Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Also in erster Linie sind Videobeweise vor Gericht nicht zulässig.
Nur in Ausnahmefällen werden sie zugelassen.
Aber die Strafe zahlst du nicht unbedingt erst dann sondern evtl. schon vorher ohne Unfall.
Übrigens ist die Frage, ob sie einmal dein Fehlverhalten aufzeichnen und zugelassen werden.
Dann hättest du Pech.
Nicht ganz einfach. Ich persönlich bin gegen eine Überwachung durch Fremde ohne Anlaß.
 
...Ich persönlich bin gegen eine Überwachung durch Fremde ohne Anlaß.

Man kann sich ja vorstellen:D

Aber mal ohne spass Zuff,
stell dir vor dir kommt auf der landstrasse einer entgegen der gerade jemanden überholt.
Du weichst aus und landest im graben.
Alle fahren weiter und du liegst mit einem kaputten auto im graben.
Mit dashcam hast du das kennzeichen und den fahrer.
Gerade heute wo fahrerflucht gang und gäbe ist, lies mal die polizeiberichte!
vg, Harry
 
Der Betrieb kostet dich im geringsten Falle evtl. 150€ Strafe.
Du weißt daß die Aufzeichnung anderer verboten ist?

  • Welche Rechtsgrundlage soll das sein, solange die Bilder/Video's nicht veröffentlicht werden/sind...?
  • Private Aufnahmen meiner Fahrt sind erlaubt, die Veröffentlichung - gleich wie aber nicht.
 
  • Welche Rechtsgrundlage soll das sein, solange die Bilder/Video's nicht veröffentlicht werden/sind...?
  • Private Aufnahmen meiner Fahrt sind erlaubt, die Veröffentlichung - gleich wie aber nicht.
Dann könnte ich auf meinem Grundstück eine Kamera auf denen Hauseingang und Garten richten um dich zu beobachten Ich veröffentliche ja nicht.
Habe ich veröffentlicht wenn die Daten gestohlen werden, was jederzeit möglich ist?
Wie garantierst du was du wirklich mit den Daten machst?
Darf deine Kamera auf dem Parkplatz weiterlaufen um Passanten zu beobachten?
Darf ich damit Polizeiaktionen filmen?
Darf ich damit auf Firmengelände um internes abzubilden?
Kann man vor einem Unfall halten und Verletzte zu drehen?
Das alles sind juristische Fallstricke. Und was wer mit Aufnahmen macht kennen wir doch zu genüge.
Da glaube ich keinem.
 
Der Betrieb kostet dich im geringsten Falle evtl. 150€ Strafe.
Du weißt daß die Aufzeichnung anderer verboten ist?

Nnnnnnicht wirklich.......
Das ist immer noch eine rechtliche Grauzone, sonst dürfte man auch an Sehenswürdigkeiten keine Aufnahmen machen, da meistens irgendwo ein paar Touris aufs Bild kommen.
Der Punkt ist, die Fotos dürfen nicht um Personen oder fremdes Eigentum zentrieren.
Dashcam Aufnahmen sind solange erlaubt, wie sie erkennbar die Fahrt (z.B. bei Veranstaltungen oder Urlaubsreisen) und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer aufzeichnen bzw, nur einige Minuten zur Verkehrsüberwachung.

Das ist eine Grauzone, weil dies IMMER eine Einzelfallentscheidung bedeutet.
 
Ja, und... Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Widerspruch eingelegt wurde.
Das würde bedeuten das jeder Dedektiv, der einen Ladendiebstahl per Bild dokumentiert gegen das Gesetz verstößt, weil Anlasslos...
Ein Richter kann die Aufnahmen anerkennen, er muß sie nicht anerkennen. Er wwird sie anerkennen wenn die Wahrheitsfindung sonst unmöglich ist.

Stell dir vor du filmst unbeabsichtigt ein Kapitalverbrechen wie Mord. Du löscht die Aufnahme - du willst dich ja nicht Strafbar machen. Der Mörder kommt davon, da man ihm nichts beweisen kann...
Wäre ein Anachronismus - oder...
 
Also meines Wissens ist eine Kamera verboten und das wäre richtig. Du würdest sie als Dauerüberwachung ohne konkreten Anlaß benutzen.
Mit Touristen hat das nichts zu tun, da diese dich bei der Aufnahme erkennen können, die freie Wahl haben und es keine Dauerüberwachung ist.
Auch dürfen solche Personen nicht herausgelöst sein und du darfst nicht veröffentlichen.
Hier gelten die Persönlichkeitsrechte.
Darf ich dich aus dem Beifahrerfenster über 10km filmen? Weil mir dein Auto gefällt?
Würdest du zustimmen? Kann ich auch ranzoomen?
Das wäre mit Autokamera theoretisch auch möglich.
Wenn du einen Unfall verursachst, darf ich deine eigene Aufnahme gegen dich verwenden?
Wie stellst du sicher, daß die Aufnahmen nicht in fremde Hände gelangen (Funk/Internet im Auto)?

Ja, und... Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Widerspruch eingelegt wurde.
Das würde bedeuten das jeder Dedektiv, der einen Ladendiebstahl per Bild dokumentiert gegen das Gesetz verstößt, weil Anlasslos...
Ein Richter kann die Aufnahmen anerkennen, er muß sie nicht anerkennen. Er wwird sie anerkennen wenn die Wahrheitsfindung sonst unmöglich ist.

Stell dir vor du filmst unbeabsichtigt ein Kapitalverbrechen wie Mord. Du löscht die Aufnahme - du willst dich ja nicht Strafbar machen. Der Mörder kommt davon, da man ihm nichts beweisen kann...
Wäre ein Anachronismus - oder...
Nein, denn die Wahrscheinlichkeit ist so gering, daß der andere Schaden bei weitem überwiegt. Im übrigen gibt es Ausnahmetatbestände.
Denn sonst schlage ich vor, vor deiner Eingangstüre soll eine Kamera postiert werden um dich zu überwachen. Ich kenne dich nicht und von dir könnte Gefahr ausgehen.
 
Wie stellst du sicher, daß die Aufnahmen nicht in fremde Hände gelangen (Funk/Internet im Auto)?

Das muss man gar nicht.
Du darfst nicht davon ausgehen, dass ein Rechtsbruch gegen dich selbst, Dich in deinen eigenen Rechten einschränkt.
ICH muss gar nicht sicherstellen, dass irgendwelche Aufnahmen gestohlen werden, ich darf sie nur nicht selbst veröffentlichen.

Sonst müsste man seine Fotoalben in einem Bankschließfach unterbringen, es könnte ja ein Einbrecher kommen.
 
...Nein, denn die Wahrscheinlichkeit ist so gering, daß der andere Schaden bei weitem überwiegt. Im übrigen gibt es Ausnahmetatbestände....

Und die gibt es ebend nicht. Ganze Herscharen von Anwälten und Gerichten sind damit befaßt. Selbst wenn die Polizei die Kammera bei einer Tatortbesichtigung feststellt - sie darf nicht an die Aufnahmen ohne deine Zustimmung. Sie braucht dafür sogar einen Durchsuchungsbeschluß, denn die Aufnahmen befinden sich in deiner Wohnung/persönlichen Bereich (zum Bsp. Auto). Bringen sie diese gegen deinen Willen in ihren Besitz - dann sind sie wertlos. Denn du als "Filmer" mußt als Zeuge bestätigen, das die Aufnahmen so von dir gemacht wurden.
An sonsten: aufnehmen/fotografieren um zu "petzen" ist bei Richtern extrem unbeliebt und wird meist abgelehnt.
 
In deinem Album sind Leute bei denen du davon ausgehen kannst, daß eine Erlaubnis zum fotografieren vorlag.
Selbstverständlich hast du Pflicht Aufnahmen Fremder vor einer Veröffentlichung zu schützen.
Denn sie sind ja unrechtmäßig zustande gekommen.
Ohne Anlaß darfst du keine Anderen Überwachen oder aufzeichnen.
Dann darf dein Arbeitgeber auch eine Kamera an deinem Arbeitsplatz aufstellen um dich zu beobachten, ohne Anlaß.
Ebenso darf an jedem Einkaufswagen eine Kamera deinen Einkauf aufzeichnen.
Ebenso darf ich hinter dir gehend deinen Spatziergang aufzeichen.
Voyeurismus müßte man dann auch anders sehen. Der Unterschied wäre marginal.
 
Ich lach mir nen Ast. Millionen Touristenfotos müssen gelöscht oder vernichtet werden weil fremde Personen drauf sind. Die haben ja alle ein Persönlichkeitsrecht. Der Staat darf das natürlich weil er ja den Bürger schützt :angry: aber trotzdem keine Straftaten verhindert hat. Ich liebe das deutsche Strafrecht. Seit jahrzehnten geflegtes Wegsehen haben der org. Kriminalität, der Drogenmafia, den Arab. Familienclans, Osteurop. Einbrecherbanden, Autoschiebern, org. Schwarzarbeit, org. Pflegebetrug usw. usw, ein geregelte Einkommen beschert. Solange Groß und Kleinkriminelle, und die wissen ja das sie Straftaten begehen, genauso behandelt werden wie die ehrlichen und anständigen Bürger, solange kann man diesen Staat zumindestens bei der Rechtsprechung nicht ernst nehmen :veryangry: Und wer sich jetzt noch über das Wahlergebnis im Osten wundert der hat nicht begriffen das wir das Gesindel im Osten nicht haben wollen. Heute nicht und auch in Zukunft nicht

Der Thread hat das Zeug zur Unendlichkeit!!! Hoffentlich nicht :veryangry:
 
Zuletzt bearbeitet:
In deinem Album sind Leute bei denen du davon ausgehen kannst, daß eine Erlaubnis zum fotografieren vorlag.
Selbstverständlich hast du Pflicht Aufnahmen Fremder vor einer Veröffentlichung zu schützen.
Denn sie sind ja unrechtmäßig zustande gekommen.
Ohne Anlaß darfst du keine Anderen Überwachen oder aufzeichnen.
Dann darf dein Arbeitgeber auch eine Kamera an deinem Arbeitsplatz aufstellen um dich zu beobachten, ohne Anlaß.
Ebenso darf an jedem Einkaufswagen eine Kamera deinen Einkauf aufzeichnen.
Ebenso darf ich hinter dir gehend deinen Spatziergang aufzeichen.
Voyeurismus müßte man dann auch anders sehen. Der Unterschied wäre marginal.

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Das eine sind private Spaßaufnahmen, das Andere sind Aufnahmen, die der Überwachung dienen.
Auf Urlaubsfotos sind im Hintergrund sehr oft Personen, die keine direkte zustimmung gegeben haben. Deswegen sind diese Aufnahmen aber nicht verboten, da sie eben nicht genacht wurden, um diese Personen aufzunehmen.

Auch ein Fernsehteam hat z.B. bei einer Veranstaltung nicht von jedem Anwesenden die Zustimmung für die Aufnahmen und diese Bilder werden sogar veröffentlicht.

Sieh dir mal Demos an, glaubst Du allen Ernstes da gehen vorher Zustimmungslisten rum?
 
Also meines Wissens ist eine Kamera verboten...

Hallo Zuff,

die dashcams sind seit jahren ein streitthema.
Es gibt bis dato keinen höchstrichterlichen entscheid hierüber <afair>
Auch das Münchener urteil ist weder rechtskräftig noch ein grundsatzurteil, sondern eine nicht rechtskräftige einzelfall entscheidung.

Ich habe in der vergangenheit immer wieder feststellen müssen, dass wenn man sich das urteil durchliest, der sachverhalt nicht so plakativ einfach war wie in der presse geschildert.

vg, Harry
 
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