Ersatzteilversorgung Gasanlage - Weitere Möglichkeiten???

Texas - ich kann dir ja leider auch nur sagen, was mir das AH sagt :-( Habe ja als Laie mal überhaupt keine Ahnung...

Werde bis Dienstag warten und sonst wirklich im AH und bei Dacia Deutschland mal nen bissel Wind machen...?!
 
Lass Dich nicht abwimmeln, es ist ein Teil einer Fahrzeugspezifischen Ausrüstung, da spielt es keine Rolle ob Du noch mit Benzin fahren kannst
Du kannst ja mal Darauf hinweisen, dass durch den Benzinbetrieb auch höhere Verbrauchs- Kosten entstehen, welch Du gegebenfalls auch geltend machen wirst.

Dann kommt noch hinzu das Dacia die Teile für die Gasanlagen nicht selber herstellt, erkundige Dich wer der Herstellet ist und frage dort nach. Hast Du ein Ergebnis drücke es der Werkstatt oder Dacia auf die Nase dann spurten die schon.

Einfach nicht zaghaft sein und ruhig mal auf den Putz hauen, Du hast als Kunde mehr Rechte als Du denkst.

Berufen die sich auf Dacia Frace dann gebe den Hinweis auf das bestehende EU-Kundenrecht bzw. deren Gesetzgebung.

Und das Autohaus, dass hat dich als ihren Kunden zu vertreten und sollte sich auch mal mehr Mühe geben, würde ich auch mal, so am Rande anmerken.

Wir haben uns auch nicht abwimmeln lassen, das große Aufgebot mit Unterstützung durch unser Autohaus. Die Mehrkosten hat ja unser Autohaus durch den kostenlosen Ersatz-Diesel mehr als ausgeglichen. Während dieser Zeit haben wir über 10tsd. Km abgerissen. Ärgerlich war halt das Warten, Mailen, Telefonieren, etc. Mit dem "günstigen" Kauf des sofort verfügbaren Lodgy dci110 war der Frust schnell vergessen. Leider warte ich noch immer seit 5 Monaten auf den versprochenen Wertgutschein über 300 Euro seitens DACIA-Deutschland, den man mir aufgrund der Unannehmlichkeiten und Mehrkosten Benzin/Gas versprochen hatte :angry:
 
So verlockend die günstigen Tankrechnungen auch seien mögen. Ausbleibende Ersatzteillieferungen, Werkstätten/Händler ohne ausreichende Erfahrungen gepaart mit den motorspezifischen Nachteilen (weniger Drehmoment, höhere Drehzahlen) plus die nervenden Fehler, die hier im Forum zu lesen sind erlauben für mich nur den Rückschluß: Bei entsprechendem Fahrprofil gäbs einen Diesel...-_-
 
Naja, mal abwarten, ob sich das AH diese Woche auch mal zu einer Seite bekennt und vielleicht Richtung Dacia "ein bisschen Druck" aufbaut, wenn das Teil wieder nicht verfügbar ist?!

Kann ja nicht ewig so weiter gehen....und wenn nicht geht es in dieser Woche an den schriftlichen Teil mit Fristsetzung und Androhung von Schadenersatz gegen Dacia und das AH.

Wenigstens die Differenz Gas - Benzin - Kosten will ich eigentlich erstattet bekommen. Und natürlich wieder ein LPG-fahrendes Auto haben.

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"Schadensersatzforderung" eigentlich nur an Dacia oder auch an das AH richten?
 
"Schadensersatzforderung"

GARANTIEBEDINGUNGEN


Der DACIA Partner entscheidet, ob im Rahmen von Garantiearbeiten mangelhafte Teile repariert oder durch
DACIA Originalteile oder sonstige von DACIA ausdrücklich zugelassene Produkte ersetzt werden. Er wird
den Kunden hierüber informieren. Festgestellte Mängel oder Schäden werden nach den Anweisungen des
Fahrzeugherstellers beseitigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag,
Minderung oder Schadensersatz (beispielsweise Ersatz für Nutzungsausfall, Standzeiten, entgangenen
Gewinn, sonstige Folgeschäden) stehen dem Käufer aus diesen Garantien nicht zu.
 
Das heißt ja letzteen Endes bei den Garantiebedienungungen, dass ich in diesem Fall (und andere sonst natürlich auch) vollkommmen am A... bin!

Dacia gibt also vor was repariert werden muss und das AH kann ja auch fast nur abwarten und tun, was sie gesagt bekommen. Man kann also ¨nett androhen¨, dass....

...aber eigentlich kann man nur auf Kulanz hoffen und muss sich dem, was auch immer kommt - auch wenn ein Teil momentan nicht lieferbar ist, beugen.

Also sicherlich kann man sein Glück versuchen, was ich auch werde, aber ob es Aussichten auf Erfolg gibt?! Aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt???!!! *hoff*
 
Das heißt ja letzteen Endes bei den Garantiebedienungungen, dass ich in diesem Fall (und andere sonst natürlich auch) vollkommmen am A... bin!

Dacia gibt also vor was repariert werden muss und das AH kann ja auch fast nur abwarten und tun, was sie gesagt bekommen. Man kann also ¨nett androhen¨, dass.....

Deshalb nur aus Erfahrung sprechen kann: Unser kleiner Renault-Familien-Betrieb hat uns im nachhinein mehr geholfen, als wenn wir einer großen
Renault-Kette vertraut hätten. Nachteil war halt, dass der Händler nicht so geschult in Gas-Anlagen ist. Aber dieser Händler hat uns nie hingehalten und belogen, er hat uns direkt an DACIA-Deutschland mit seiner Hilfslosigkeit verwiesen, dieser Händler hat uns über 6 Monate kostenlos einen Diesel zur Verfügung gestellt, dieser Händler hat uns den EU-Lodgy dci110 ohne Wartezeiten zu einem Top-Preis verholfen .......ansonsten wären wir Renault/Dacia auch nicht mehr treu geblieben........es lag alleine an unserem Händler :D
 
@ Texas

Das gilt nur bei Garantiefälle, welche sich im üblichen Rahmen bewegen.

Sollten Reparaturen, Ersatzteilbestellungen den üblichen Rahmen der erforderlichen Reparatur, evtl. Vergleichswerte deutlich übersteigen ist der Händler, bzw. die beauftragte Werkstatt, darüber hinaus wenn festzustellend, wie bei mangelnder Ersatzteillieferung der Hersteller in Haftung.

Im übrigen kommt auch die Bevorratungspflicht für Funktionsbedingte Ersatzteile zum tragen.

Also ich würde es sogar auf einen Prozess, wenn nötig über mehrere Instanzen ankommen lassen.

Gruß der LodgyCruiser
 
Also ich würde es sogar auf einen Prozess, wenn nötig über mehrere Instanzen ankommen lassen.

Das würde ich nur in den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistungszeit machen.

Bei der freiwilligen Garantie des Herstellers erkenne ich mit der Unterschrift des Kaufvertrages seine Bedingungen an. Dort kann man nur auf Kulanz hoffen.

Ein Gesetz über eine Bevorratungspflicht von Ersatzteilen hab ich nicht gefunden.
 
Nach einem Telefon heute mit der Kundenbetreuung hieß es eigentlich, dass das noch fehlöende Teil eigentlich bei einem freien Händler vom AH bestellt werden kann.

Nachmittags informierte mich dann das AH, dass jetzt der Status SOS für die fehlende Fahrzeugbestellung ist. Kennt das jemand?

Ich meine wo ist denn der Unterschied, ob das Teile ¨normal¨ nicht bestellt werden kann oder im Staus ¨SOS¨ nichht bestellt werden kann?! Also besser gesagt, bestellt werden kannes ja, aber es ist momentan nicht lieferbar!!!

Wo soll es denn jetzt herkommen, wenn es vorher auf eigentlich normalem Wege auch nicht bestellbar war!?
 
das mit dem Status SOS hatte man mir (seitens DACIA-Deutschland) auch gesagt, das Teil war bestellt, es gab einen Liefertermin, den das Autohaus einsehen konnte......dann kam der gewisse Tag und das Teil nicht.......ab dann war dann wieder kein Liefertermin vermerkt.......später hieß es, dass wir ja nicht SOS gemeldet waren ......ich dann: wie bitte ? :o.......es stehen halt 72 Bestellungen auf der Warteliste, 20 Stück wurden geliefert, ihr Fahrzeug fährt ja im Benzin-Betrieb :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was muss der Hersteller beachten?

Der Hersteller/Händler hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag mit Übergabe und Übereignung der Kaufsache grundsätzlich erfüllt. Selbstverständlich muss der Hersteller/Händler aber für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bzw. der vertraglich zugesicherten Garantie eine ausreichende Zahl von Ersatzteilen bereithalten , um die innerhalb dieser Zeiträume anfallenden notwendigen Nachbesserungen bzw. Reparaturen ausführen zu können.

Nach Ablauf dieser Fristen könnte der Hersteller/Händler demnach nicht mehr zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet werden. Jedoch besteht in Rechtsprechung und Rechtslehre Einigkeit darüber, dass eine nachvertragliche Nebenpflicht des Herstellers/Händlers aus dem Kaufvertrag besteht, seine Abnehmer, insbesondere bei natürlichem Verschleiß unterliegenden Produkten, auch nach Ablauf der o. g. Fristen für einen angemessenen Zeitraum mit Ersatzteilen zu beliefern.
Dies wird aus dem das Bürgerliche Gesetzbuch beherrschenden Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB ) hergeleitet. Der Wortlaut dieser Vorschrift lautet: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.

Gruß der LodgyCruiser
 
Zuletzt bearbeitet:
und dieses Gesetz ist 10 Jahre verpflichtend, Ersatz nachzuliefern, aber es gibt keine Verpflichtung über Lagerhalterung
 
Hallo Leute,

letzte Woche war es endlich so weit...der erhoffte Anruf vom AH und der Status SOS hat wirklich was gebracht. Auch wenn es da noch mehrmals mit dem AH und dem Kundenservice hin und her ging.

Aber ich kann seit Donnerstag sagen: Mein Duster fährt wieder mit GAS!!!!

Und das seit nun mehr sieben Wochen...wieso das Teil nicht lieferbar war, konnte bzw. wollte man selbst dem AH nicht sagen?!

Ich hoffe jetzt, dass alles schick bleibt!

Ein sonniges WE!
 
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