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Wollen wir das mal hoffen.....bei "hoetti1" hat die Zulassungsstelle anscheinend den höheren Wert der WLTP-Messung eingetragen. ich nehme mal an, das er deshalb auch eine höhere KFZ-Steuer bezahlen muss.....Morgen. Aber wenn ich richtig verstanden habe, die Steuer wird höher aber nur für die ab 1.9. zugelassene Fahrzeuge oder?
Nehme ich auch an, die Zulassungsstelle hat eine Fehler gemacht.... bei "hoetti1" hat die Zulassungsstelle anscheinend den höheren Wert der WLTP-Messung eingetragen. ich nehme mal an, das er deshalb auch eine höhere KFZ-Steuer bezahlen muss ...
Weil mich das Thema langsam nervt, hab ich eben beim Hauptzollamt und bei der Zulassung angerufen.
Mir wurde von beiden Ämtern gesagt, dass aktuell beide Werte (NEFZ und WLTP) eingetragen werden, aber die Berechnung der Steuer nach dem alten Wert geht.Somit muss bis zum 31.08 die Steuer definitiv über den alten Wert berechnet werden, auch wenn beide Werte eingetragen werden.
Somit hat die Zulassung soweit bei hoetti_1 keinen Fehler gemacht weil es so standard ist, es wird der alte Wert verwendet und der neue "nur" eingetragen.
Hätte ich mal zurück geblättert, hat er ja auch so geschrieben:Somit hat die Zulassung soweit bei hoetti_1 keinen Fehler gemacht weil es so standard ist, es wird der alte Wert verwendet und der neue "nur" eingetragen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14:EURO6, WLTP, AD, PI/CI, M, N1 | --- Feld 22: CO Wert nach NEFZ:149 --- Feld V7: 175
dummy
Hätte ich mal zurück geblättert, hat er ja auch so geschrieben:
In meinem Steuerbescheid wurde mit dem niedrigeren Wert gerechnet (138g/km). Ich zahle aktuell 110€ Kfz-Steuern.Hallo,
ich habe gestern meinen neuen Duster II SC115 zugelassen. Dabei wurde festgestellt, dass ein neues Prüfverfahren angewendet wurde; d.h. anstatt 149g Schadstoff jetzt 175g. Das bedeutet lt. Zulassungsstelle ca. 50.- mehr für die KFZ Steuer. Es ist jetzt April 2018 und nicht September. Trotzdem.....
Auf der HP vom Bundesfinanzministerium steht das es nur Fahrzeuge betrifft die nach dem 1. Sep 2018 ihre Erstzulassung bekommen.Wer weiß was da geplant ist? Evtl. will man die vor dem 01.09. Zugelassenen dann doch noch ab 01.10. mit zur Kasse bitten?
@Wabaki No.1 Warst schneller als ichLaut Bundesfinanzministerium soll das nur für Neuzulassungen ab dem 01.09. gelten, wie Rolly22 schon geschrieben hat.
Wie wirkt sich der neue WLTP-Abgastest auf die Kfz-Steuer aus? - Bundesfinanzministerium - Themen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/2017-05-10-zoll-kfz-steuer.html;jsessionid=9AFB85F6D71BE77E6C5CD4E346FB3655)
Abschnitt: Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
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Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
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Dann hoffe ich mal das das so bleibt und nicht nochmal geändert wird? Man weiß ja nie was denen morgen so alles einfällt?