Ich hatte einen neuen Golf Diesel, bei dem Geräusche vom Motor kamen, die da nicht reingehörten.
Die VW-Vertretung hat mehrmals repariert, aber das Geräusch ist nicht verschwunden.
Wie beim Themenstarter:
Der Händler sprach, "dass ist wohl normal" und er würde keine weitere Reparatur vornehmen.
Auch VW nahm sich der Sache nicht an, trotz Fristensetzung nach HGB.
Das einzige was jetzt noch half: Ein Beweissicherungsverfahren, beantragt durch meinen Rechtsanwalt.
Dann kamen der Meister meiner Werkstatt, ein Techniker von VW selbst und ein unabhängiger Sachverständige zum Lokaltermin.
Wir sind dann zu viert im Auto gefahren, haben das Geräusch angehört und der Sachverständiger sagte schließlich:
"Meine Herren, eines ist nicht in Abrede zu stellen: Das Geräusch ist da. Und sicher ist auch, dass es nicht da rein gehört."
Nach einer kurzen Besprechung wurde sich darauf verständigt, dass der Motor komplett getauscht werden muss.
Etwas später bekam mein Golf einen neuen Motor auf Garantie und, oh Wunder, die Geräusche waren weg.
Dieser Weg steht dem Themenstarter auch frei. Leider ist ohne eine Rechtsschutzversicherung der Weg zunächst etwas teuer.
Wenn die Geräusche aber so auffällig sind wie beschrieben, kann ich mir vorstellen, dass die Gerichts- und Verfahrenskosten vom Verklagten, also Dacia, zu übernehmen sind.
Auch wenn es Geld kostet, einen Beratungstermin beim Fachanwalt ist wohl der erste Schritt.
LG Carsten