Also meines Wissens ist eine Kamera verboten und das wäre richtig. Du würdest sie als Dauerüberwachung ohne konkreten Anlaß benutzen.
Mit Touristen hat das nichts zu tun, da diese dich bei der Aufnahme erkennen können, die freie Wahl haben und es keine Dauerüberwachung ist.
Auch dürfen solche Personen nicht herausgelöst sein und du darfst nicht veröffentlichen.
Hier gelten die Persönlichkeitsrechte.
Darf ich dich aus dem Beifahrerfenster über 10km filmen? Weil mir dein Auto gefällt?
Würdest du zustimmen? Kann ich auch ranzoomen?
Das wäre mit Autokamera theoretisch auch möglich.
Wenn du einen Unfall verursachst, darf ich deine eigene Aufnahme gegen dich verwenden?
Wie stellst du sicher, daß die Aufnahmen nicht in fremde Hände gelangen (Funk/Internet im Auto)?
Ja, und... Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Widerspruch eingelegt wurde.
Das würde bedeuten das jeder Dedektiv, der einen Ladendiebstahl per Bild dokumentiert gegen das Gesetz verstößt, weil Anlasslos...
Ein Richter kann die Aufnahmen anerkennen, er muß sie nicht anerkennen. Er wwird sie anerkennen wenn die Wahrheitsfindung sonst unmöglich ist.
Stell dir vor du filmst unbeabsichtigt ein Kapitalverbrechen wie Mord. Du löscht die Aufnahme - du willst dich ja nicht Strafbar machen. Der Mörder kommt davon, da man ihm nichts beweisen kann...
Wäre ein Anachronismus - oder...
Nein, denn die Wahrscheinlichkeit ist so gering, daß der andere Schaden bei weitem überwiegt. Im übrigen gibt es Ausnahmetatbestände.
Denn sonst schlage ich vor, vor deiner Eingangstüre soll eine Kamera postiert werden um dich zu überwachen. Ich kenne dich nicht und von dir könnte Gefahr ausgehen.