Lange Wartezeiten bei Gewährleistung/Garantiearbeiten

Rostfinger

Mitglied Diamant
Fahrzeug
erst Smat forfour, jetzt Skoda Enyaq IV 60
Hallo,

Immer wieder wird hier berichtet dass es lange dauert bis die Vertragswerkstätten oben genannte Fälle abarbeiten können.
Das liegt nicht an dem Händler. Liegt ein Fall an, muss der Händler ohne Hand anzulegen den Fall dokumentieren und dem Gewährleistung/Garantiegeber kundtun. Das macht er auch. Jetzt muss er abwarten wann das von dem Hersteller bearbeitet wird. Die Mitarbeiter bei dem Hersteller schauen sich das genau an und treffen eine Endscheidung. Genau da entstehen die langen Wartezeiten.

Die Kostenübername von dem Hersteller sind an Bedingungen gebunden. Sieht der Techniker da ein Problem, weißt er den Händler an das zu überprüfen, in besonderen Fällen auch mit Anweisungen. Der Händler wird tätig und das Spiel beginnt aufs neue. Die Mitarbeiter der Hersteller werden sich das wieder ansehen und entscheiden.

Fällt das positiv aus bekommt der Händler eine Zusage von dem Hersteller die Arbeiten durchzuführen. Werden jetzt Ersatzteile benötigt, weist der Hersteller ein Zentrallager an diese dem Händler zukommen zu lassen. Also der nächste Engpaß bis die in die Puschen kommen. Ist zufällig das benötigte Ersatzteil dort nicht vorrätig, wird es von der Disposition im Zentrallager geordert.

Diese Arbeitabläufe sind unumstößlich und unter Umständen braucht es Zeit. Auf diese Zeitabläufe hat kein Händler Einfluss.
 
Ohne Hand anzulegen kann kein Händler einen Garantie bzw. Gewährleistungsfall einreichen Rostfinger.....wie soll denn das gehen......:think:
Ich habe selber 1 Jahr lang in einem Fiat Autohaus solche Fälle bearbeitet und bei Fiat eingereicht.
Alle Hersteller haben immer mal wieder mit langen Zeiten zu kämpfen um auch Ersatzteile schnell zu beschaffen.....also nicht nur bei Dacia......trifft alle Hersteller.....weil kein Händler/ Hersteller mehr viel auf Lager hat wie früher.....es müssen Kosten eingespart werden......

LG Thomas
 
Das liegt nicht an dem Händler. Liegt ein Fall an, muss der Händler ohne Hand anzulegen den Fall dokumentieren und dem Gewährleistung/Garantiegeber kundtun.
Der Gewährleistungsgeber ist der Händler! Und da ist einzig und allein der Händler in der Pflicht, und zwar 2 Jahre lang, im ersten Jahr mit der Beweislastumkehr….
Die Garantie greift rechtlich erst, wenn die Gewährleistungspflicht vorbei ist. Erst dann ist der Hersteller in der Pflicht.

Gruß Dieter
 
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