Erster TÜV nach durchgefallen

Zu den Bremsen:

Das die heute deutlich weniger kmhalteb, besonders bei Stadtverkehr und in den Bergen, liegt nicht daran das am Material gespart wurde.
Es liegt schlicht daran das die mehr beansprucht werden weil die Bremswirkung des Motors beim vom Gas gehen bei den heute üblichen Downsize Aggregaten im Vergleich zu den 1,6ern und den früheren Diese in schlicht ein Witz ist.
Da die Geschwindigkeit aber irgendwie abgebaut werden muss bleiben dafür nur die Bremsen übrig. ;)

Das haben aber längst noch nicht Alle im Hinterkopf und rechnen nach 3 Jahren einfach noch nicht damit,Weil das Fahrprofil auch gegenüber dem Vorgänger Fahrzeug ja nicht geändert hat wo die eben viel mehr km gehalten haben.
 
Dabei steht (TÜV-Bericht), dass das halt bis zur nächsten HU erledigt werden muss,
Auch das steht da garantiert nicht.
Auch geringe Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.


Zitat Anfang TÜV Rheinland:

Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel
Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden, wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Die Prüfplakette darf nur zugeteilt werden, wenn die Bereitschaft zur Behebung der vorhandenen Mängel erkennbar ist.
Zitat Ende
 
(zu TÜV-Bericht von laureate90dcifwd:)
Auch das steht da garantiert nicht.
Auch geringe Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.


Zitat Anfang TÜV Rheinland:

Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel
Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden, wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Die Prüfplakette darf nur zugeteilt werden, wenn die Bereitschaft zur Behebung der vorhandenen Mängel erkennbar ist.
Zitat Ende
Also:
ich hab beim 1. TÜV/§57a ab Jahr 3 mehrere (leichte) Mängel:

jedes Jahr: "Bremsen angerostet"
jedes Jahr: "Auspuffanlage angerostet, aber dicht"
ab Jahr 5: Gummi (Achse oder so) leicht porös


Auspuff war bis zum Schluss dran, Gummis auch.
die, welche übliche leichte Mängel beheben (auf Werkstatt-Rechnung etc) die will ich einmal sehen.
Zumindest in Ö - da könnte ich gleich für Jahresabo Werkstatt 3k abdrücken...

Ich hab den Bericht von dem Kadett E CC: es wurde sowieso alles gemacht. Was mich erstaunt, erzürnt, ist, dass der TÜV-Bericht mehrere schwere Mängel aufgezeigt (schriftlich) hat. und keine Vermerke, dass die behoben sind - es wurde auch ausdrücklich geschrieben - Nachuntersuchung nicht erforderlich.

LG
 
Also:
ich hab beim 1. TÜV/§57a ab Jahr 3 mehrere (leichte) Mängel:

jedes Jahr: "Bremsen angerostet"
jedes Jahr: "Auspuffanlage angerostet, aber dicht"
ab Jahr 5: Gummi (Achse oder so) leicht porös


Auspuff war bis zum Schluss dran, Gummis auch.
die, welche übliche leichte Mängel beheben (auf Werkstatt-Rechnung etc) die will ich einmal sehen.
Zumindest in Ö - da könnte ich gleich für Jahresabo Werkstatt 3k abdrücken...

Ich hab den Bericht von dem Kadett E CC: es wurde sowieso alles gemacht. Was mich erstaunt, erzürnt, ist, dass der TÜV-Bericht mehrere schwere Mängel aufgezeigt (schriftlich) hat. und keine Vermerke, dass die behoben sind - es wurde auch ausdrücklich geschrieben - Nachuntersuchung nicht erforderlich.

LG
Du schreibst die ganze Zeit über Österreich?

Da mag alles anders sein. Vielleicht würdest Du weniger zur Verwirrung beitragen, wenn Du nicht TÜV schreibst, sondern Hauptuntersuchung nach §57.
Ich war die ganze Zeit auf dem schmalen Brett, dass der Youngtimer in D abgenommen wurde.
 
@laureate 90dcifwd ein guter Anfang wäre: Vergleiche nicht Österreich mit Deutschland. Was nutzt es, zu sagen „dann könnte ich ja gleich ein Jahres Abo abschließen“, wenn du zwei unterschiedliche prüf Systeme vergleichst?
 
wenn Du nicht TÜV schreibst, sondern Hauptuntersuchung nach §57.
Das kannst du ihm jetzt aber nicht ernsthaft vorwerfen:
... TÜV-Termin HU/AU (in Ö §57a)...
b) Das heisst, ein TÜV (§57a) fällig...
Das heisst, ein TÜV (§57a) fällig nach 3 Jahren...
ich hab beim 1. TÜV/§57a ab Jahr 3...

In Deutschland ist es ja schließlich die Untersuchungspflicht aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO.
 
Mag sein.
Dazu passt aber nicht:
Zitat Anfang:
Was ich kürzlich erlebt habe in D:
Bei einem youngtimer wurden mehrere Dings bemängelt, darunter auch Bremsen (schwerer Mangel).
Dabei steht (TÜV-Bericht), dass das halt bis zur nächsten HU erledigt werden muss, aber Plakette gab es sofort.

Zitat Ende.

Und das kann so nicht gewesen sein.
Jetzt ist es doch Ösiland? Oder wie?
 
Und das kann so nicht gewesen sein.
Jetzt ist es doch Ösiland? Oder wie?
Wo Schreiber er denn, dass es in Ö war?
Vielleicht hat’s der Prüfer mündlich gemacht und er hat es als schriftlich in der Story aufgefasst. Woher soll er sich als Österreicher mit der StVO/StVZO in D auskennen und wissen, dass es nicht geht?
Unterstell doch mal weniger und frag mehr nach, vielleicht bringen wir dann Licht ins dunkle..
 
Ja in D und du interpretierst da ein Ö rein. Was möchtest du mir also sagen?
 
Mir scheint so, als ob ihr mir ein D für ein Ö vormachen wollt. Das find ich echt ÖD.
 
Wenn der Wagen regelmäßig durchgesehen wird, wenn im Herbst die Beleuchtung und die Batterie geprüft werden und bei jedem Radwechsel "2x" jährlich) nach den Bremsen gesehen wird, kann eigentlich bei der HU nicht viel passieren. Die berüchtigten 3 B-mängel (Bremsen, Beleuchtung und Bereifung) sind für mich keine Fahrzeugmängel, sondern Haltermängel und das sind 80% aller festgesellten Mängel. Viele fahren erst zur HU holen sich die Mängelliste ab, lassen die abarbeiten und führen den Wagen wieder vor. Das alles nur um die Kosten für eine Wartung zu sparen. Sie sparen aber nichts denn alle großen Schäden fangen klein an. Werden sie gleich erkannt und beseitigt kann man viel Geld sparen und das Fahrzeug hält viele Jahre.
 
Infos sind heutzutage ne Holschuld. Aber in der Fachpresse, also nicht das was du ließt
Wenn du soviel lesen würdest wie ich, wären die Worte von dir eventuell verständlicher. Dein Hauptproblem: Man versteht dich nicht. An der Grammatik müsste mehr gearbeitet werden wenn man andere schon maßregeln möchte.
Fachpresse wird auch nicht geleßen sondern gelesen. Das sagt dir ein Fanboy der deutschen Sprache. Der nebenher seine Bremsscheiben halt über 110.000 km auf Dacias fährt (Langstrecke, Flachland, wenig bremsen - was hauptsächlich diese Laufleistung erklärt)

Viele fahren erst zur HU holen sich die Mängelliste ab, lassen die abarbeiten und führen den Wagen wieder vor.
Das ist eine Taktik die ich früher mit älteren Fahrzeugen durchaus auch so gemacht habe. Man muss sich dann halt nicht wundern und weinen, wenn der Prüfer was findet. Der Vorteil dieser Methode: Man muss wirklich nur das machen was beanstandet wird.

Die "Werkstatt rüber schauen lassen" Methode bedingt ein großes Vertrauen in die Werkstatt und eben die Gefahr, daß evtl. Dinge repariert werden über die der Prüfer hinweggesehen hätte.

Obwohl es auch meine Methode geworden ist: Immer zusammen mit der Wartung wobei Reparaturen telefonisch bei mir angemeldet werden müssen, egal wie teuer. Der Prüfer der in meine Werkstatt kommt kennt die Werkstatt, die Werkstatt den Prüfer. Es gab noch nie ein Problem oder Mangel im Bericht. Und das ist am Ende das Einzige, was mich interessiert.
 
Man muss wirklich nur das machen was beanstandet wird.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Bzw...

daß evtl. Dinge repariert werden über die der Prüfer hinweggesehen hätte.
... bei der Nachkontrolle hatte ich regelmäßig andere Prüfer. Wenn ich nicht am gleichen Tag wieder vorgeführt habe dann konnte es auch sein das nicht einfach nur die bestehende Liste kontrolliert wurde. Und dabei können dann weitere Sachen zu Tage kommen.

Und vielleicht als Hinweis: Auch Prüfer übersehen mal was (speziell im Bezug auf Umbauten die nicht korrekt sind). Eine HU-Plakette heißt nicht (zwingend) das alles ok ist. Wir haben in DE das System mit einem zusätzlichen Paar Augen eben um Fehler und Mauscheleien zu Lasten der Verkehrssicherheit zu vermeiden. Die HU dient der Kontrolle, nicht der Diagnose.

Die berüchtigten 3 B-mängel (Bremsen, Beleuchtung und Bereifung)
Meine Nachprüfungen bezogen sich meist auf andere Probleme. Mängel die ich vorab leider nicht selbst gesehen oder gefunden hab.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hopper und andere, die meine Aussagen offenbar für unwahr halten:

@H4ckt0r und andere, die teils auch schon von mir docs per PN übermittelt bekommen haben;
daher auch wissen, dass ich keinen Schmarrn erzähle:

wenn ich schreibe D, dann meine ich das auch:
Bei dem Youngtimer handelt es sich um einen Opel (BJ 1990), den ich in Deutschland gekauft habe, mit neuem TÜV (H-Gutachten wird derzeit organisiert).

So, der TÜV-Gutachter hat sich das Fahrzeug angesehen, einiges zu reparieren (auch zB Steg etc.) hat vorher gut ausgesehen, wurde professionell (nicht auf billig) repariert.

Das TÜV-Gutachten mit Plakette war so wie ich beschrieben habe, das finde ich arg - eben ohne Nachprüfung etc..


Dass es bei euch gravierende Unterschiede zwischen TÜV Nord, Süd etc geben soll, verwundert mich, habe ich erstmals hier im Forum erfahren.

Und wie ein Vorschreiber festgestellt hat:
auch ein neuer TÜV ist kein Freibrief (insbesondere dann, wenn wie in Ö, aber auch in D, erst nach Kauf ein neuer TÜV angeboten/organisiert wird)

Meine Bremsen (vorne, Scheiben und Beläge) haben auch bis zu 150tkm gehalten, und zwar gut!


Beim neuen erwarte ich das nicht, da gehe ich von max. 4 Jahren und allerhöchstens 80tkm aus.
WARUM?
weil heute bei allen Fahrzeugen (egal ob Benziner oder Diesel) die Motorbremse wegen dem WLTP-Wahn praktisch fast keine Wirkung hat. Und ich bei den nunmehr knapp 5tkm seit Mitte Juni merke, dass ich viel öfter die Bremse benutzen muss (leicht und stärker bergab sowieso).


zum Prüfmodus §57a etc (zumindest in Ö, vielleicht auch in D):
Brake fluid:
siehe meinen thread, in dem ich alle Begutachtungen aufgelistet habe:

Wie kann mir zum Beispiel jemand sauber erklären die gravierenden Schwankungen des Siedepunktes:
Austausch Bremsen und brake fluid in 2020, neu 250 ° Siedepunkt.
Messung in 2021 (10 Monate später): 197 ° Siedepunkt
Messung in 2022 (14 Monate später): 240 ° Siedepunkt

LG

Zur Originären Frage:
Eine Verweigerung einer Plakette aufgrund schwerer Mangel beim 1. TÜV resp. §57a in Ö empfinde ich auch arg / nicht zu erwarten.
Vor allem, weil ich davon ausgehe, dass der normale Halter/Fahrer grundsätzlich regelmässig den Zustand des Fahrzeuges "kontrolliert".

Ausnahme vielleicht:
Abgaswert zu hoch (weil hoher Anteil an Kurzstrecke etc.) - das kann ich aber üblicherweise durch 10 Minuten mit Drehzahl fahren auf highway beheben.

Der alte Duster hatte nach knapp 12 Jahren Toppwerte bei Abgas und Auspuff etc. (auch weil Frau immer wieder das System durchblasen hat lassen"?)


Anmerkung hierzu:
Bei uns in Ö kann gesetzlich und wird meistens auch bei Fahrzeugen ab EZ 2013 die Messung via OBD durchgeführt.
Das hat den Vorteil, dass bei der Messung (zB bei Höchstdrehzahl) kein Motorschaden entstehen kann (passiert in Ö so um die 50 bis 70 x im Jahr und Schaden verbleibt dem Halter - keine Haftung der Prüfstelle.



LG
 
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