Das Verbot ist schon lange gekippt worden, und hat keinen Bestand mehr. Untersuchungen haben ergeben, das ein mit Gas betriebenes Fahrzeug kein nennenswertes höheres Risiko darstellt, als ein mit nur Benzin oder Diesel betriebenes Fahrzeug. Kannst da ruhig Parken, selbst wenn da irgendwo so ein altes Schild noch hängen sollte.
Die Rechtsvorschrift nennt sich Garagenverordnung, im Saarland steht noch folgendes drin, unabhängig von "alten Schildern", aber vielleicht kann man ja bei alten Schildern auch im Parkverbot stehen bleiben (Aber der Reporter im Autogasjournal weiß es bestimmt besser):
§_24 GarVO
Abstellen von Druckgasfahrzeugen
Kraftfahrzeuge, die mit Druckgas betrieben werden, das schwerer ist als Luft, wie Propan, Butan und deren Gemische, dürfen in
Garagen nur abgestellt werden, wenn sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann.
Und hier das wichtige:
gibgas - Tiefgarage
"Eigentümer und Betreiber
Allerdings steht es Eigentümern und Betreibern frei das Hausrecht zu nutzen und in Einzelfällen die Einfahrt zu untersagen."
Meine Anmerkung: Das sind die alten Schilder!!!!!!!!
Und hier noch der Verstoß:
§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"Widerrechtlich ist gegen den Willen des Eigentümers, er hat seinen Willen mit dem Schild klar ausgedrückt!".
"
Eindringen ist das Betreten entgegen dem Willen des Berechtigten."