ist.
 
Da ich Landratsamt arbeite, werde ich mal mit unserem Leiter der Zulassung telefonieren.

Edit:
So, ich habe eben nachgefragt. Die Zulassungen wurden aufgefordert, falls die WLTP Werte schon in der COC Bescheinigung steht, müssen sie diese verwenden.
Das widerspricht doch aber dem Gesetz! Die Dienstanweisung kann nur falsch sein, denn so eröffnen sie ja wenn man mit dem Widerspruch durchkommt, dass bei Wiederzulassung dann der WLTP Wert nach dem 1.9. berechnet wird.

EDIT:
Laut Bundesfinanzministerium

II. Erforderliche Anpassung #1 - Zeitpunkt der Umstellung Als Zeitpunkt zur Umstellung der Besteuerungs- und Incentive-Grundlagen auf WLTP kann frühestens der 1. September 2018 gewählt werden. Vor diesem Zeitpunkt sind Neufahrzeuge mit WLTP-Werten sowie Neufahrzeuge ausschließlich mit NEFZ-Werten parallel im Angebot. Damit wäre zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine zusätzliche Differenzierung zwischen diesen beiden Neufahrzeugkategorien erforderlich. Da im WLTP Sonderausstattungen im CO2-Wert mit erfasst sind, im NEFZ hingegen nicht, würde eine frühere Umstellung zu einer hohen Intransparenz aus Kundensicht und einer Ungleichbehandlung führen. 2 Die EU KOM hat diese Problematik im Zuge der Diskussion um die Umstellung des Pkw-Labels sowie weiterer Kundeninformationssysteme ebenfalls bereits erkannt und eine einheitliche Umstellung dieser Systeme zum Stichtag 1.1.2019 empfohlen. Eine Orientierung daran wird aus Sicht des VDA für die Umstellung von Steuern und Incentives dringend empfohlen, auch vor dem Hintergrund, dass z.B. in Deutschland die jährlich zu entrichtende Kfz-Steuer mit auf dem Label ausgewiesen wird. Die Niederlande haben ebenfalls eine Umstellung ihrer Steuertabellen zu diesem Datum angekündigt. Für Fahrzeuge der auslaufenden Serie bis zum 31.8.2019 kann eine abweichende Regelung getroffen wderden. Fahrzeuge, die zum Umstellungszeitpunkt bereits im Markt sind, sollten keiner Steueränderung unterliegen, d.h. mit den bestehenden Werten im bisherigen System bewertet werden (Bestandsschutz).

EDIT 2 (noch wichtiger für die Zulassungsstellen):
III. Erforderliche Anpassung #2 - Referenzen auf den „offiziellen CO2-/Verbrauchs-Wert“ In den derzeit relevanten gesetzlichen Anforderungen für die Fahrzeugbesteuerung und -incentivierung wird unter Verweis auf die entsprechenden EU-Regularien die Verwendung der „offiziellen CO2-Werte“ für die Besteuerung gefordert. Dies sind heute die NEFZ-Werte, die auch in den CoC-Dokumenten der Fahrzeuge zu finden sind. Ab dem Zeitpunkt der WLTP-Zertifizierung haben Fahrzeuge in den dann gültigen CoC-Dokumenten jedoch mindestens bis Ende 2020 zwei Tabellen mit CO2- und Verbrauchswerten – eine mit NEFZ- und eine mit WLTP-Werten. Der einfache Verweis auf die entsprechende Regularie ist dann nicht mehr eindeutig. Die nationalen Regelungen zur Besteuerung sowie weitere Regularien für die Incentivierung sind daher entsprechend anzupassen. Dabei ist jedoch je nach Umstellungszeitpunkt zu berücksichtigen, dass ggf. sowohl Neufahrzeuge angeboten werden, die bereits WLTP- und NEFZ-Werte haben als auch noch ausschließlich nach NEFZ zertifizierte Fahrzeuge. Bis zum Zeitpunkt der Umstellung der Fahrzeugbesteuerung / -incentivierung für alle Neufahrzeuge auf WLTP sollten die NEFZ-Werte herangezogen werden. Da bereits im Sommer 2017 die ersten nach WLTP-zertifizierten Fahrzeuge zugelassen werden können, müssen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen auf nationaler Ebene aber kurzfristig mit einem Zusatz versehen werden, dass diese Fahrzeuge bis zum Umstellungszeitpunkt der Steuer-/Incentivesysteme auf WLTP explizit nach den NEFZ-Werten aus den dann vorliegenden CoC-Dokumenten gekennzeichnet werden. In Deutschland verweist das Kfz-Steuergesetz bisher direkt auf die EU-Verordnung, die den NEFZ als Prüfverfahren vorschreibt. Spätestens zum 1.1.2021 sollten diese Verknüpfung bzw. das Steuersystem auf WLTP umgestellt sein, da dann keine Notwendigkeit mehr besteht, die NEFZ-Werte in den CoC-Dokumenten fortzuführen. Die notwendige Überarbeitung der Steuergesetzgebung sollte eindeutige Verweise auf die Einträge in den CoC-Dokumenten beinhalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn mir jemand seine Duster 2 COC Bescheinigung zukommen lässt, kann ich morgen nochmal vobei schauen und es mit ihm direkt prüfen.
Er meinte er braucht dazu die COC Bescheinigung, da er iwas abfragen muss. Kann gerade nicht genau sagen was, da er es mir nur kurz am telefon erklärt hat und ich es schon wieder vergessen habe ;-)
 
Wenn man hier auch nochmals nachliest, zeigt sich, dass eure Landratsämter eben nicht dem Gesetz nach handeln. Denn genau das was jetzt passiert ist, soll eben nicht passieren!
Wie wirkt sich der neue WLTP-Abgastest auf die Kfz-Steuer aus? - Bundesfinanzministerium - Themen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/2017-05-10-zoll-kfz-steuer.html)
~~~~
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1. Juli 2009 für neue Personenkraftwagen nach dem Hubraum und dem von den Zulassungsbehörden an den Zoll übermittelten CO2-Prüfwert für das jeweilige Fahrzeug bemessen. Um frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, sieht das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anlehnung an das Verkehrsrecht den 1. September 2018 als einheitlichen Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer vor (siehe Drucksachen 18/11234, 18/11532 und 18/12143 des Deutschen Bundestages). Ohne das Gesetz würden CO2-Werte nach WLTP bereits ab Mitte 2017 bis Ende August 2018 sporadisch für die Steuerbemessung wirksam.

Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
 
Jetzt mal langsam. Noch gibt es nichts 100%ige Aussage. Evtl werden die Werte nur eingetragen für die Zukunft, ich hab keine Ahnung. Ich kann es noch nicht genau sagen weil ich mein Auto noch nicht habe. Außerdem war das ein schnelles 1minütiges Telefonat, weil ich selbst keine Zeit hatte. Wie gesagt, ich bräuchte eine COC Bescheinigung um nochmal genauer nach zu fragen. Diese habe ich aber nicht.

Vielleicht werden ja durch die Abfrage die alten Werte ermittelt und ans Finanzamt übertragen. Aber wie gesagt, das ist alles nur auf der Luft gegriffen.
 
Würde dann ja bedeuten, daß man das zuviel Bezahlte somit irgendwie rückwirkend wiederbekommen müsste oder auf dem KFZ-Steuerbescheid der alte Wert berechnet wird bzw. ein entsprechender Abzug gleich mit drauf ist.
Wenn Menschen arbeiten, machen sie Fehler. Also: am Ende des Kfz-Steuer-Bescheides steht, wie man Widerspruch einlegt. Quellen, die den Widerspruch begründen, finden sich hier im Thread. Und: eventuell liegt der Fehler schon bei der Erfassung im Straßenverkehrsamt. Aber das lässt sich sicher klären und heilen. Auch kann ich mir vorstellen, dass der Hersteller es versäumt hat, die NEFZ-Werte in das CoC-Papier zu schreiben. Das wäre dann so ein typischer Dacia-Vorfall.
 
Fakt: Dacia/Renault muss bei TCi und dCi ab 01.09.2018 mindestens Euro 6c liefern. - Also müssen sie was tun, die derzeitigen Mooren können sie dann nicht mehr ausliefern.
Die 6c läuft aber schon ein Jahr später am 01.09.2019 wieder aus, dann ist die 6d-temp verpflichtend, die "etwas" länger hält als ein Jahr.

Meine Einschätzung: Ich denke nicht dass es wirtschaftlich ist in knapp 12 Monaten 2x eine Produktionsumstellung erst auf 6c dann auf 6d-temp zu machen.

Von daher spekuliere ich darauf, dass zum 01.09.2018 zumindest der neue TCi 1.3 Benziner mit 6d-temp kommt. - Der 1.2er soll ja auch noch komplett eingestellt werden, von daher glaube ich auch nicht, dass der für ein paar Monate noch mit speziellem BPF auf 6c hochgerüstet wird.

Beim Diesel bin ich mir nicht ganz so sicher, der Treiber könnte aber sein, dass bei künftigen Fahrverboten 6c genauso eingestuft wird wie 6 und 6b - Dann wären die Dinger ab September 2018 praktisch unverkäuflich - damit ist Euro 6d-temp für den Diesel ab 01.09.2018 auch nicht unwahrscheinlich.
(nicht vergessen: Die gleichen Renault-Motoren werden im ganzen Renault/Nissan/Dacia - Konzern und auch noch bei Daimler verbaut. - die werden nicht exklusiv nur für Dacia produziert)

Dass Dacia bei (Einzel)Kundenanfragen die Bälle flach hält und nichts sagt/ankündigt ist ja nur logisch. Die müssen/wollen vor dem 01.09.2018 noch so viel wie möglich vom Altbestand verkaufen...

"Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine konkretere Aussage treffen."

Da lache ich nur..:lol: Richtig ist:

"Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir noch keine konkretere Aussage treffen."

Das kann mir keiner erzählen, dass die jetzt immer noch keinen Plan haben was sie nach den Werksferien im August ausliefern werden...
Die Vorbereitungen für die Produktionsumstellung in 4 Monaten müssen doch längst laufen...


Natürlich wissen die Konzerne schon mehr oder zumindest planen und reagieren im Vorraus. Es ist aber auch klar das die seinen Kunden auch nichts davon verraten werden, die müssen auch aus den ganzen Nummer bestmöglich für sich rauskommen. Wie das so schön heißt: Das ist der Frage, der Einstellung ;-)
 
Von September 2017 bis September 2018 müssen alle neu auf dem Markt eingeführten Fahrzeuge (neues Modell/neuer Motor) nach dem WLTP-Verfahren zertifiziert werden. Ab September 2018 müssen alle Neufahrzeuge nach WLTP zertifiziert werden.

Um es für Sie als Kunden einfacher zu machen und eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleiten, werden bis Ende 2018 alle Verbrauchsangaben gemäß der heutigen NEFZ Zertifizierung abgebildet. Dafür werden die Ergebnisse aller Fahrzeuge, die bereits nach WLTP zertifiziert werden, in das äquivalente NEFZ-Ergebnis umgewandelt. Ab Januar 2019 werden allen veröffentlichten Referenzwerten ausschließlich WLTP-Werte zugrunde liegen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass weder die Fahrzeugleistung noch der tatsächliche Kraftstoffverbrauch davon beeinflusst wird, welches Zertifizierungsprotokoll angewendet wird.

Die von den Herstellern veröffentlichten Daten zu CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch werden nach WLTP jedoch wahrscheinlich höher erscheinen, weil das neue Protokoll die tatsächlichen Fahrszenarien besser wiedergibt.

Vereinfacht ausgedrückt ist WLTP genauer als NEFZ, aber es ändert nicht die tatsächlichen Leistungs- und Verbrauchswerte.


Das bedeutet doch, das der Co2 Ausstoss mit WLTP gleich bleibt, nur ein höherer Wert wird angegeben. Bedeutet doch auch, das die KFZ- Steuer höher wird. Also wieder mal etwas, wo der Staat "abzocken" kann!
 
Das bedeutet doch, das der Co2 Ausstoss mit WLTP gleich bleibt, nur ein höherer Wert wird angegeben. Bedeutet doch auch, das die KFZ- Steuer höher wird. Also wieder mal etwas, wo der Staat "abzocken" kann!

Der Co2 Ausstoß wird bei WLTP höher, weil diese Verbrauchswerte mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Verbrauchswerte von NEFZ sind ja in der Praxis nicht erreichbar, weil sie unrealistisch niedrig sind.

Gruß 'Wyatt
 
Der Co2 Ausstoß wird bei WLTP höher, weil diese Verbrauchswerte mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Verbrauchswerte von NEFZ sind ja in der Praxis nicht erreichbar, weil sie unrealistisch niedrig sind.

Gruß 'Wyatt[/QUOTE
Nehmen wir den aktuellen Duster 125 TcE. Mit NEFZ sind es ca. 145 g/km Co2, und mit WLTP ca 30 g/km Co2 mehr. Das heißt doch, das die Steuer ca. 60,- Euro höher ist als vorher. Am Motor oder dem Co2 Ausstoss ändert sich aber nichts......
Gruß aus dem Allgäu
 
Dann zahlen wir die neue Maut doch über die Steuererhöhungen.
 
@Bawi24
Da hast du recht, die Steuer wird teurer, obwohl die Abgaswerte unverändert sind. Nur die Messmethode ändert sich.

Gruß Wyatt
 
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