Es werde Licht - Rückfahrscheinwerfer optimieren

  • Ersteller Ersteller ByeBye 76610
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weil man durch Unwissenheit schnell die "Allgemeine Betriebserlaubnis" verliert und dann auch keinen Versicherungsschutz mehr hat.

Die Versicherung zahl immer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

[ABE]
Hier geht es um den Rückfahrscheinwerfer. Da ist das eher nicht der Fall.
Bei der Beleuchtung während der Fahrt würde ich das auch kritischer sehen.

Eher nicht heißt in diesem Fall zu 100%, denn auch die Rückfahrscheinwerfer und deren Leuchtmittel benötigen eine Zulassung.
 
Wenn es im dunklen rückwärts knallt hast du durchaus Pech. Aber in den Gängen 1-6 geht der Rückfahr Scheinwerfer nicht an und am Ende muss die Versicherung dann zahlen. Sie werden es sicher versuchen zu vermeiden, aber klappen dürfte das am Ende bei Gegenwind nicht.
 
doch, so leicht kommt die Versicherung nicht aus Ihrer Haftung.
Wenn Du einen Schaden an Deinem Fahrzeug hast und festgestellt wird dass am Fahrzeug manipuliert, unsachgemäß hantiert oder nicht zugelasene Teile eingesetzt wurden, die unmittelbar mit dem verursachten Schaden in verbindung stehen, bekommst Du den Schaden nicht ersetzt.
 

Dann hol doch mal aus, in welchen Szenarien das der Fall sein könnte UND der Regress ist stark gedeckelt!
 
doch, so leicht kommt die Versicherung nicht aus Ihrer Haftung.

und festgestellt wird dass am Fahrzeug manipuliert, unsachgemäß hantiert oder nicht zugelasene Teile eingesetzt wurden, die unmittelbar mit dem verursachten Schaden in verbindung stehen, bekommst Du den Schaden nicht ersetzt.
Ihr solltet definieren, von welchen Versicherungen ihr jeweils sprecht…
Die Haftpflichtversicherung muß einem Geschädigten den Schaden voll ersetzen, allerdings kann die VS den VN mit bis zu 5000 Euro am Schaden in Regress nehmen.

nachtrag: die Manipulation am Fahrzeug muß ursächlich für den Schaden oder die Hohe der Versicherungsleistung gewesen sein. Bleibt dann noch eine Owi wegen Fahren eines Fahrzeugs ohne ABE.
 
Das ist der springende Punkt. Und damit sind beim Rückfahrscheinwerfer wohl die rostend Szenarien raus.

Dann hol doch mal aus, in welchen Szenarien das der Fall sein könnte UND der Regress ist stark gedeckelt!
Alles was mit Rückwärtsfahren in Dämmerung oder Dunkelheit zu tun hat. Das gilt natürlich für die eigenen Schäden.

Z.B. fährt man beim Rangieren auf dem Supermarktparkplatz rückwärts irgendwo gegen.....
Beim Einparken rammt man ein Fahrzeug....
Für die Förster unter uns:
Fährt man mit manipuliertem Rückfahrscheinwerfer rückwärts in den Graben...
Aus dem fließenden Verkehr für die Haftpflicht:
Blendet man beim Rückwärtsfahren ein von Hinten kommendes Fahrzeug und der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und überfährt Fußgänger, wird nicht nur die Haftpflicht (gezahlt wird natürlich) Regressforderungen haben sondern auch das Strafgericht.
Das sind natürlich alles recht unwahrscheinliche Szenarien aber auch nicht völlig unmöglich.
Bei nicht zugelassenen Teilen wird automatisch von der Schuld des Verursachers ausgegangen. "Aber ich sehe doch besser", ist bei Regeln kein Argument.
 
Natürlich muss man sich einfach auch die Frage stellen.. juckt es die Versicherung überhaupt? Rückwärts in den Graben.. kommt jedes Mal ein Gutachter? Who Knows.
Aus dem fließenden Verkehr für die Haftpflicht:
Blendet man beim Rückwärtsfahren ein von Hinten kommendes Fahrzeug und der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und überfährt Fußgänger, wird nicht nur die Haftpflicht (gezahlt wird natürlich) Regressforderungen haben sondern auch das Strafgericht.
Jetzt muss dazu erstmal der Fahrer des „überfahrenden Autos“ die Behauptung aufstellen, dass die Rückfahr Leuchte ihn übermäßig, mehr als zulässig, geblendet hat. Wie sollte er auf die Idee kommen? Im zweiten von LED Rücklichtern und Scheinwerfern. Dann: abschließend wird keiner sagen können „Dein Blenden ist schuld, dass ein Mensch gestorben ist“. Wir reden hier nicht von grober Fahrlässigkeit, höchstens von „normaler“ Fahrlässigkeit. Und damit sind wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht vor dem Strafgericht, denn der Fahrer muss dafür sorgen, dass er sein Auto unter Kontrolle hat und nicht der dafür, dass er es auch tatsächlich schafft. Aber die rechtliche Abhandlung dazu ist - wie so oft - eh von Richter und Staatsanwalt abhängig.

Das sind natürlich alles recht unwahrscheinliche Szenarien aber auch nicht völlig unmöglich.
Sehr Unwahrscheinlich trifft es gut, ja.
Bei nicht zugelassenen Teilen wird automatisch von der Schuld des Verursachers ausgegangen. "Aber ich sehe doch besser", ist bei Regeln kein Argument.
Obacht: das funktioniert in Deinem Beispiel mit dem Fußgänger zB schon nicht mehr. Der Verursacher kann nicht der rückwärts fahrende werden, wenn er nicht auf die Straße fährt und den Unfall verursacht. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Wenn ein blenden Sie zum Unfall führt, könnte er defintiv in keinem Fall rechtzeitig bremsen, egal was kommt. Ich weiß, da gehen recht und Praxis weit auseinander. Aber auf dem mit dem Scheinwerfer wird keiner alles ausladen. Nicht wenn’s der Rückfahrt Scheinwerfer ist.

Wenn ich Felgen ohne ABE nutze, bin ich auch nicht immer Teil schuld, weil die Reifen den Boden berührt haben.
 
Man kann sich ja allerhand konstruieren aber das man wegen einer LED Birne im Rückfahrlicht probleme bekommt halte ich für relativ unwahrscheinlich. Wenn es mich stören würde dann hätte ich keinerlei Skrupel da auch eine Led einzubauen so lange die nicht gerade auch als Flag Scheinwerfer dienen könnte.
Da braucht man nicht viel konstruieren. Beleuchtung ist betriebserlaubnisrelevant, bedeutet, sieht das der falsche, ist je nach aufwand das vor Ort zurück zu bauen, die BE erloschen und das fahrzeug steht bis zur neuerteilung derselben durch die Zulassungsstelle....
 
Bei nicht zugelassenen Leuchtmitteln bekomme ich normalerweise einen Hals. Beim Rückfahrscheinwerfer sehe ich das nicht ganz so kritisch. Aber es bleibt eben immer ein Restrisiko, dass der geneigte Bastler für sich (und andere) bewerten muß. Ich denke es wurden genug Bedenken vorgebracht, die formale Rechtslage steht jedenfalls eindeutig gegen solche LED Birnen im Ruckfahrscheinwerfer.
Eine legale Möglichkeit sich mehr Licht nach hinten zu verschaffen wäre die Montage eines zugelassenen Zusatzscheinwerfers. Wenn man einen solchen Scheinwerfer findet und einen geeigneten Montageort am Auto.
 
Wenn ich Felgen ohne ABE nutze, bin ich auch nicht immer Teil schuld, weil die Reifen den Boden berührt haben
Ohne jetzt jedes Deiner Argumente auseinanderzunehmen....

Wenn Dir auf der Autobahn das Rad wegfetzt, weil die Felge mit falscher Einpresstiefe beim Lenken das Radhaus berührt oder das Rad mit zu großem Durchmesser den Kotflügel berührt und Du in der Folge einen schweren Unfall verursachst, wird das Fragen aufwerfen
 
Nein, wir reden von Vorsatz…
Jein. Im genannten Beispiel wird die Person ja nicht absichtlich geblendet.

Vorsatz müsste sich dabei auf die Tat - die ja im genannten Beispiel von einer (schweren) Körperverletzung ausgeht - bezogen sein.

Natürlich setzt man das Mittel „vorsätzlich“ ein, aber Vorsatz i.S.d. Der Tat erreiche ich nur indem ich willentlich bspw. Die Person blende.
 
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