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- #16
So jetzt wird die Sache witzig:
Als Kopie der Text meiner Aktennotiz...
Als Kopie der Text meiner Aktennotiz...
Am heutigen 14.09.2009 habe ich ca. 9 Uhr versucht meinen Dacia Logan MCV bei der Zulassungsstelle Eschwege zuzulassen. Nach Durchsicht der Papiere teilt mir die Dame mit das Sie eine Zulassung erst nach Beantragung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV möglich sei. Sie kopierte allerhand Papiere, füllte einen Antrag aus, den ich unterschrieben habe und faxte diesen an die Zulassungsstelle Fulda.
Um 12:14 Uhr folgte dann der etwas ungläubige Anruf von Herrn Weber (Zulassungsstelle Fulda, Tel. 0661-86wxyz), wieso den noch ein Antrag auf eine Einzelgenehmigung gestellt würde. Ich erzählte Herrn Weber diese Geschichte. Herr Weber fragte dann ob den Papieren die ich vom der Zulassungsstelle Rhein-Neckar erhalten hätte ein Blatt mit einem Stempel „Betriebserlaubnis erteilt“ und dem Stempel des Land-Kreises erhalten hätte. Ich sagte das die Ausfüllhilfe für die Zulassungsbescheinigung Teil II diesen Stempel trägt und das ich diesen mit allen anderen Papieren auch der Zulassungstelle in Eschwege vorgelegt habe. Darauf hin teilte mir Herr Weber mit, dass der Wagen damit eine Betriebserlaubnis habe und diese auch wenn diese aus einem anderen Landkreis stammt auch vom Werra-Meißner-Kreis anzuerkennen wäre. Für ein Auto können keine zwei Betriebserlaubnisse erstellt werden.
Ich solle mich wieder an die Eschweger Zulassungsstelle wenden und im Zweifel könnten die Kollegen ihn gerne unter 0661-86wxyz anrufen, er würde dies dann auch noch mal erklären.
Stand: 14.09.2009 12:25 Uhr